🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Richtlinien zum Betrieb des Twitteraccounts des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

<< Antragsteller:in >> Ihre internen Richtlinien zum Betrieb des Twitter-Accounts des BMU (@bmu)

Daraus soll hervorgehen, nach welchen Richtlinien geantwortet, geliked oder ein Inhalt geteilt wird (Retweet bzw. Retweet mit Kommentar, auch als Tweet zitieren bekannt). Ebenso interessiert mich, wieviele Personen den Account managen und um welche Uhrzeiten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsteller/in Ih…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien zum Betrieb des Twitteraccounts des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit [#150926]
Datum
16. Juni 2019 11:58
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsteller/in Ihre internen Richtlinien zum Betrieb des Twitter-Accounts des BMU <<E-Mail-Adresse>> Daraus soll hervorgehen, nach welchen Richtlinien geantwortet, geliked oder ein Inhalt geteilt wird (Retweet bzw. Retweet mit Kommentar, auch als Tweet zitieren bekannt). Ebenso interessiert mich, wieviele Personen den Account managen und um welche Uhrzeiten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Juni 2019, in der Sie um internen Richtlinien zu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Richtlinien zum Betrieb des Twitteraccounts des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit [#150926]
Datum
18. Juni 2019 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Juni 2019, in der Sie um internen Richtlinien zum Betrieb des Twitter-Accounts des BMU <<E-Mail-Adresse>> insbesondere zum Umgang mit Inhalten, beteiligten MitarbeiterInnen und Zeitangaben, baten. Hiermit stelle ich Ihnen die Informationen gerne zur Verfügung: Richtlinien zu Likes, Retweets und Antworten auf dem Twitter-Account des BMU gibt es nicht. Retweets erfolgen in der Regel nur von offiziellen Accounts mit umweltpolitischer Relevanz (z.B. UN-Organisationen). Antworten werden regelmäßig bei inhaltlichen und/oder technischen Rückfragen verschickt, sofern sich der Sachverhalt in der vorgegebenen Zeichenzahl darstellen lässt. Der Twitter-Account der BMU wird vom Social-Media-Team des BMU betreut, das neben dem Referatsleiter des Referats „Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation, Social Media“ drei ReferentInnen (teilweise in Teilzeit) umfasst. Das Social-Media-Team ist neben der Betreuung des Twitter-Kanals auch für die weiteren Kanäle des BMU verantwortlich. Die regulären Arbeitszeiten sind 9 Uhr – 18 Uhr, darüber hinaus wird durch einen ständigen Bereitschaftsdient eine Betreuung des Kanals rund um die Uhr (auch an Wochenenden) sichergestellt. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagefrei. Mit freundlichen Grüßen