Richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Jahre 2018 / 2019

Anfrage an: Amtsgericht Lemgo

Ich dürfte Sie bitten die richterlichen Geschäftsverteilungspläne des Jahres 2018 / 2019 welche Sie auf Ihre Internetseite https://www.ag-lemgo.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php gestellt habe bitte ich hier zu übermitteln

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Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2023
  • Frist
    8. Februar 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Amtsgericht Lemgo Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Jahre 2018 / 2019 [#267162]
Datum
6. Januar 2023 18:09
An
Amtsgericht Lemgo
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich dürfte Sie bitten die richterlichen Geschäftsverteilungspläne des Jahres 2018 / 2019 welche Sie auf Ihre Internetseite https://www.ag-lemgo.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php gestellt habe bitte ich hier zu übermitteln
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 267162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267162/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Amtsgericht Lemgo
Antworthinweis Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erh…
Von
Amtsgericht Lemgo
Betreff
Antworthinweis
Datum
6. Januar 2023 18:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Lemgo eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie im Justizportal. Hinweis in Nachlasssachen: Haben Sie uns einen ausgefüllten Fragebogen zur "Terminvereinbarung zur gerichtlichen Entgegennahme eines Erbscheinantrags" übersandt, werden wir uns mit Ihnen zur Vereinbarung eines Termins in Verbindung setzten. Insoweit gelten die obigen Ausführungen nicht. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Antworthinweis [#267162] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richterlichen Geschäftsverteilungspla…
An Amtsgericht Lemgo Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Antworthinweis [#267162]
Datum
8. Februar 2023 06:43
An
Amtsgericht Lemgo
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Jahre 2018 / 2019“ vom 06.01.2023 (#267162) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

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Amtsgericht Lemgo
Antworthinweis Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erh…
Von
Amtsgericht Lemgo
Betreff
Antworthinweis
Datum
8. Februar 2023 06:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Lemgo eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie im Justizportal. Hinweis in Nachlasssachen: Haben Sie uns einen ausgefüllten Fragebogen zur "Terminvereinbarung zur gerichtlichen Entgegennahme eines Erbscheinantrags" übersandt, werden wir uns mit Ihnen zur Vereinbarung eines Termins in Verbindung setzten. Insoweit gelten die obigen Ausführungen nicht. Mit freundlichen Grüßen