Richtlinien zur Personenstandsgesetz 45b
in Ständesämtern angewandte Richtlinien, Verordnungen, Handlungsanweisungen und weitere Dokumente, die die Zustimmung, Ablehnung und weitere Bearbeitung von Verfahren nach Personenstandsgesetz §45b regeln. (Insbesondere der in dieser Anfrage erwähnte Erlass zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben https://fragdenstaat.de/anfrage/richtli…)
Sollten entsprechende Dokumente bereits online verfügbar sein, genügt ein Link oder anderer Verweis oder Link auf die Fundstelle. Im Interesse der Umwelt freue ich mich über eine digitale Übermittlung, um Ausdruck und Transport zu vermeiden.
Falls bei Ihnen entsprechende Dokumente angewandt werden, die aus anderen Ämtern/Behörden stammen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, um auch diese Anfragen zu können.
Ergebnis der Anfrage
Sachsen-Anhalt hat Richtlinien zur Bearbeitung von Verfahren nach Personenstandsgesetz §45b.
Alles wird an ein Landesamt gemeldet. Standesbeamten sollen Verfahren prüfen (wo sie die Qualifikation her haben sollen, unklar). Ministerium droht mit Rauswurf (aka Prüfung der persönlichen Eignung), wenn die 45b-Verfahren bearbeiten und zustimmen, bedingterweise.
Alles ist von starkem Misstrauen gegenüber Antragsstellenden und indirekt auch gegenüber Ärzt*innen geprägt.
Auch nicht sicher, ob man dafür wirklich dringend über 70 Euro Gebühren erheben muss.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Mai 2023
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4. Juli 2023
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Kosten dieser Information:71,25 Euro
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3 Follower:innen

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