Richtlinien zur Personenstandsgesetz 45b

Anfrage an: Stadt Halle (Saale)

im Standesamt angewandte Richtlinien, Verordnungen, Handlungsanweisungen und weitere Dokumente, die die Zustimmung, Ablehnung und weitere Bearbeitung von Verfahren nach Personenstandsgesetz §45b regeln.

Sollten entsprechende Dokumente bereits online verfügbar sein, genügt ein Link oder anderer Verweis oder Link auf die Fundstelle. Im Interesse der Umwelt freue ich mich über eine digitale Übermittlung, um Ausdruck und Transport zu vermeiden.
Falls bei Ihnen entsprechende Dokumente angewandt werden, die aus anderen Ämtern/Behörden stammen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, um auch diese Anfragen zu können.

Ergebnis der Anfrage

Die Standesämter berufen sich nicht auf einen eigenen Erlass, sondern geben das Innenministerium als Erlassgeber an. Entsprechende Anfrage dort ist eingereicht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. April 2023
  • Frist
    27. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gu…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien zur Personenstandsgesetz 45b [#277241]
Datum
25. April 2023 17:52
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Standesamt angewandte Richtlinien, Verordnungen, Handlungsanweisungen und weitere Dokumente, die die Zustimmung, Ablehnung und weitere Bearbeitung von Verfahren nach Personenstandsgesetz §45b regeln. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten entsprechende Dokumente bereits online verfügbar sein, genügt ein Link oder anderer Verweis oder Link auf die Fundstelle. Im Interesse der Umwelt freue ich mich über eine digitale Übermittlung, um Ausdruck und Transport zu vermeiden. << Antragsteller:in >> Falls bei Ihnen entsprechende Dokumente angewandt werden, die aus anderen Ämtern/Behörden stammen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, um auch diese Anfragen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277241/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Halle (Saale)
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihrer Anfrage kann ich folgendes mitteilen: Das Standesamt …
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
WG: Richtlinien zur Personenstandsgesetz 45b [#277241]
Datum
22. Mai 2023 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihrer Anfrage kann ich folgendes mitteilen: Das Standesamt prüft entsprechende Erklärungen anhand der rechtlichen Maßgaben des § 45b Personenstandsgesetz (PStG) sowie unter Berücksichtigung des entsprechenden Erlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zum Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 19.03.2019. Entscheidendes Kriterium ist das Vorliegen einer »Variante der Geschlechtsentwicklung«. Unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Vorschrift, der Gesetzesbegründung und des normativen Umfelds ist die Regelungsabsicht des Gesetzgebers eindeutig: § 45b PStG erfasst nur intersexuelle Menschen, also Menschen mit einer solchen Variante der Geschlechtsentwicklung, die körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Transsexuelle Menschen werden von dieser Regelung grundsätzlich nicht erfasst. Für sie gelten derzeit weiterhin die Maßgaben des Transsexuellengesetzes. Nach § 45b Absatz 3 PStG ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich, die das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung bestätigt. Der Begriff „Variante der Geschlechtsentwicklung" ist die deutsche Fassung der bei der Konsensuskonferenz in Chicago 2005 international festgelegten Definition für „Differences of Sex Development", kurz DSD. Danach liegt eine Variante der Geschlechtsentwicklung nur bei solchen Diagnosen vor, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind. Eine Variante der Geschlechtsentwicklung im Sinne der Norm liegt dagegen z. B. nicht vor, wenn die Veränderung des Geschlechts aufgrund der Einnahme von Hormonen selbst herbeigeführt worden ist. Eine dementsprechende Bescheinigung darf nur ausstellen, wer über eine ärztliche Approbation (staatliche Zulassung) verfügt. Das sind in erster Linie die einschlägigen Fachärzte. Psychologen ohne zusätzliche ärztliche Approbation können die erforderliche ärztliche Bescheinigung dagegen nicht ausstellen. Sollten hierzu Rückfragen vorhanden sein, stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen