Richterwahl - Ernennung/Beförderung der Richter des Landes Baden-Württemberg
Richter sind laut Grundgesetz unabhängig. Diese werden in Baden Württemberg gemäß LRiStAG vom Minister bzw. Ministerium/Präsidialrat ernannt und befördert. Sollte es zu keiner Einigung kommen so entscheidet der Richterwahlausschuss der aus 6 Abgeordneten des Landtages, einem Vertreter der Rechtsanwaltschaft und 8 von der Richterschaft gewählten Richtern besteht.
Fragen:
1. Wo sind die Namen aller Richter an den Gerichten in Baden Württemberg einsehbar ?
2. Wo sind die Daten über diese Richter und die Richterernennung und Beförderung einsehbar ? Gibt es Informationen über den Wohnort, den Studienort (Lebensläufe) und die Parteizugehöärigkeit der Richter zum Zeitpunkt der Ernennung ?
Sofern diese Daten nicht per Internet zugänglich sind erbitte ich diese Informationen auf diesem Wege der IFG Anfrage für alle Richter und alle Gerichte/Gerichtsarten in Baden Württemberg.
3. Sofern es bei der Ernennung der Staatsanwälte (und der Oberamtsawälte welche ähnliche Aufgaben wie Staatsanwälte wahrnehmen) ähnlich abläuft bitte auch Informationen hierüber.
Diese Anfrage wie hiermit vorerst gestellt und hiermit unverzüglich zurückgezogen. Es wird um die Benennung der anfallenden Kosten der IFG Anfrage gebeten. Sodann wird entschieden ob die IFG Anfrage fortgesetzt wird.
Anfrage abgelehnt
-
Datum7. Februar 2017
-
9. März 2017
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!