Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula etc. zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene gem. der Stellungnahme der Bonner Polizeigewerkschaft kurz nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Richtlinien, nachlesbare Ausbildungsstandards, Ausbildungscurricula zum Thema, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt und Schlägen ins Gesicht gegen am Boden liegende Festgenommene.

Hintergrund meines Informationsantrags ist einerseits die seinerzeitig bemerkenswert schnelle öffentliche Stellungnahme des Vorsitzenden der Bonner Polizeigewerkschaft, es habe sich um junge, unerfahrene PolizistInnen kurz nach der Absolvierung der vollwertigen Ausbildung gehandelt.

Zudem verweise ich auf diesen Informationsantrag zur Verprügelung von Prof. Dr. Yitzhak Melamed durch Bonner PolizistInnen, der Landesamt für Fortbildung, AUsbildung und Personal trotz Erinnerung der LDI NRW seit 283 Tagen unbeantwortet geblieben ist, wobei auch Herr Innenminister Reul verbindlich erklärt hatte, wir seien es gegenüber der Öffentlichkeit schuld, dass eine rückhaltlose Aufklärung stattfindet. Leider hat die Staatskanzlei zudem die folgende Anfrage von Rainer Zufall unter dem öffentlich nachlesbaren Link nicht beantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-in-der-staatskanzlei-nrw-zur-kritik-von-amnesty-international-an-strukturen-und-erfolgsquoten-der-bearbeitung-von-strafanzeigen-gegen-polizistinnen-durch-polizei-und-staatsanwaltschaften/

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula etc. zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene gem. der Stellungnahme der Bonner Polizeigewerkschaft kurz nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei [#146556]
Datum
27. Mai 2019 11:52
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Richtlinien, nachlesbare Ausbildungsstandards, Ausbildungscurricula zum Thema, Bewertungskriterien, Vorschriften zum Einsatz von Gewalt und Schlägen ins Gesicht gegen am Boden liegende Festgenommene. Hintergrund meines Informationsantrags ist einerseits die seinerzeitig bemerkenswert schnelle öffentliche Stellungnahme des Vorsitzenden der Bonner Polizeigewerkschaft, es habe sich um junge, unerfahrene PolizistInnen kurz nach der Absolvierung der vollwertigen Ausbildung gehandelt. Zudem verweise ich auf diesen Informationsantrag zur Verprügelung von Prof. Dr. Yitzhak Melamed durch Bonner PolizistInnen, der Landesamt für Fortbildung, AUsbildung und Personal trotz Erinnerung der LDI NRW seit 283 Tagen unbeantwortet geblieben ist, wobei auch Herr Innenminister Reul verbindlich erklärt hatte, wir seien es gegenüber der Öffentlichkeit schuld, dass eine rückhaltlose Aufklärung stattfindet. Leider hat die Staatskanzlei zudem die folgende Anfrage von Rainer Zufall unter dem öffentlich nachlesbaren Link nicht beantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-in-der-staatskanzlei-nrw-zur-kritik-von-amnesty-international-an-strukturen-und-erfolgsquoten-der-bearbeitung-von-strafanzeigen-gegen-polizistinnen-durch-polizei-und-staatsanwaltschaften/ Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curri…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula etc. zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene gem. der Stellungnahme der Bonner Polizeigewerkschaft kurz nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei [#146556]
Datum
30. Juni 2019 20:21
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien, Ausbildungsstandards, Curricula etc. zum Einsatz von Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene gem. der Stellungnahme der Bonner Polizeigewerkschaft kurz nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei“ vom 27.05.2019 (#146556) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 146556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Vermittlung „Richtlinien,Ausbildungsstandards,Curricula etc zum Einsatz v Gewalt gegen am Boden liegende Festgenom…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung „Richtlinien,Ausbildungsstandards,Curricula etc zum Einsatz v Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene gem. der Stellungnahme der Bonner Polizeigewerkschaft kurz nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei [#146556] [#146556]
Datum
30. Juni 2019 20:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/146556 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie auch nach 1 Monat ignoriert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anhänge: - 146556.pdf Anfragenr: 146556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung „Richtlinien,Ausbildungsstandards,Curricula etc zum Einsatz v Gewalt gegen am Boden liegende Festg…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung „Richtlinien,Ausbildungsstandards,Curricula etc zum Einsatz v Gewalt gegen am Boden liegende Festgenommene gem. der Stellungnahme der Bonner Polizeigewerkschaft kurz nach Gewalt gegen Prof. Melamed durch Bonner Polizei [#146556] [#146
Datum
1. Juli 2019 11:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.06.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.