Richtlinien für Anfertigung von Protokollen und Aktenführung

1. die für das LAGeSo, insbesondere Abteilung IIA, geltenden Richtlinien für die Anfertigung von Protokollen bzw. Verschriftlichungen von Sitzungen und Entscheidungsprozessen innerhalb der Behörde (1a), bzw. Treffen und Telefonaten mit Vertretern von externer Geschäftspartner des Landesamtes und mit diesen getroffenen Vereinbarungen (1b).

2. die für das LAGeSo, insbesondere Abteilung IIA, geltenden Richtlinien für die Aktenführung. Welche Dokumente müssen aufbewahrt, welche Verwaltungsvorgänge müssen in den Akten dokumentiert werden, und auf welche Weise?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Januar 2015
  • Frist
    24. Februar 2015
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Tobias Weihmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Richtlinien für Anfertigung von Protokollen und Aktenführung [#8463]
Datum
23. Januar 2015 01:52
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die für das LAGeSo, insbesondere Abteilung IIA, geltenden Richtlinien für die Anfertigung von Protokollen bzw. Verschriftlichungen von Sitzungen und Entscheidungsprozessen innerhalb der Behörde (1a), bzw. Treffen und Telefonaten mit Vertretern von externer Geschäftspartner des Landesamtes und mit diesen getroffenen Vereinbarungen (1b). 2. die für das LAGeSo, insbesondere Abteilung IIA, geltenden Richtlinien für die Aktenführung. Welche Dokumente müssen aufbewahrt, welche Verwaltungsvorgänge müssen in den Akten dokumentiert werden, und auf welche Weise?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrter Herr Weihmann, ich habe Ihren Antrag erhalten und werde ihn schnellstmöglich bearbeiten. Mit freu…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Richtlinien für Anfertigung von Protokollen und Aktenführung [#8463]
Datum
26. Januar 2015 08:45
Status
Sehr geehrter Herr Weihmann, ich habe Ihren Antrag erhalten und werde ihn schnellstmöglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrter Herr Weihmann, als Anlage übersende ich Ihnen die Entscheidung zu Ihrem vorstehenden Antrag. Der Be…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Richtlinien für Anfertigung von Protokollen und Aktenführung [#8463]
Datum
27. Januar 2015 14:46
Status
geschwärzt
324,2 KB
Sehr geehrter Herr Weihmann, als Anlage übersende ich Ihnen die Entscheidung zu Ihrem vorstehenden Antrag. Der Bescheid erreicht Sie im Nachgang auch in Papierform. Mit freundlichen Grüßen