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Richtlinien für die Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion

Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 19. Dezember 1991
Nr. 144 / S. 1173

"Richtlinien für die Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion
[...]
Deshalb legen sie einen gemeinsamen Standpunkt zum Prozeß der Anerkennung dieser neuen Staaten fest, der folgendes erfordert:
- Achtung der Bestimmungen der VN-Charta und der Verpflichtungen aus der Schlußakte von Helsinki und der Charta von Paris, insbesondere im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte;
[...]
Die Verpflichtung auf diese Prinzipien öffnet den Weg für die Anerkennung durch die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten und für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Sie könnte Gegenstand von Vereinbarungen werden."

Auf Anfrage bei Außenministerium der Russischen Föderation wurde mir bezogen auf diese Richtlinien folgende Information mitgeteilt:

Übersetzung aus dem Russischen:
1. Die Richtlinien mit Verpflichtung auf Prinzipien sind ein interner Dokument der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitglieder. Diese interne Deklaration führt bei Drittstaaten zu keiner Verpflichtung z.B. im Hinblick auf Menschenrechte.
2. Die Russische Föderation wurde am 23.12.1991 durch das Dokument "Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken" anerkannt. Diese Erklärung ist ebenfalls ein interner Dokument und wurde ohne jegliche Garantie seitens der Russischen Föderation abgegeben.

----------------------

Meine Anfrage: Europäische Gemeinschaft und ihre Mitglieder haben zwar die Verpflichtung formuliert, aber die Anerkennung der Russischen Föderation ohne Garantien durchgezogen. Ist diese Information richtig, dass Achtung der Bestimmungen der VN-Charta und der Verpflichtungen aus der Schlußakte von Helsinki und der Charta von Paris, insbesondere im Hinblick auf Menschenrechte nur für Bundesrepublik Deutschland verbindlich ist, wie Russische Föderation auch antwortet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bulleti…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Richtlinien für die Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion [#174636]
Datum
20. Januar 2020 14:34
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 19. Dezember 1991 Nr. 144 / S. 1173 "Richtlinien für die Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion [...] Deshalb legen sie einen gemeinsamen Standpunkt zum Prozeß der Anerkennung dieser neuen Staaten fest, der folgendes erfordert: - Achtung der Bestimmungen der VN-Charta und der Verpflichtungen aus der Schlußakte von Helsinki und der Charta von Paris, insbesondere im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte; [...] Die Verpflichtung auf diese Prinzipien öffnet den Weg für die Anerkennung durch die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten und für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Sie könnte Gegenstand von Vereinbarungen werden." Auf Anfrage bei Außenministerium der Russischen Föderation wurde mir bezogen auf diese Richtlinien folgende Information mitgeteilt: Übersetzung aus dem Russischen: 1. Die Richtlinien mit Verpflichtung auf Prinzipien sind ein interner Dokument der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitglieder. Diese interne Deklaration führt bei Drittstaaten zu keiner Verpflichtung z.B. im Hinblick auf Menschenrechte. 2. Die Russische Föderation wurde am 23.12.1991 durch das Dokument "Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken" anerkannt. Diese Erklärung ist ebenfalls ein interner Dokument und wurde ohne jegliche Garantie seitens der Russischen Föderation abgegeben. ---------------------- Meine Anfrage: Europäische Gemeinschaft und ihre Mitglieder haben zwar die Verpflichtung formuliert, aber die Anerkennung der Russischen Föderation ohne Garantien durchgezogen. Ist diese Information richtig, dass Achtung der Bestimmungen der VN-Charta und der Verpflichtungen aus der Schlußakte von Helsinki und der Charta von Paris, insbesondere im Hinblick auf Menschenrechte nur für Bundesrepublik Deutschland verbindlich ist, wie Russische Föderation auch antwortet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 174636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174636 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Richtlinien für die Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion“ [#174636] [#174636]
Datum
12. Juni 2020 23:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/174636 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage ignoriert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 174636.pdf Anfragenr: 174636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174636

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-735/001 II#0176 Sehr geehrte<Inf…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Richtlinien für die Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion“ [#174636] # 25-735/001 II#0176
Datum
30. Juni 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
460,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-735/001 II#0176 Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
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