Richtlinien betreffend Vermummung auf Versammlungen
- alle internen Richtlinien, die Polizeibeamten dabei helfen sollen, zu entscheiden, wann eine Person vermummt ist oder nicht
- alle Kriterien die bei dieser Entscheidung relevant sind wie etwa:
Welche Körperstellen müssen unbedingt zu sehen sein?
Welche Körperstellen gelten als relevant für die Identifikation?
Welche und wie viele Körperstellen müssen zu sehen sein, damit eine Person als identifizierbar gilt?
- eine Stellungnahme, ob ein Kopftuch, wie es vielfach von muslimischen Frauen getragen wird, auch unter das Vermummungsverbot fällt
Diese Anfrage bezieht sich auf §17a Absatz 2 Nr. 2 und §27 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge.
Information nicht vorhanden
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Datum13. Juli 2017
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15. August 2017
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