richtlinien fuer die anerkennung neuer staaten in osteuropa und in der sowjetunion

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Im Bulletin der Bundesregierung (Bulletin 144-91 19. Dezember 1991) wurde erklaerung zu den "richtlinien fuer die anerkennung neuer staaten in osteuropa und in der sowjetunion"
(bruessel, 16. dezember 1991) veröffentlicht.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/beschluesse-der-eg-aussenminister-zur-anerkennung-neuer-staaten-ausserordentliche-epz-ministertagung-in-bruessel-787304

Zitat: "[...] legen sie einen gemeinsamen standpunkt zum prozess der anerkennung dieser neuen staaten fest, der folgendes erfordert:
- achtung der bestimmungen der vn-charta und der verpflichtungen aus der schlussakte von helsinki und der charta von paris, insbesondere im hinblick auf rechtsstaatlichkeit, demokratie und menschenrechte, [...]".

Was hat sich mit dem Prozess der Anerkennung geändert?

1. UdSSR war zuständig für UdSSR-Renten - wer ist jetzt zuständig?

2. Man liest zwar von Menschenrechten, aber die erarbeiteten UdSSR-Renten werden nicht bezahlt. Auch Bundesrepublik Deutschland schweigt darüber. Gehören UdSSR-Renten zum Menschenrecht überhaupt, oder wurde mit dem Prozess der Anerkennung auch das Recht auf UdSSR-Rente entzogen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bulletin der Bundesregi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
richtlinien fuer die anerkennung neuer staaten in osteuropa und in der sowjetunion [#216048]
Datum
19. März 2021 21:54
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bulletin der Bundesregierung (Bulletin 144-91 19. Dezember 1991) wurde erklaerung zu den "richtlinien fuer die anerkennung neuer staaten in osteuropa und in der sowjetunion" (bruessel, 16. dezember 1991) veröffentlicht. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/beschluesse-der-eg-aussenminister-zur-anerkennung-neuer-staaten-ausserordentliche-epz-ministertagung-in-bruessel-787304 Zitat: "[...] legen sie einen gemeinsamen standpunkt zum prozess der anerkennung dieser neuen staaten fest, der folgendes erfordert: - achtung der bestimmungen der vn-charta und der verpflichtungen aus der schlussakte von helsinki und der charta von paris, insbesondere im hinblick auf rechtsstaatlichkeit, demokratie und menschenrechte, [...]". Was hat sich mit dem Prozess der Anerkennung geändert? 1. UdSSR war zuständig für UdSSR-Renten - wer ist jetzt zuständig? 2. Man liest zwar von Menschenrechten, aber die erarbeiteten UdSSR-Renten werden nicht bezahlt. Auch Bundesrepublik Deutschland schweigt darüber. Gehören UdSSR-Renten zum Menschenrecht überhaupt, oder wurde mit dem Prozess der Anerkennung auch das Recht auf UdSSR-Rente entzogen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216048/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10401128] richtlinien fuer die anerkennung neuer Staaten Sehr Antragsteller/in sie haben Ihren Antrag …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10401128] richtlinien fuer die anerkennung neuer Staaten
Datum
13. April 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Das Auswärtige Amt verfügt als deutsche Behörde nicht über die Möglichkeit, Auskünfte über die Zuständigkeit für Ansprüche an die Rentenversorgung ausländischer Staaten wie z.B. der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihrer Nachfolgestaaten zu erteilen. Die Zahlung von Renten aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion richtet sich ausschließlich nach dem dortigen Recht. Wir bitten Sie, direkt mit der Auslandsvertretung des ggf. für Ihren Fall zuständigen Nachfolgestaates der ehemaligen Sowjetunion Kontakt aufzunehmen. Eine Liste der Auslandsvertretungen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: [Ticket#: 10401128] richtlinien fuer die anerkennung neuer Staaten [#216048] Sehr << Anrede >> vi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10401128] richtlinien fuer die anerkennung neuer Staaten [#216048]
Datum
13. April 2021 11:24
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben "Wir bitten Sie, direkt mit der Auslandsvertretung des ggf. für Ihren Fall zuständigen Nachfolgestaates der ehemaligen Sowjetunion Kontakt aufzunehmen." In meiner Anfrage war folgende Frage: "1. UdSSR war zuständig für UdSSR-Renten - wer ist jetzt zuständig?" Wer ist zuständig für UdSSR-Renten, an den ich mich wenden soll? Der Staat Russische Föderation, den die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat, sieht sich für UdSSR-Renten als nicht zuständig. Von dort kommen immer die Antworten, dass die Russische Föderation nur die internationale Pflichten der UdSSR übernommen hat, von übernommenen UdSSR-Rentenverpflichtungen kann keine Rede sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216048/