Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Richter und Vollstrecker der Jobcenter

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Information zu:

Ab dem Wort (kann) in einem Gesetz hört das Gesetz auf und die entscheidende Person wird zum Richter.
Das Jobcenter trifft Entscheidungen (Richtet) und vollstreckt, in Form von Sanktionen, diese sofort.
Selbst die Polizei (Behörde) benötigt für ihre Amtsakte gegen Bürger eine Richterliche Verfügung!

Wie begründen Sie die Aufhebung der Trennung von Judikative und Exekutive?
Was ermächtigt ein Jobcenter (Anstalt öffentlichen Rechts) über dem Grundgesetz zu stehen?
Wie ist es möglich das ein Unternehmen (mit Geschäftsführer) wie das Jobcenter, das kein Amt/Behörde ist, in Deutschland Richter und Vollstrecker sein kann?
Darf demnach Jede Person Richter und Vollstrecker gleichzeitig sein und Selbstjustiz üben?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Mai 2014
  • Frist
    21. Juni 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Information zu: Ab de…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richter und Vollstrecker der Jobcenter [#6457]
Datum
19. Mai 2014 13:38
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Information zu: Ab dem Wort (kann) in einem Gesetz hört das Gesetz auf und die entscheidende Person wird zum Richter. Das Jobcenter trifft Entscheidungen (Richtet) und vollstreckt, in Form von Sanktionen, diese sofort. Selbst die Polizei (Behörde) benötigt für ihre Amtsakte gegen Bürger eine Richterliche Verfügung! Wie begründen Sie die Aufhebung der Trennung von Judikative und Exekutive? Was ermächtigt ein Jobcenter (Anstalt öffentlichen Rechts) über dem Grundgesetz zu stehen? Wie ist es möglich das ein Unternehmen (mit Geschäftsführer) wie das Jobcenter, das kein Amt/Behörde ist, in Deutschland Richter und Vollstrecker sein kann? Darf demnach Jede Person Richter und Vollstrecker gleichzeitig sein und Selbstjustiz üben? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilun…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Richter und Vollstrecker der Jobcenter [#6457]
Datum
21. Mai 2014 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Anfrage dient dem öffentlichen Interesse (dem ganzen Volk) und bedarf keines…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: APO [IVBV] Richter und Vollstrecker der Jobcenter [#6457]
Datum
22. Mai 2014 15:35
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Anfrage dient dem öffentlichen Interesse (dem ganzen Volk) und bedarf keines persönlichen Schriftwechsels. Da die Antworten auf diese Fragen schon vor der Vernichtung des Arbeitsamtes und des Sozialamtes durch die (Was wen Das Szenarien) feststanden, haben diese Antworten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stehen. Meine Fragen dienen dem (Vom Volk zum Volksvertreter Charakter). Ihre Antworten dienen dem Volk. Da Sie sich verpflichtet haben, dem gesamten Volk, zu dienen, ist es Ihre Plicht Diese Fragen öffentlich zu beantworten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>