Risiko-Mananagement zu Folgen der sogenannten "Corona-Maßnahmen"
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Bekämpfung von Infektionen mit Sars-CoV-2 Viruserregern in der Bevölkerung wurden seit Beginn des Jahres weitreichende staatliche Maßnahmen ergriffen. Es ist zu erwarten, dass neben der Gefahr durch Sars-CoV-2 Viren auch diese staatlichen Maßnahmen zusätzliche Schäden und Risiken in der Bevölkerung zur Folge haben. Der Antragsteller geht davon aus, dass diese Risiken im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings (z.B. täglich aktualisierter Lagebericht) von staatlicher Seite erfasst werden.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Alle bisher im BMI erhobenen bzw. zusammengetragenen Daten zu Schäden und Risiken für die Bevölkerung in Deutschland, welche in Folge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Sars-CoV-2-Infektionen aufgetreten sind oder zu erwarten sind.
2) Alle bisher erstellten Risikobeurteilungen, Folgenabschätzungen, Lageberichte, oder ähnlichen Dokumente, welche die Schäden und Risiken für die Bevölkerung in Deutschland, welche in Folge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Sars-CoV-2-Infektionen aufgetreten sind oder zu erwarten sind, betreffen.
3) Alle bisher im BMI erhobenen bzw. zusammengetragenen Daten zu Schäden und Risiken für die Bevölkerung außerhalb Deutschlands, welche in Folge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Sars-CoV-2-Infektionen aufgetreten sind oder zu erwarten sind.
4) Alle bisher erstellten Risikobeurteilungen, Folgenabschätzungen, Lageberichte, oder ähnlichen Dokumente, welche die Schäden und Risiken für die Bevölkerung außerhalb Deutschlands, welche in Folge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Sars-CoV-2-Infektionen aufgetreten sind oder zu erwarten sind, betreffen.
5) Informationen darüber, bei welchen weiteren öffentlichen Stellen zusätzliche Informationen zu den Fragen 1 bis 4 vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Aufgrund der Aktualität der Anfrage gehe ich davon aus, dass die angefragten Informationen leicht zugänglich sind, und die Anfrage mit geringem Aufwand in kurzer Zeit beantwortet werden kann.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Hochachtungsvoll,
Information nicht vorhanden
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Datum5. November 2020
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8. Dezember 2020
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Danke für Ihren Kommentar! Wenn Sie eine Möglichkeit sehen, die (in meinen Augen unnötig hohe) Gebühr zu finanzieren, lassen Sie es mich gerne wissen. Bis dahin hoffe ich, dass das BMI meiner Argumentation folgt und von einem Kostenbescheid absieht. Denn es handelt sich zweifellos um eine Anfrage von hohem öffentlichem Interesse.