Richterwahl - Ernennung/Beförderung der Richter des Landes Baden-Württemberg

Richter sind laut Grundgesetz unabhängig. Diese werden in Baden Württemberg gemäß LRiStAG vom Minister bzw. Ministerium/Präsidialrat ernannt und befördert. Sollte es zu keiner Einigung kommen so entscheidet der Richterwahlausschuss der aus 6 Abgeordneten des Landtages, einem Vertreter der Rechtsanwaltschaft und 8 von der Richterschaft gewählten Richtern besteht.

Fragen:

1. Wo sind die Namen aller Richter an den Gerichten in Baden Württemberg einsehbar ?

2. Wo sind die Daten über diese Richter und die Richterernennung und Beförderung einsehbar ? Gibt es Informationen über den Wohnort, den Studienort (Lebensläufe) und die Parteizugehöärigkeit der Richter zum Zeitpunkt der Ernennung ?

Sofern diese Daten nicht per Internet zugänglich sind erbitte ich diese Informationen auf diesem Wege der IFG Anfrage für alle Richter und alle Gerichte/Gerichtsarten in Baden Württemberg.

3. Sofern es bei der Ernennung der Staatsanwälte (und der Oberamtsawälte welche ähnliche Aufgaben wie Staatsanwälte wahrnehmen) ähnlich abläuft bitte auch Informationen hierüber.

Diese Anfrage wie hiermit vorerst gestellt und hiermit unverzüglich zurückgezogen. Es wird um die Benennung der anfallenden Kosten der IFG Anfrage gebeten. Sodann wird entschieden ob die IFG Anfrage fortgesetzt wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Februar 2017
  • Frist
    9. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Richter sind l…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richterwahl - Ernennung/Beförderung der Richter des Landes Baden-Württemberg [#20242]
Datum
7. Februar 2017 15:27
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Richter sind laut Grundgesetz unabhängig. Diese werden in Baden Württemberg gemäß LRiStAG vom Minister bzw. Ministerium/Präsidialrat ernannt und befördert. Sollte es zu keiner Einigung kommen so entscheidet der Richterwahlausschuss der aus 6 Abgeordneten des Landtages, einem Vertreter der Rechtsanwaltschaft und 8 von der Richterschaft gewählten Richtern besteht. Fragen: 1. Wo sind die Namen aller Richter an den Gerichten in Baden Württemberg einsehbar ? 2. Wo sind die Daten über diese Richter und die Richterernennung und Beförderung einsehbar ? Gibt es Informationen über den Wohnort, den Studienort (Lebensläufe) und die Parteizugehöärigkeit der Richter zum Zeitpunkt der Ernennung ? Sofern diese Daten nicht per Internet zugänglich sind erbitte ich diese Informationen auf diesem Wege der IFG Anfrage für alle Richter und alle Gerichte/Gerichtsarten in Baden Württemberg. 3. Sofern es bei der Ernennung der Staatsanwälte (und der Oberamtsawälte welche ähnliche Aufgaben wie Staatsanwälte wahrnehmen) ähnlich abläuft bitte auch Informationen hierüber. Diese Anfrage wie hiermit vorerst gestellt und hiermit unverzüglich zurückgezogen. Es wird um die Benennung der anfallenden Kosten der IFG Anfrage gebeten. Sodann wird entschieden ob die IFG Anfrage fortgesetzt wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 7. Februar 2017 möchten wir Sie auf das im Buchhande…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Richterwahl - Ernennung/Beförderung der Richter des Landes Baden-Württemberg
Datum
3. März 2017 11:40
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 7. Februar 2017 möchten wir Sie auf das im Buchhandel erhältliche Handbuch der Justiz 2016/2017 (33. Jahrgang 2016, Verlag C.F. Müller, Heidelberg) hinweisen, das vom Deutschen Richterbund herausgegeben wurde. Diesem lassen sich die Namen, Geburtsdaten, Amtsbezeichnungen und Beschäftigungsbehörden der in Baden-Württemberg tätigen Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entnehmen. Mit freundlichen Grüßen