Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen

1.
Laut VwV-StVO Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge 13 heißt es:
„Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.“
Nach meiner Interpretation bedeutet dies, dass ich sich auch die unteren Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg bei der Planung von Fahrradstraßen an die VwV-StVO und somit an die ERA halten müssen. Ist das richtig? Falls Nein: Bitte begründen Sie dies.
2.
Im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 24 vom 12. Juni 2013 heißt es: „Hiermit werden erneut die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Ausgabe 2006)“ für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.“
Interpretiere ich es richtig, dass die RASt 06 wir Straßen, für die der Bauträge das Land Brandenburg ist verbindlich sind? Falls Nein: Bitte begründen Sie dies.
Für Landkreise, wird die RAst 06 lediglich empfohlen. Wird die RAst 06 von den unteren Straßenverkehrsbehörden genutzt? Warum wird die RASt nur empfohlen? Was bedeutet „empfohlen“ für die Behörden? Können Sie die RASt 06 komplett ignorieren?

3.
Gibt es andere von mir nicht aufgeführte Richtlinien, Vorgaben oder Ähnliches beim Bau von Fahrradstraßen, an die sich Landkreise (untere Straßenverkehrsbehörden) zu halten haben? Falls Ja, können Sie diese bitte benennen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2021
  • Frist
    26. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen [#236162]
Datum
23. Dezember 2021 22:39
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Laut VwV-StVO Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge 13 heißt es: „Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.“ Nach meiner Interpretation bedeutet dies, dass ich sich auch die unteren Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg bei der Planung von Fahrradstraßen an die VwV-StVO und somit an die ERA halten müssen. Ist das richtig? Falls Nein: Bitte begründen Sie dies. 2. Im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 24 vom 12. Juni 2013 heißt es: „Hiermit werden erneut die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Ausgabe 2006)“ für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.“ Interpretiere ich es richtig, dass die RASt 06 wir Straßen, für die der Bauträge das Land Brandenburg ist verbindlich sind? Falls Nein: Bitte begründen Sie dies. Für Landkreise, wird die RAst 06 lediglich empfohlen. Wird die RAst 06 von den unteren Straßenverkehrsbehörden genutzt? Warum wird die RASt nur empfohlen? Was bedeutet „empfohlen“ für die Behörden? Können Sie die RASt 06 komplett ignorieren? 3. Gibt es andere von mir nicht aufgeführte Richtlinien, Vorgaben oder Ähnliches beim Bau von Fahrradstraßen, an die sich Landkreise (untere Straßenverkehrsbehörden) zu halten haben? Falls Ja, können Sie diese bitte benennen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236162/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte eine Empfangsbestätigung zukommen lassen und mich über den St…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
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Betreff
AW: Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen [#236162]
Datum
13. Januar 2022 17:37
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte eine Empfangsbestätigung zukommen lassen und mich über den Stand meines Antrages informieren. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236162/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstra…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
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Betreff
AW: Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen [#236162]
Datum
26. Januar 2022 08:13
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen“ vom 23.12.2021 (#236162) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236162/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstra…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
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Betreff
AW: Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen [#236162]
Datum
7. Februar 2022 19:11
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen“ vom 23.12.2021 (#236162) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236162/
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr Antragsteller/in mit unten beigefügten E-Mail-Schreiben vom 20.01.2022 12:27 haben Sie ein ausführliches Ant…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
Ihre Anträge auf Akteneinsicht - Richtlinien für die Platzierung von Ortstafeln in Brandenburg - Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen - Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen
Datum
14. Februar 2022 15:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit unten beigefügten E-Mail-Schreiben vom 20.01.2022 12:27 haben Sie ein ausführliches Antwort- bzw. Informationsschreiben zu Ihren drei bei uns im Hause gestellten "Akteneinsichtsanträgen" erhalten. Im Betreff der Antwort-E-Mail wurde ausdrücklich Bezug genommen auf Ihre Anfragen zu "Richtlinien für die Platzierung von Ortstafeln in Brandenburg - Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen - Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen". Entgegen Ihrem Vorbringen in den wiederholten Erinnerungsschreiben, wurde Ihnen auf Ihre Anfragen somit bereits innerhalb der Monatsfrist gemäß § 6 Absatz 1 Satz 6 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) geantwortet. Gleichzeitig möchte ich Ihnen heute den Eingang Ihres "Widerspruchs gegen den verweigerten Informationszugang" vom 27.01.2022 bestätigen, bei dem Sie übrigens selbst den o.g. Betreff wiederholen. Dieser Widerspruch wird derzeit geprüft und Sie werden nach Abschluss der Prüfung über das Ergebnis in Form einer rechtsmittelfähigen Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass sich das Widerspruchsverfahren nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) richtet und daher in diesem Zusammenhang nicht mehr die Monatsfrist nach § 6 Absatz 1 Satz 6 AIG ausschlaggebend ist, sondern über den Widerspruch in angemessener Frist sachlich zu entscheiden ist, vgl. § 74 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 VwGO. Insofern bitte Sie daher von den weiteren Erinnerungsschreiben Abstand zu nehmen und zunächst auf unsere abschließende behördliche Entscheidung in dieser Angelegenheit zu warten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr Antragsteller/in mit unten beigefügten E-Mail-Schreiben vom 20.01.2022 12:27 haben Sie ein ausführliches Ant…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
Ihre Anträge auf Akteneinsicht - Richtlinien für die Platzierung von Ortstafeln in Brandenburg - Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen - Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen
Datum
14. Februar 2022 15:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit unten beigefügten E-Mail-Schreiben vom 20.01.2022 12:27 haben Sie ein ausführliches Antwort- bzw. Informationsschreiben zu Ihren drei bei uns im Hause gestellten "Akteneinsichtsanträgen" erhalten. Im Betreff der Antwort-E-Mail wurde ausdrücklich Bezug genommen auf Ihre Anfragen zu "Richtlinien für die Platzierung von Ortstafeln in Brandenburg - Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen - Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen". Entgegen Ihrem Vorbringen in den wiederholten Erinnerungsschreiben, wurde Ihnen auf Ihre Anfragen somit bereits innerhalb der Monatsfrist gemäß § 6 Absatz 1 Satz 6 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) geantwortet. Gleichzeitig möchte ich Ihnen heute den Eingang Ihres "Widerspruchs gegen den verweigerten Informationszugang" vom 27.01.2022 bestätigen, bei dem Sie übrigens selbst den o.g. Betreff wiederholen. Dieser Widerspruch wird derzeit geprüft und Sie werden nach Abschluss der Prüfung über das Ergebnis in Form einer rechtsmittelfähigen Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass sich das Widerspruchsverfahren nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) richtet und daher in diesem Zusammenhang nicht mehr die Monatsfrist nach § 6 Absatz 1 Satz 6 AIG ausschlaggebend ist, sondern über den Widerspruch in angemessener Frist sachlich zu entscheiden ist, vgl. § 74 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 VwGO. Insofern bitte Sie daher von den weiteren Erinnerungsschreiben Abstand zu nehmen und zunächst auf unsere abschließende behördliche Entscheidung in dieser Angelegenheit zu warten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfragen sind eigenen Mailadressen zugeordnet zur…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anträge auf Akteneinsicht - Richtlinien für die Platzierung von Ortstafeln in Brandenburg - Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen - Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen [#236162]
Datum
14. Februar 2022 19:19
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfragen sind eigenen Mailadressen zugeordnet zur einfachen Verwaltbarkeit. Die Mailadressen werden nur für diesen Vorgang genutzt. Da sie nur der Mailadresse für den Antrag „Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen“ geantwortet haben, war für mich nicht so einfach ersichtlich, dass Sie alle Anträge meinen. Der Betreff ist bei fragdenstaat.de standardmäßig ausgeblendet, da er eigentlich nur redundante Information enthält. Deshalb möchte ich mich für die Erinnerungen der anderen beiden Anträge natürlich entschuldigen. Diese waren dann tatsächlich nicht notwendig. Ich möchte Sie bitten, die Anfragen im weiteren Verlauf getrennt zu betrachten oder allen Mailadressen zu antworten, wie Sie es jetzt getan haben. Vielen Dank dafür. Nachdem jetzt klar ist, dass Sie sich weigern, die Informationen für alle Anträge preis zu geben, weite ich natürlich meinen Widerspruch mit derselben Begründung auch auf diesen Antrag aus. Sie sind übrigens die erste Behörde, die mir nicht antworten möchte, aber zeitgleich die Behörde mit den längsten Nachrichten. Ich wünschte, Sie hätten all die Energie in die Antworten gesteckt. Ich verstehe nicht, was an meinen Anträgen so schlimm ist. Ich möchte die Vorgehensweise Ihrer Behörde bei den angefragten Szenarien verstehen und falls vorhanden, die Weisungen oder sonstigen Dokumente gesendet bekommen. Es ist ja nicht so, dass ich einen Korruptionsskandal aufdecken möchte. Es handelt sich um einfache Arbeitspraktiken, die ich kennen lernen möchte. Ich erkenne nicht, warum man so etwas geheim halten wöllte. Das Wissen, wie zum Beispiel Verkehrszählungen funktionieren, wann und wie diese angeordnet werden usw. konnte ich mir auch nur durch Anfragen und Akteneinsichten aneignen. Bis jetzt habe ich durchaus sehr positive Erlebnisse gehabt. Mir wurden selbst Rückrufe angeboten, um eventuelle weitere Fragen, die durch die Antworten entstehen, zu besprechen. Sie dürfen nicht vergessen, dass die normalen Bürger:innen in den wenigsten Fällen Ahnung davon haben, was in Behörden vor sich geht, obwohl die Behörden für die Verwaltung unseres Landes zuständig sind. Das AIG existiert hauptsächlich, um die Verwaltungsorgane und die Bürger:innen näher zu bringen, weil das ohne Gesetze anscheinend nicht immer funktioniert. Es gibt natürlich Ausnahmen. Siehe die zahlreichen Anfragen in Sachsen bei fragdenstaat.de, die auch ohne Informationsfreiheitsgesetz beantwortet werden. Bei Ihren Antworten fühlt man sich hingegen wie ein ungewollter Eindringling in Ihre Welt. Ich hoffe sehr, dass Sie nicht noch mehr Arbeitskraft damit verschwenden, meine Widersprüche abzulehnen, sondern sich ein Beispiel an all den zahlreichen Behörden nehmen, die ohne großes Federlesen Bürger:innenanfragen beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236162/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Richtlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen“ [#236162]
Datum
22. Februar 2022 00:33
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Da [geschwärzt] mir direkt im Anschluss an meine Vermittlungsbitte geantwortet hat, nehme ich an, dass eine Vermittlung stattfand. Können Sie mich bitte darüber informieren, wie die Vermittlung stattfand und was der Inhalt der Vermittlung war? Falls es einen Schriftverkehr gab, bitte ich darum, mir diesen zukommen zu lassen. Falls es aus dem eventuellen Schriftverkehr nicht deutlich werden sollte, können Sie mir bitte mitteilen, wie sie die Weigerung der Informationsfreigabe einschätzen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 236162.pdf Anfragenr: 236162 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beige…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang
Datum
1. März 2022 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. 002/22/0359 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang [#236162]
[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Ger…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang [#236162]
Datum
2. März 2022 00:06
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Gern möchte ich auf Ihr Angebot von Rückfragen annehmen. Ich kann mir schwer vorstellen, dass es keine Arbeitsanweisungen, Vorschriften oder Ähnliches zur Planung (im Folgenden zusammenfassend Akten genannt) von Straßen gibt. Das würde bedeuten, dass jede(r) Sacharbeiter:in nach gut Dünken die Entscheidungen trifft. Es gibt ja zumindest ein Schriftstück, dass bei der Planung auf RAst06 verweist. Nämlich das Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 24 vom 12. Juni 2013. Dass es also gar keine Informationsträger/Akten zu der Problematik gibt, ist falsch. Dass ich bei einer einfachen Internetrecherche mehr Dokumente finde, als die Behörde selber intern, macht für mich eher den Eindruck, dass sich gar nicht bemüht wurde, entsprechende Informationen zu erfassen. Ich bin mir sicher, dass es zumindest Interpretationshilfen zu den genutzten Richtlinien und Beispiele, Templates oder Ähnliches für Planungen geben muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Planungen jedes Mal von vorn angefangen wird. Es ist ja durchaus ein Stereotyp, dass Behörden nicht sehr effektiv arbeiten, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sie kennen sich sicherlich besser aus in der deutschen Behördenlandschaft. Können Sie sich wirklich vorstellen, dass bei der Planung von Radverkehrsanlagen, Straßen usw. keine Akten von Sachbearbeiter:innen in den Ministerium untergeordneten Behörden zu Rate gezogen werden? Wie gesagt, gern lese ich mir die Informationen auch selber aus besagten Akten. Ich kann diese leider nicht benennen, wie auch? Dazu braucht es die ernst gemeinte Unterstützung der Behörde. Vielen Dank für den Hinweis auf AIG §6 (1). Ich möchte darauf hinweisen, dass laut diesem Paragraphen, die Behörde den Antragsteller zu unterstützen hat, wenn der Antrag nicht hinreichend bestimmt ist. Es ist also nicht notwendig, sich vor Antragstellung bei der Behörde zu informieren. Vielmehr muss die Behörde nach Antragstellung den Antragsteller unterstützen. Ich denke, das macht auch Sinn. Im Antrag formuliert der Antragsteller, was er gern erfahren möchte und die Behörde unterstützt bei der Informationsbeschaffung. Ich verstehe auch nicht, warum dies nicht durchweg schriftlich erfolgen sollte. Diese Unterstützung fand nicht statt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Es wurden alle Anfragen und Unterpunkte gesammelt pauschal abgelehnt. Es ist nicht erkennbar, dass die Behörde irgendwie versucht, mir entgegen zu kommen oder zumindest teilweise zu antworten. Ich habe drei sehr unterschiedliche Anfragen mit Unterpunkten gestellt. Nicht ein einziger Punkt soll beantwortbar sein? An dieser Stelle nur ein Beispiel: Sie schlagen mir vor, den vorhanden Aktenstand bei der Behörde zu erfragen. Meine Frage 3 in dieser Anfrage ist genau die von Ihnen vorgeschlagene Erfragung solcher Akten. Zitat: „3. Gibt es andere von mir nicht aufgeführte Richtlinien, Vorgaben oder Ähnliches beim Bau von Fahrradstraßen, an die sich Landkreise (untere Straßenverkehrsbehörden) zu halten haben? Falls Ja, können Sie diese bitte benennen?“ Dafür muss die Behörde die Akten sichten und mit Ja oder Nein Antworten. Und falls Ja, die Akten benennen und mir gern auch direkt zusenden. Das diese Frage nicht vom AIG abgedeckt sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Dieses Beispiel allein zeigt, dass hier mein Recht auf Akteneinsicht einfach nicht ernst genommen wird. Wie bereits begründet, glaube ich nicht, dass es keine Akten für diesen Verwaltungsakt gibt. Leider fehlt es mir an Mitteln dies zu prüfen. Deswegen möchte ich Sie nochmals bitten, mich zu unterstützen und bei der Behörde nachzuforschen, ob diese überhaupt ernsthaft versucht hat, entsprechende Akten zusammen zu suchen. Sie allein haben die Möglichkeiten dazu. Ich sehe keinen Grund, warum man der Behörde blind vertrauen sollte. Ich denke der Unterton der Ablehnung macht eher deutlich, dass sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, warum auch immer. Das ist natürlich nur mein persönliches Gefühl und keine Tatsachenbehauptung. Ich denke die zusätzlichen Möglichkeiten des Datenschutzbeauftragten bei der Unterstützung von Akteneinsichten wurden sicher nicht ohne Grund geschaffen. Ich möchte Sie bitten, die Aussagen der Behörde nicht einfach für bare Münze zu nehmen. Ich denke, dass meine Zweifel nicht unbegründet sind. Ich hoffe sehr, Sie kommen meiner Bitte nach. Selbst wenn Ihre Nachforschungen ins Leere laufen sollten, kann ich nicht erkennen, dass diese unnütz wären. Entweder die Nachforschungen liefern die gewünschten Ergebnisse oder stellen zumindest wieder etwas Vertrauen in die Behörde her, welches bei mir nach all dem Schriftverkehr eher gestört ist. Also am Ende wäre es fast eine Win-Win-Situation. Ich denke auch nicht, dass die Behörde sich ernsthaft mit dem Widerspruch auseinandersetzt. Ich habe ehrlich gesagt auch nicht die Muse mich rechtlich mit der Behörde zu streiten, was sicher auch immer das Kalkül bei solchen Ablehnungen ist. Sie sind sozusagen meine letzte Hoffnung auf eine erfolgreiche Informationsbeschaffung. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 236162 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung v. 23.12.21, # 236162 Sehr …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung v. 23.12.21, # 236162
Datum
29. März 2022 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
579,0 KB
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen SMü/002/22/0359 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Drei Anfragen wurden vom Ministerium gebündelt. Ich habe die Antwort aus meiner anderen Anfrage der Vollständigkei…
Drei Anfragen wurden vom Ministerium gebündelt. Ich habe die Antwort aus meiner anderen Anfrage der Vollständigkeit halber hier angehängt. Ein Erfolg ist zumindet, dass die Behörde am Ende überhaupt geantwortet hat. Die Antwort selber ist leider recht unvollständig und wenig zufriedend stellend. Allerdings habe ich, das Informationsgesetz besser zu interpretieren und wie man Anfragen präziser stellt, gelernt.