Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes

Ich bitte um Information, warum sich die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festsetzung von Gebühren von 2007 bis 2017 beim mittleren Dienst um ca. 80% erhöht haben (33,61 Euro auf 60,33 Euro), obwohl die Lohnkosten noch nicht einmal um 30% gestiegen sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2018
  • Frist
    25. September 2018
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um I…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes [#33063]
Datum
24. August 2018 10:14
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Information, warum sich die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festsetzung von Gebühren von 2007 bis 2017 beim mittleren Dienst um ca. 80% erhöht haben (33,61 Euro auf 60,33 Euro), obwohl die Lohnkosten noch nicht einmal um 30% gestiegen sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. August 2018. Diese ist im Ministerium der Fina…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes [#33063]
Datum
31. August 2018 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. August 2018. Diese ist im Ministerium der Finanzen eingegangen und wird schnellst möglichst bearbeitet. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG)
Datum
6. September 2018 13:46
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben übersende ich ausschließlich auf diesem Weg. Mit freundlichen Grüßen