Richterliche Anweisung zur Erfassung der Personalien aller Zuschauer bei der Hasi-Räumungsklage

Anfrage an: Landgericht Halle

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren!

Am 17. August 2018, 9:30 wurde die Räumungsklage der HWG gegen den Capuze e.V. bezüglich der Hafenstraße 7 am Landgericht Halle mündlich verhandelt. Am Eingang zum Saal 141 nahm ein Polizist die Personalien sämtlicher Zuschauer auf. Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen verwies er auf ein dreiseitiges Dokument, welches auf dem Tisch auslag. Eine Kopie davon konnte er uns nicht mitgeben.

Bitte übersenden Sie mir besagtes Dokument in elektronischer Form.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. August 2018
  • Frist
    21. September 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren! Am 17. August 2018, 9:30 wurde die Räu…
An Landgericht Halle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richterliche Anweisung zur Erfassung der Personalien aller Zuschauer bei der Hasi-Räumungsklage [#32925]
Datum
18. August 2018 08:23
An
Landgericht Halle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren! Am 17. August 2018, 9:30 wurde die Räumungsklage der HWG gegen den Capuze e.V. bezüglich der Hafenstraße 7 am Landgericht Halle mündlich verhandelt. Am Eingang zum Saal 141 nahm ein Polizist die Personalien sämtlicher Zuschauer auf. Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen verwies er auf ein dreiseitiges Dokument, welches auf dem Tisch auslag. Eine Kopie davon konnte er uns nicht mitgeben. Bitte übersenden Sie mir besagtes Dokument in elektronischer Form. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landgericht Halle
Daniela Schmidt Verwaltung Landgericht Halle Hansering 13 06108 Halle Telefon: (0345) 220 3280 Telefax: (0345) 220…
Von
Landgericht Halle
Betreff
Richterliche Anweisung zur Erfassung der Personalien aller Zuschauer bei der Hasi-Räumungsklage
Datum
27. August 2018 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Daniela Schmidt Verwaltung Landgericht Halle Hansering 13 06108 Halle Telefon: (0345) 220 3280 Telefax: (0345) 220 3379 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> E-Mail Poststelle: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Sachsen-Anhalt. Hier macht das Bauhaus Schule. #moderndenken Wichtiger Hinweis: Diese E-Mail und evtl. Anhänge enthalten vertrauliche und / oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Nachricht. Jeder unerlaubte Zugriff sowie jegliche Nutzung, Verbreitung oder Speicherung durch andere Personen ist nicht gestattet. Wichtiger Hinweis Datenschutz: Hinweis zu Art. 13, 14 DSGVO für Sie unter https://lg-hal.sachsen-anhalt.de/landgericht/.
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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Richterliche Anweisung zur Erfassung der Personalien aller Zuschauer bei der Hasi-Räumungsklage“ [#32925] [#32925]
Datum
12. September 2018 20:21
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32925 Das von mir gesuchte Dokument heißt anscheinend, abweichend vom Titel meiner Anfrage, "Sitzungspolizeiliche Vefügung". Das Gericht ist der Meinung, dass es sich bei meiner Anfrage nicht um eine Informationsfreiheitsanfrage handelt, sondern um ein Ersuchen um Akteneinsicht in die Prozessakten, weil die Verfügung zu den Prozessakten genommen wurde. Das Gericht verweist mich deswegen auf die Zivilprozessordnung und darauf, dass eigentlich nur die Streitparteien Einsicht in die Prozessakten bekommen. Desweiteren verweist mich das Gericht auf den schriftlichen Weg. Ich bin der Meinung, dass das Gericht hier nicht korrekt vorgeht. Das Dokument ist von öffentlichem Interesse, denn die sitzungspolizeiliche Verfügung könnte Bürger davon abgehalten haben, der Verhandlung beizuwohnen. Sie betrifft also bei weitem nicht nur die Streitparteien oder die Zuschauer, sondern auch die Nicht-Zuschauer. Ich sehe keinen Grund, warum diese Verfügung nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen sollte und das Gericht hat auch keinen Grund dafür genannt. Die Verfügung kann meiner Ansicht nach auch nicht dadurch dem Informationszugangsanspruch entzogen werden, indem man sie zu den Prozessakten nimmt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az.: IF 142-3.203 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Eingabe in o.g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Nach herr…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Richterliche Anweisung zur Erfassung der Personalien aller Zuschauer bei der Hasi-Räumungsklage“ [#32925] [#32925]
Datum
26. September 2018 15:06
Status
Warte auf Antwort
Az.: IF 142-3.203 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Eingabe in o.g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Nach herrschender Meinung in der Literatur muss sich aus einem Anrufungsersuchen an den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit neben der Person auch die Adresse des Petenten ergeben (vgl. Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 12 Rn. 28; Rossi, IFG, 2006, § 12 Rn. 20; Guckelberger, in: Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, § 12 IFG, Rn. 62). Aus einer früheren Eingabe liegt mir eine Anschrift vor. Ich bitte Sie, mir Ihre Adresse zu bestätigen, so dass Sie auch postalisch erreicht werden können. Vielen Dank. Im Anschluss daran werde ich die Angelegenheit prüfen und komme von mir aus auf Ihr Anliegen zurück. Bitte beachten Sie, dass die durch mich erfolgende rechtliche Prüfung den Lauf der Fristen für Widerspruch und Klage nicht hemmt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass es einer Postadresse nicht bedarf. Tause…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Richterliche Anweisung zur Erfassung der Personalien aller Zuschauer bei der Hasi-Räumungsklage“ [#32925] [#32925]
Datum
26. September 2018 21:07
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass es einer Postadresse nicht bedarf. Tausende Anfragen auf fragdenstaat.de werden ohne Postadresse beantwortet. Es ist für mich auch sehr umständlich, die per Post erhaltenen Briefe erst wieder zu digitalisieren und auf fragdenstaat.de einzustellen. Zudem brauchen gescannte Briefe viel mehr Speicherplatz, sind nicht durchsuchbar und verbrauchen unnötig Papier. Bitte schicken Sie mir Ihre Antworten bevorzugt per E-Mail und nur wenn es wirklich nicht anders geht, an die Ihnen bekannte Postadresse. Ich würde gerne auch erfahren, warum Sie auf dem Postwege bestehen. Als Datenschutzbeauftragter haben Sie eine besondere Verantwortung zu Datensparsamkeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich auf mein Vermittlungsgesuch bislang keine Antwort erhalten. In dem…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Richterliche Anweisung zur Erfassung der Personalien aller Zuschauer bei der Hasi-Räumungsklage“ [#32925] [#32925]
Datum
16. November 2018 22:43
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich auf mein Vermittlungsgesuch bislang keine Antwort erhalten. In dem entsprechenden Gerichtsprozess wurde vor einem Monat bereits ein Urteil gesprochen. Bitte teilen Sie mir mit, was der Stand der Dinge ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Unanwendbarkeit des IZG LSA
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Unanwendbarkeit des IZG LSA
Datum
21. November 2018
Status
Warte auf Antwort