Richtlinien, wann und zu welchem Zweck Nutzer auf Twitter durch @polizeihamburg geblockt werden
Richtlinien oder Unterlagen ueber die Entscheidungskriterien und Hintergruende
* aus welchen Gruenden (d.h. nach welchen Kriterien) und
* zu welchem Zweck
Twitter-Benutzeraccounts auf Twitter durch das Social-Media-Team hinter @polizeihamburg geblockt werden sollen/koennen. Die urspruengliche Anfrage hatte ich bereits am 23.11.2017 via Twitter gestellt (https://twitter.com/_stk/status/933777012552019969), heute wurde ich auf https://www.polizei.hamburg/social-media-team/ verwiesen. Dort finden sich die gewuenschten Informationen aber nicht, d.h. die Anfrage wurde bislang nicht oder nur unzureichend beantwortet.
Bitte senden Sie mir weiter zu
* ob es Unterlagen ueber die Entscheidungsfindung gibt, dass das Social-Media-Team Nutzer durch den Twitter-Account @polizeihamburg blocken darf
* ob es Unterlagen ueber einen Abwaegungsprozess gibt, in dessen Rahmen das Blockieren durch den Account und die behoerdliche Information der Bevoelkerung z.B. bei Gefahrenlagen gegeneinander abgewaegt wurden
Falls diese Unterlagen existieren, bitte ich ebenfalls um deren Zusendung.
Information nicht vorhanden
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Datum19. Dezember 2017
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20. Januar 2018
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2 Follower:innen
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