Richtlinien zur Personenstandsgesetz 45b

in Ständesämtern angewandte Richtlinien, Verordnungen, Handlungsanweisungen und weitere Dokumente, die die Zustimmung, Ablehnung und weitere Bearbeitung von Verfahren nach Personenstandsgesetz §45b regeln. (Insbesondere der in dieser Anfrage erwähnte Erlass zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben https://fragdenstaat.de/anfrage/richtlinien-zur-personenstandsgesetz-45b/)

Sollten entsprechende Dokumente bereits online verfügbar sein, genügt ein Link oder anderer Verweis oder Link auf die Fundstelle. Im Interesse der Umwelt freue ich mich über eine digitale Übermittlung, um Ausdruck und Transport zu vermeiden.
Falls bei Ihnen entsprechende Dokumente angewandt werden, die aus anderen Ämtern/Behörden stammen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, um auch diese Anfragen zu können.

Ergebnis der Anfrage

Sachsen-Anhalt hat Richtlinien zur Bearbeitung von Verfahren nach Personenstandsgesetz §45b.

Alles wird an ein Landesamt gemeldet. Standesbeamten sollen Verfahren prüfen (wo sie die Qualifikation her haben sollen, unklar). Ministerium droht mit Rauswurf (aka Prüfung der persönlichen Eignung), wenn die 45b-Verfahren bearbeiten und zustimmen, bedingterweise.

Alles ist von starkem Misstrauen gegenüber Antragsstellenden und indirekt auch gegenüber Ärzt*innen geprägt.

Auch nicht sicher, ob man dafür wirklich dringend über 70 Euro Gebühren erheben muss.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    71,25 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gu…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien zur Personenstandsgesetz 45b [#280105]
Datum
31. Mai 2023 01:41
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Ständesämtern angewandte Richtlinien, Verordnungen, Handlungsanweisungen und weitere Dokumente, die die Zustimmung, Ablehnung und weitere Bearbeitung von Verfahren nach Personenstandsgesetz §45b regeln. (Insbesondere der in dieser Anfrage erwähnte Erlass zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben https://fragdenstaat.de/anfrage/richtlinien-zur-personenstandsgesetz-45b/)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten entsprechende Dokumente bereits online verfügbar sein, genügt ein Link oder anderer Verweis oder Link auf die Fundstelle. Im Interesse der Umwelt freue ich mich über eine digitale Übermittlung, um Ausdruck und Transport zu vermeiden. << Antragsteller:in >> Falls bei Ihnen entsprechende Dokumente angewandt werden, die aus anderen Ämtern/Behörden stammen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, um auch diese Anfragen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280105/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Auskunftserteilung nac…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} AW: Richtlinien zur Personenstandsgesetz 45b [#280105]
Datum
1. Juni 2023 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Auskunftserteilung nach dem IZG LSA. Gemäß § 10 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt i.V.m. § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt werden Verwaltungskosten erhoben. Die Höhe der Verwaltungskosten belaufen sich in Ihrem Fall auf ca. 85,50 Euro und setzen sich wie folgt zusammen: 1. Durchsicht und Heraussuchen der Verwaltungsvorschriften der Jahre 2019 bis Januar 2023 1,0 Stunden 57 Euro, 2. Erstellen des Bescheides und des Kostenfestsetzungsbescheides 0,5 Stunden 57 Euro 28,50 Euro Gemäß § 10 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt i.V.m. § 7 Abs. 2 des Verwaltungskostengesetzes Landes Sachsen-Anhalt kann eine Amtshandlung von der vorherigen Zahlung der Kosten oder von der Zahlung oder Sicherstellung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuß die endgültige Kostenschuld übersteigt, wird er erstattet. Auf Grund der erforderlichen und umfangreichen Recherche in den Dokumenten für die Jahre 2019 bis Januar 2023 erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrages erst nach Zahlung des Kostenvorschusses. Soweit Sie weiterhin die erbetenen Auskünfte wünschen, bitte ich mir dies bis zum 29. Juni 2023 mitzuteilen, um Ihnen die für die Bezahlung des Kostenvorschusses erforderlichen Daten mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich wünsche mir, trotz der angegeben Kosten, weiterhin eine Bearbeitung der Anfrage. Auch, wenn ich an…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Richtlinien zur Personenstandsgesetz 45b [#280105]
Datum
2. Juni 2023 11:09
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich wünsche mir, trotz der angegeben Kosten, weiterhin eine Bearbeitung der Anfrage. Auch, wenn ich an dieser Stelle vorsichtig ihr Kalkulation anzweifeln möchte und ein Überdenken / eine Überprüfung der angegeben Kosten anrege. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280105/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 10 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt i.V.m. §…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} AW: Richtlinien zur Personenstandsgesetz 45b [#280105]
Datum
8. Juni 2023 17:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 10 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt i.V.m. § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt werden Verwaltungskosten erhoben. Die Höhe der Verwaltungskosten belaufen sich in Ihrem Fall auf ca. 71,25 Euro und setzen sich wie folgt zusammen: 1. Durchsicht und Heraussuchen der Verwaltungsvorschriften der Jahre 2019 bis Januar 2023 und interne Abstimmungen 0,75 Stunden 42,75 Euro, 2. Erstellen des Bescheides und des Kostenfestsetzungsbescheides 0,5 Stunden 57 Euro 28,50 Euro. Gemäß § 10 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt i.V.m. § 7 Abs. 2 des Verwaltungskostengesetzes Landes Sachsen-Anhalt kann eine Amtshandlung von der vorherigen Zahlung der Kosten oder von der Zahlung oder Sicherstellung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuß die endgültige Kostenschuld übersteigt, wird er erstattet. Auf Grund der erforderlichen und umfangreichen Recherche in den Dokumenten für die Jahre 2019 bis Januar 2023, eine elektronische Recherche ist erst ab dem Jahr 2022 möglich, erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrages erst nach Zahlung des Kostenvorschusses. Ich bitte den Betrag von 71,25 Euro auf folgendes Konto mit der Angabe des Verwendungszwecks einzuzahlen: Deutsche Bundesbank IBAN DE21 8100 0000 0081 0015 00 BIC MARKDEF1810 Verwendungszweck: 3101-386626-3 Dafür bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informa…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} AW: Richtlinien zur Personenstandsgesetz 45b [#280105]
Datum
29. Juni 2023 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt vom 31. Mai 2023 übersende ich Ihnen die von Ihrem Antrag erfassten und hier vorliegenden Dokumente in elektronischer Form (siehe Anlagen). Zugleich bestätige ich Ihnen den Eingang des Kostenvorschusses. Der Kostenvorschuss wird mit der noch festzusetzenden Kostenschuld verrechnet. Soweit der Vorschuss die endgültige Kostenschuld übersteigt, wird dieser insoweit erstattet. Der Kostenfestsetzungsbescheid wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrem Antrag übersende ich Ihnen noch den bereits angekündigten…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} AW: Richtlinien zur Personenstandsgesetz 45b [#280105] - hier: Kostenfestsetzungsbescheid
Datum
11. Juli 2023 16:36
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrem Antrag übersende ich Ihnen noch den bereits angekündigten Kostenfestsetzungsbescheid. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente