Richtlinien und Dienstvorschriften zu Prüfungen von Holzimporten und daraus resultierenden Verwarnungen

sämtliche Richtlinien und Dienstvorschriften zu Prüfungen von Holzimporten und daraus resultierenden Verwarnungen

[1] https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/teak-holz-myanmar-101.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Richtlinien und Dienstvorsc…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien und Dienstvorschriften zu Prüfungen von Holzimporten und daraus resultierenden Verwarnungen [#272014]
Datum
3. März 2023 19:11
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Richtlinien und Dienstvorschriften zu Prüfungen von Holzimporten und daraus resultierenden Verwarnungen [1] https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/teak-holz-myanmar-101.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272014/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre IFG-Anfrage vom 03.03.2023; unser Aktenzeichen: 121-01.06.06/5 Sehr << Antragsteller:in >> hierm…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 03.03.2023; unser Aktenzeichen: 121-01.06.06/5
Datum
29. März 2023 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 03.03.2023, mit der Sie die Herausgabe sämtlicher Richtlinien und Dienstvorschriften für Prüfungen von Holzimporten und daraus resultierenden Verwarnungen beantragen. Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begehren. Als Anlage übersende ich Ihnen die Datenschutzhinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu Ihrer Kenntnisnahme. Im Anhang finden Sie die „Arbeitsanweisung zur Vor-Ort-Kontrolle von Marktteilnehmern, Überwachungsorganisationen und Händlern im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (EUTR)“. Da darin personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4 Ziffer 1 DSGVO enthalten sind, habe ich diese an drei Stellen geschwärzt. Denn Zugang zu personenbezogenen Daten darf gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 IFG nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Zudem nimmt die Arbeitsanweisung auf verschiedene Anlagen Bezug. Anlagen 1 bis 6 befinden sich ebenfalls im Anhang dieser E-Mail. Die weiteren Anlagen lasse ich Ihnen in zwei weiteren E-Mails zukommen. Ferner kann ich Ihnen folgende Vorschriften nennen, die als Rechtsgrundlage für die Prüfung von Holzimporten und daraus ggfs. resultierenden Verwarnungen dienen: - Die Verordnung (EU) Nr. 995/2010, - die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 607/2012, - die Verordnung (EU) Nr. 2173/2005, - die Verordnung (EU) Nr. 1024/2008, - die Verordnung (EU) Nr. 363/2012, - der Leitfaden zu EU-Handelsvorschriften, - der Leitfaden Risikominderungsmaßnahmen, - der Leitfaden Recyclingholz und Holzerzeugnisse, - der Leitfaden Sorgfaltspflicht, - das Holzhandelssicherungsgesetz (HolzSiG), durch das die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in nationales Recht umgesetzt wurde, - die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum HolzSiG (HolzSiGVwV) und - das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Nähere Einzelheiten können Sie auch auf der Internetseite der BLE finden (https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Handel-Holz/handel-holz_node.html). Für die Herausgabe der Informationen können aufgrund des IFG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden. Der Aufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage war jedoch nicht besonders hoch war, so dass wir in diesem Fall von einer Gebührenerhebung absehen. Ich hoffe, Ihnen mit den o.g. Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre IFG-Anfrage vom 03.03.2023; unser Aktenzeichen: 121-01.06.06/5 Sehr << Antragsteller:in >> anbei…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 03.03.2023; unser Aktenzeichen: 121-01.06.06/5
Datum
29. März 2023 09:50
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie den zweiten Teil der Anlagen (Anlage 7 bis 11a). Mit freundlichen Grüßen

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Ihre IFG-Anfrage vom 03.03.2023; unser Aktenzeichen: 121-01.06.06/5 Sehr << Antragsteller:in >> anbei…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 03.03.2023; unser Aktenzeichen: 121-01.06.06/5
Datum
29. März 2023 09:50
Status

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