Rindermasthof Baindt, Stallbrand mit 115 Einsatzkräften, 1 Mio. Sachschaden und 100 verendeten Tieren - gefahrpräventiven Amtshandlungen des zuständigen Veterinäramtes
Auskunftsantrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren vom Veterinäramt Baindt/Ravensburg,
erschrocken habe ich die aktuelle Medienberichterstattung ( https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue… ) über den Stallbrand mit 115 Einsatzkräften vor Ort, ca. 1 Million Sachschaden und ca. 100 elendig verendeten Rindern und Kälbern in Ihrem Zuständigkeitsbereich wahrgenommen.
Ich wende mich als Bürgerin und Verbraucherin an Sie, mein Interesse ist privat.
Die Berichte haben mich wirklich erschüttert und werfen Fragen bei mir auf, zu denen ich Sie als zuständige Veterinärbehörde um Auskunft bitte:
- hatte dieser Mastbetrieb/Stall keine Rauchwarnmelder?
- wie oft haben Sie diesen Betrieb im Hinblick auf die Einhaltung der Gefahrenverhütungsvorschauverhütung kontrolliert?
- wer ist für die Abnahme des Brandschutzkonzeptes dieses Betriebs zuständig gewesen?
- gab es Beanstandungen der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Ihrerseits und wenn ja, wie haben Sie diese sanktioniert und die Behebung Ihrer Beanstandungen kontrolliert?
- konnten einzelne Tiere geretten werden und wenn ja, was ist mit diesen Tieren im Nachgang passiert und wieviele waren es genau?
- wann waren Sie vor Ort bzw. wer hat die Tiere wie es in dem oben verlinkten Bericht heißt "eingeschläfert"?
- wer zahlt die Einsatzkräfte/diesen Einsatz?
- wie heißt die Gebäudeversicherung?
- haben Sie Strafanzeige gegen diesen Betrieb gestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Herzliche Grüße
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. September 2020
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27. Oktober 2020
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