Richtlinien zum ethischen Handeln

Die Richtlinien des ethischen Handelns der Rechtsanwälte in Deutschland. Spezifisch werden die Richtlinien der Fachanwaltsgebiete Medizinrecht sowie Versicherungsrecht benötigt falls dies relevant sein sollte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2015
  • Frist
    3. Juli 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Richtlinien …
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien zum ethischen Handeln [#10044]
Datum
30. Mai 2015 15:49
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Richtlinien des ethischen Handelns der Rechtsanwälte in Deutschland. Spezifisch werden die Richtlinien der Fachanwaltsgebiete Medizinrecht sowie Versicherungsrecht benötigt falls dies relevant sein sollte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrechtsanwaltskammer
Anfrage vom 30.05.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Schreibens …
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Anfrage vom 30.05.2015
Datum
9. Juni 2015 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 30.05.2015. Die BRAK ist keine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG und damit nicht zu Auskünften verpflichtet. Die BRAK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, § 176 Abs. 1 BRAO. Eine Rechtsform, die gewählt wurde, damit die BRAK ihren Aufgaben als Dachorganisation der regionalen Rechtsanwaltskammern sachgemäß nachkommen kann. Allerdings ist sie damit noch keine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 4 VwVfG. Sie nimmt nämlich keine klassischen Verwaltungsaufgaben wahr. So erlässt die BRAK – anders als andere Berufskammern – weder Verwaltungsakte noch führt sie Verwaltungsverfahren durch. Dementsprechend ist es uns leider nicht möglich, nach dem IFG vorzugehen. Gleichwohl helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter. Verbindliche Richtlinien des ethischen Handelns von Rechtsanwälten existieren nicht. Allerdings übersenden wir Ihnen anbei ein Diskussionspapier des BRAK-Präsidiums zur Berufsethik der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen