Rheinuferbahn/Stadtbahn - Barrierefreiheit in Bornheim gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Pläne, aus denen die geplanten Maßnahmen und Meilensteine für die Umsetzung der gesetzlich-festgeschriebenen Barrierefreiheit für die Haltestellen in der Stadt Bornheim der Linie der sogenannten Rheinuferbahn/Stadtbahn gemäß Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 01.01.2013 hervorgehen.

Hintergrund: Meines Wissens nach muss die Linie in der Stadt Bornheim bis zum 01.01.2022 barrierefrei sein und bisher sind keine Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels vor Ort erkenntlich. Daher möchte ich mich über die Planung bzw. Umsetzung informieren.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Ferner handelt es sich hierbei um Informationen, die für eine Vielzahl von Bürgern (Schwangere, Rentner, behinderte Personen, Touristen, usw.) relevant sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich weise darauf hin, dass Auslagen nicht erhoben werden dürfen, da es dafür bisher keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, welche keine staatliche Stelle/Behörde darstellen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. September 2021
  • Frist
    8. Oktober 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Stadtwerke Köln (SWK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rheinuferbahn/Stadtbahn - Barrierefreiheit in Bornheim gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) [#227866]
Datum
5. September 2021 18:10
An
Stadtwerke Köln (SWK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Pläne, aus denen die geplanten Maßnahmen und Meilensteine für die Umsetzung der gesetzlich-festgeschriebenen Barrierefreiheit für die Haltestellen in der Stadt Bornheim der Linie der sogenannten Rheinuferbahn/Stadtbahn gemäß Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 01.01.2013 hervorgehen. Hintergrund: Meines Wissens nach muss die Linie in der Stadt Bornheim bis zum 01.01.2022 barrierefrei sein und bisher sind keine Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels vor Ort erkenntlich. Daher möchte ich mich über die Planung bzw. Umsetzung informieren. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Ferner handelt es sich hierbei um Informationen, die für eine Vielzahl von Bürgern (Schwangere, Rentner, behinderte Personen, Touristen, usw.) relevant sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich weise darauf hin, dass Auslagen nicht erhoben werden dürfen, da es dafür bisher keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, welche keine staatliche Stelle/Behörde darstellen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227866/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtwerke Köln (SWK)
Hallo Antragsteller/in leider ist der Infrastrukturbetreiber, keine staatliche Stelle/Behörde und somit darf ich …
Von
Stadtwerke Köln (SWK)
Betreff
AW: Rheinuferbahn/Stadtbahn - Barrierefreiheit in Bornheim gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) [#227866]
Datum
9. September 2021 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in leider ist der Infrastrukturbetreiber, keine staatliche Stelle/Behörde und somit darf ich Ihr Ihre Anfrage nicht weiterleiten. U. a. bearbeite ich unser allgemeines <<E-Mail-Adresse>> Postfach und ich denke Sie haben einfach eine falsche Mail-Adresse gewählt. "Hinweis: Derzeit arbeite ich im Home-Office und bin am besten per E-Mail erreichbar“ Mit freundlichen Grüßen