Richtlinien für Reisen von Bundestagsabgeordneten

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Die Ausführungsrichtlinien für Reisen gemäß § 17 Abgeordnetengesetz in der aktuellen Fassung

Ergebnis der Anfrage

"Darüber hinaus ist das von Ihnen beantragte Dokument in der gedruckten Fassung des Amtlichen Handbuchs des Deutschen Bundestages der 19. Wahlperiode veröffentlicht: https://www.bundestag.de/dokumente/parl…"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ausführungsri…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Richtlinien für Reisen von Bundestagsabgeordneten [#226641]
Datum
11. August 2021 21:26
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ausführungsrichtlinien für Reisen gemäß § 17 Abgeordnetengesetz in der aktuellen Fassung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 226641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226641/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 11. August 2021 bit…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
13. August 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
381,3 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 11. August 2021 bitten Sie: "bitte senden Sie mir Geheimschutz, Informationsfreiheit Folgendes zu: Die Ausführungsrichtlinien für Reisen gemäß § 17 Abgeordnetengesetz in der aktuellen Fassung". Ihr Antrag ist bei mir eingegangen und wird auf der Grundlage des IFG geprüft sowie zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, mit ihrer E-Mail vom 11. August 2021 bi…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
3. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit ihrer E-Mail vom 11. August 2021 bitten Sie: „bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausführungsrichtlinien für Reisen gemäß § 17 Abgeordnetengesetz in der aktuellen Fassung". Im Hinblick auf Ihren Antrag weise ich auf Folgendes hin: Der Deutsche Bundestag ist gemäß § 1 Absatz 1 Satz2 IFG i. V. m.§ 2 Nummer 1 IFG zur Herausgabe von Informationen nur insoweit verpflichtet, als er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Demgegenüber ist der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen (vgl. BT-Drs. 1 5 / 4493, S. 8). Die „Ausführungsrichtlinien für Reisen gemäß § 17 Abgeordnetengesetz in der Fassung vom 19. Januar 2017 werden vom Ältestenrat beschlossen und beziehen sich auf Dienstreisen von Abgeordneten, was dem vom IFG ausgenommenen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten zuzuordnen ist. Darüber hinaus ist das von Ihnen beantragte Dokument in der gedruckten Fassung des Amtlichen Handbuchs des Deutschen Bundestages der 19. Wahlperiode veröffentlicht und kann in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden (§ 9 Abs. 3 IFG). Unabhängig von der Frage der Anwendbarkeit des IFG wird Ihnen in der Anlage eine Kopie der Ausführungsrichtlinien für Reisen gemäß § 17 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) in der aktuellen Fassung aus dem Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Verfügung gestellt. Sollten Sie gleichwohl einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem IFG wünschen, teilen Sie dies bis zum 22. September 2021 mit. Anderenfalls werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen und das hiesige Verwaltungsverfahren ohne weitere Nachricht einstellen. Mit freundlichen Grüßen

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