Richtlinien für Werbung bei der ASEAG

Hat die ASEAG als Tochterunternehmen der Stadt Aachen Richtlinien für Werbung, die in und auf ihren Bussen geschaltet wird? Wenn ja, welche?

Macht die Stadt Aachen dabei Vorgaben? Wenn ja, welche?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien für Werbung bei der ASEAG [#170877]
Datum
23. November 2019 14:21
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat die ASEAG als Tochterunternehmen der Stadt Aachen Richtlinien für Werbung, die in und auf ihren Bussen geschaltet wird? Wenn ja, welche? Macht die Stadt Aachen dabei Vorgaben? Wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170877
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien für Werbung bei der ASEAG“ vom 23.11…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Richtlinien für Werbung bei der ASEAG [#170877]
Datum
20. Januar 2020 16:29
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien für Werbung bei der ASEAG“ vom 23.11.2019 (#170877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170877

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Kommunalverwaltung Aachen
#a1615-19 - Ihre IFG- Anfrage vom 23.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte öffnen Sie das anliegende Schrift…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a1615-19 - Ihre IFG- Anfrage vom 23.11.2019
Datum
5. Februar 2020 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte öffnen Sie das anliegende Schriftstück. Mit freundlichen Grüßen