Rindermasthof Baindt, Stallbrand mit 115 Einsatzkräften, 1 Mio. Sachschaden und 100 verendeten Tieren - gefahrpräventiven Amtshandlungen des zuständigen Veterinäramtes

Auskunftsantrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren vom Veterinäramt Baindt/Ravensburg,

erschrocken habe ich die aktuelle Medienberichterstattung ( https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/brand-in-stallgebaeude-in-baindt-tiere-verendet-100.html?fbclid=IwAR2SdoKfojYarMdNx2FydbZbuIvMxF8A3izbb-qxAhW849Xsee884uGBeHo ) über den Stallbrand mit 115 Einsatzkräften vor Ort, ca. 1 Million Sachschaden und ca. 100 elendig verendeten Rindern und Kälbern in Ihrem Zuständigkeitsbereich wahrgenommen.

Ich wende mich als Bürgerin und Verbraucherin an Sie, mein Interesse ist privat.

Die Berichte haben mich wirklich erschüttert und werfen Fragen bei mir auf, zu denen ich Sie als zuständige Veterinärbehörde um Auskunft bitte:

- hatte dieser Mastbetrieb/Stall keine Rauchwarnmelder?

- wie oft haben Sie diesen Betrieb im Hinblick auf die Einhaltung der Gefahrenverhütungsvorschauverhütung kontrolliert?

- wer ist für die Abnahme des Brandschutzkonzeptes dieses Betriebs zuständig gewesen?

- gab es Beanstandungen der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Ihrerseits und wenn ja, wie haben Sie diese sanktioniert und die Behebung Ihrer Beanstandungen kontrolliert?

- konnten einzelne Tiere geretten werden und wenn ja, was ist mit diesen Tieren im Nachgang passiert und wieviele waren es genau?

- wann waren Sie vor Ort bzw. wer hat die Tiere wie es in dem oben verlinkten Bericht heißt "eingeschläfert"?

- wer zahlt die Einsatzkräfte/diesen Einsatz?

- wie heißt die Gebäudeversicherung?

- haben Sie Strafanzeige gegen diesen Betrieb gestellt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Herzliche Grüße

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Auskunftsantrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in erschrocken habe ich die aktuelle Medienberi…
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Rindermasthof Baindt, Stallbrand mit 115 Einsatzkräften, 1 Mio. Sachschaden und 100 verendeten Tieren - gefahrpräventiven Amtshandlungen des zuständigen Veterinäramtes [#197637]
Datum
23. September 2020 01:30
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Auskunftsantrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in erschrocken habe ich die aktuelle Medienberichterstattung ( https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/brand-in-stallgebaeude-in-baindt-tiere-verendet-100.html?fbclid=IwAR2SdoKfojYarMdNx2FydbZbuIvMxF8A3izbb-qxAhW849Xsee884uGBeHo ) über den Stallbrand mit 115 Einsatzkräften vor Ort, ca. 1 Million Sachschaden und ca. 100 elendig verendeten Rindern und Kälbern in Ihrem Zuständigkeitsbereich wahrgenommen. Ich wende mich als Bürgerin und Verbraucherin an Sie, mein Interesse ist privat. Die Berichte haben mich wirklich erschüttert und werfen Fragen bei mir auf, zu denen ich Sie als zuständige Veterinärbehörde um Auskunft bitte: - hatte dieser Mastbetrieb/Stall keine Rauchwarnmelder? - wie oft haben Sie diesen Betrieb im Hinblick auf die Einhaltung der Gefahrenverhütungsvorschauverhütung kontrolliert? - wer ist für die Abnahme des Brandschutzkonzeptes dieses Betriebs zuständig gewesen? - gab es Beanstandungen der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Ihrerseits und wenn ja, wie haben Sie diese sanktioniert und die Behebung Ihrer Beanstandungen kontrolliert? - konnten einzelne Tiere geretten werden und wenn ja, was ist mit diesen Tieren im Nachgang passiert und wieviele waren es genau? - wann waren Sie vor Ort bzw. wer hat die Tiere wie es in dem oben verlinkten Bericht heißt "eingeschläfert"? - wer zahlt die Einsatzkräfte/diesen Einsatz? - wie heißt die Gebäudeversicherung? - haben Sie Strafanzeige gegen diesen Betrieb gestellt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Herzliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197637/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rindermasthof Baindt, Stallbrand mit 115 Einsat…
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
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Betreff
AW: Rindermasthof Baindt, Stallbrand mit 115 Einsatzkräften, 1 Mio. Sachschaden und 100 verendeten Tieren - gefahrpräventiven Amtshandlungen des zuständigen Veterinäramtes [#197637]
Datum
8. April 2021 00:09
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rindermasthof Baindt, Stallbrand mit 115 Einsatzkräften, 1 Mio. Sachschaden und 100 verendeten Tieren - gefahrpräventiven Amtshandlungen des zuständigen Veterinäramtes“ vom 23.09.2020 (#197637) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 163 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197637/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in bedauerlicherweise ist der Vorgang in dieser hektischen Zeit hier untergegangen. Wir bitten …
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Rindermasthof Baindt, Stallbrand mit 115 Einsatzkräften, 1 Mio. Sachschaden und 100 verendeten Tieren - gefahrpräventiven Amtshandlungen des zuständigen Veterinäramtes [#197637]
Datum
13. April 2021 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bedauerlicherweise ist der Vorgang in dieser hektischen Zeit hier untergegangen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Könnten Sie uns bitte Ihre Fragen nochmals zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen

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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht, welche mich einigermaßen schockiert. Untenstehend noch einmal …
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
AW: WG: Rindermasthof Baindt, Stallbrand mit 115 Einsatzkräften, 1 Mio. Sachschaden und 100 verendeten Tieren - gefahrpräventiven Amtshandlungen des zuständigen Veterinäramtes [#197637]
Datum
8. Mai 2021 10:11
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht, welche mich einigermaßen schockiert. Untenstehend noch einmal der Originaltext für Sie, verbunden mit der Bitte um umgehende Antwort. Inklusive Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft gerne. Viele Grüße Auskunftsantrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], erschrocken habe ich die aktuelle Medienberichterstattung ( https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/brand-in-stallgebaeude-in-baindt-tiere-verendet-100.html?fbclid=IwAR2SdoKfojYarMdNx2FydbZbuIvMxF8A3izbb-qxAhW849Xsee884uGBeHo ) über den Stallbrand mit 115 Einsatzkräften vor Ort, ca. 1 Million Sachschaden und ca. 100 elendig verendeten Rindern und Kälbern in Ihrem Zuständigkeitsbereich wahrgenommen. Ich wende mich als Bürgerin und Verbraucherin an Sie, mein Interesse ist privat. Die Berichte haben mich wirklich erschüttert und werfen Fragen bei mir auf, zu denen ich Sie als zuständige Veterinärbehörde um Auskunft bitte: - hatte dieser Mastbetrieb/Stall keine Rauchwarnmelder? - wie oft haben Sie diesen Betrieb im Hinblick auf die Einhaltung der Gefahrenverhütungsvorschauverhütung kontrolliert? - wer ist für die Abnahme des Brandschutzkonzeptes dieses Betriebs zuständig gewesen? - gab es Beanstandungen der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Ihrerseits und wenn ja, wie haben Sie diese sanktioniert und die Behebung Ihrer Beanstandungen kontrolliert? - konnten einzelne Tiere geretten werden und wenn ja, was ist mit diesen Tieren im Nachgang passiert und wieviele waren es genau? - wann waren Sie vor Ort bzw. wer hat die Tiere wie es in dem oben verlinkten Bericht heißt "eingeschläfert"? - wer zahlt die Einsatzkräfte/diesen Einsatz? - wie heißt die Gebäudeversicherung? - haben Sie Strafanzeige gegen diesen Betrieb gestellt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Herzliche Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 197637 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]