Risiken beim Tragen von Masken

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Welche Mund-Nase-Bedeckungen werden als wirksam empfohlen.
Auf der Basis welcher Studien werden diese Empfehlungen gegeben.
Wurden Risikobewertungen für Träger unterschiedlicher MaskenTypen durchgeführt.
Sind signifikante Risiken für Maskenbenutzer bekannt - welche sind dies.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • Ein:e Follower:in
Janko Heilmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Mund…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Janko Heilmann
Betreff
Risiken beim Tragen von Masken [#194152]
Datum
3. August 2020 01:48
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Mund-Nase-Bedeckungen werden als wirksam empfohlen. Auf der Basis welcher Studien werden diese Empfehlungen gegeben. Wurden Risikobewertungen für Träger unterschiedlicher MaskenTypen durchgeführt. Sind signifikante Risiken für Maskenbenutzer bekannt - welche sind dies.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janko Heilmann Anfragenr: 194152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194152/ Postanschrift Janko Heilmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janko Heilmann
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 03.08.2020 Sehr geehrter Herr Heilmann, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.08.2020
Datum
3. August 2020 12:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heilmann, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 126-2020. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihr Anfrage auf Informationszugang vom 03.08.2020 Sehr geehrter Herr Heilmann, wir kommen zurück auf Ihre o. g. …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Anfrage auf Informationszugang vom 03.08.2020
Datum
27. August 2020 13:56
Status
Warte auf Antwort
421,8 KB
Sehr geehrter Herr Heilmann, wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Ihre Anfrage wurde an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Ergänzend füge ich das veröffentlichte Epidemiologisches Bulletin zum Mund-Nase Schutz bei. In diesem finden Sie entsprechende wissenschaftliche Quellenangaben. Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Bürgerinformationen zu COVID-19 werden durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereitgestellt. Nachfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Heilmann, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu hier vorhandenen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Risiken beim Tragen von Masken [#194152]
Datum
28. August 2020 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heilmann, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu hier vorhandenen Aufzeichnungen gerichtet ist, unterfällt sie nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Fragen - sowie Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und anderen Gesetzen - werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anregungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden von uns zur Kenntnis genommen und ggf. an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jeder Anfrage einzeln Stellung nehmen können. Hinweise zu häufig gefragten Themen finden Sie hier: 1. Allgemeines 2. Internationaler Reiseverkehr 3. Corona-Warn-App 4. Fallzahlen 5. Informationen für Bürgerinnen und Bürger 1. Allgemeines Fachliche Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Zu vielen Themen gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.rki.de/covid-19-faq. Einen guten Überblick gibt auch der Steckbrief: www.rki.de/covid-19-steckbrief. Der tägliche Situationsbericht enthält viele statistische Auswertungen u.a. zur demografischen Verteilung und zu klinischen Aspekten sowie die Schätzung der Reproduktionszahl R. Einmal pro Woche mittwochs werden hier Daten zu Labortestungen veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-situationsbericht 2. Zum internationalen Reiseverkehr: Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das RKI stellt die Liste lediglich auf seinen Internetseiten bereit: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Einen guten Überblick zum Thema Quarantäne nach Einreise gibt das Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.rki.de/covid-19-bmg-merkblatt. Regelungen zur Quarantäne sind Sache der Bundesländer. Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes: www.bundesregierung.de/breg-de/themen... Reisewarnungen ins Ausland werden vom Auswärtige Amt ausgesprochen: www.auswaertiges-amt.de/de/service/fr... 3. Corona-Warn-App Haben Sie schon die Corona-Warn-App? Die App trägt dazu bei, Infektionsketten so rasch wie möglich zu unterbrechen und unterstützt somit die Gesundheitsämter bei der Kontaktpersonennachverfolgung. Nähere Informationen unter www.rki.de/covid-19-warnapp. 4. Zu den aktuellen Fallzahlen: Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das COVID-19-Dashboard dar: https://corona.rki.de Dort finden Sie auch die Zahl der übermittelten Todesfälle und die Schätzung der Zahl der Genesenen. 5. Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihren Internetseiten zur Verfügung: www.infektionsschutz.de/coronavirus Hilfreiche Informationen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: www.zusammengegencorona.de Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Das zuständige Gesundheitsamt kann über das Postleitzahl-Tool ermittelt werden unter: www.rki.de/mein-gesundheitsamt. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an. Mit freundlichen Grüßen