richtlinien fuer die anerkennung neuer staaten in osteuropa und in der sowjetunion
Im Bulletin der Bundesregierung (Bulletin 144-91 19. Dezember 1991) wurde erklaerung zu den "richtlinien fuer die anerkennung neuer staaten in osteuropa und in der sowjetunion"
(bruessel, 16. dezember 1991) veröffentlicht.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/beschluesse-der-eg-aussenminister-zur-anerkennung-neuer-staaten-ausserordentliche-epz-ministertagung-in-bruessel-787304
Zitat: "[...] legen sie einen gemeinsamen standpunkt zum prozess der anerkennung dieser neuen staaten fest, der folgendes erfordert:
- achtung der bestimmungen der vn-charta und der verpflichtungen aus der schlussakte von helsinki und der charta von paris, insbesondere im hinblick auf rechtsstaatlichkeit, demokratie und menschenrechte, [...]".
Was hat sich mit dem Prozess der Anerkennung geändert?
1. UdSSR war zuständig für UdSSR-Renten - wer ist jetzt zuständig?
2. Man liest zwar von Menschenrechten, aber die erarbeiteten UdSSR-Renten werden nicht bezahlt. Auch Bundesrepublik Deutschland schweigt darüber. Gehören UdSSR-Renten zum Menschenrecht überhaupt, oder wurde mit dem Prozess der Anerkennung auch das Recht auf UdSSR-Rente entzogen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. März 2021
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21. April 2021
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