Risikoabschätzung nicht abgeschlossener Zugtoiletten, Innere Sicherheit, potentielle Messerstechereien etc.

Diese Anfrage könnte auch an die DB AG gerichtet werden. Allerdings geht es hier um die innere Sicherheit und eine konkrete Beobachtung in Baden Württemberg. Deshalb die Anfrage an das Innenministerium.
Bei der Fahrt mit dem IRE 4215 um 11:00 von Stuttgart nach Oberschwaben, mit Sitzplatz nahe der großen (behindertengerechten) Toilette, ergab sich:
- ein vermeintlich schutzsuchender, vermutlich bartloser Nigerianer wusste nicht wie die Toilettentür zu bedienen war. Als dieser drin war hatte er den Alarm betätigt der erst nach mehrerer Minuten vom Zugpersonal abgeschaltet werden konnte. Die Tür liess sich öffnen so dass der Toilettennutzer bei der Verrichtung seines Geschäftes sichtbar war.
- nachfolgend kamen dann ca. 3 Personen (vermutlich hier geborene) die zum Großteil zumindest nicht wussten wie die Türe nach Eintritt verschlossen wird.
- sodann eine Person mit Kopftuch, der deutschen Sprache mächtig.
Nachdem sehr sicher während der gesamten Zeit das WC Zeichen bei der Benutzung der Toilette (nahezu) nicht geleuchtet hat und ein nachfolgender Test ergab dass es bei korrekt verschlossener Tür leuchtet ist zu vermuten: Der Großteil der Toilettennutzer weiss nicht wie die Türe abgeschlossen wird. Der Großteil der Nutzer der Toilette verrichten ihr Geschäft mit geöffneter Türe. Nachdem für andere nicht erkennbar ist das dass jemand die Toilette benutzt ist das Eintreten einer anderen Person durchaus wahrscheinlich.
In Anbetracht diverser Messerstechereien (u.a. Kandel, Freiburg..) und potentieller 'Ehrverletzungen' verschleierter Personen erbitte ich um Informationen:
- wie ist die korrekte Benutzung der Toiletten (sicheres Abschliessen) erklärt und sichergestellt ?
- gibt es Unterlagen bei welcher die Inbetriebnahme mit 'hier geborenen' Benutzern geprüft wurde? Stichwort: Design for All.
- gibt es Unterlagen/Tests bei welcher die Inbetriebnahme dieser Toilette mit Migranten geprüft wurde?
Gibt es eine Risikoabschätzung insbesondere für den Fall dass ein(e) nicht hier geborene(r) von einem anderen potentiellen Toilettennutzer bei der Toilettennutzung überrascht wird?
Wie wahrscheinlich ist es dass eine scheinbare Ehrverletzung in Gewalt endet?
Was wurde unternommen um die Sicherheit der Zugnutzer zu gewährleisten?
Gab es hier schon Probleme?
Auch um sicherzustellen dass die Menschen ihre Privatsphäre während der Toilettennutzung behalten?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2018
  • Frist
    14. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Diese Anfrage …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Risikoabschätzung nicht abgeschlossener Zugtoiletten, Innere Sicherheit, potentielle Messerstechereien etc. [#26153]
Datum
15. Januar 2018 23:04
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Diese Anfrage könnte auch an die DB AG gerichtet werden. Allerdings geht es hier um die innere Sicherheit und eine konkrete Beobachtung in Baden Württemberg. Deshalb die Anfrage an das Innenministerium. Bei der Fahrt mit dem IRE 4215 um 11:00 von Stuttgart nach Oberschwaben, mit Sitzplatz nahe der großen (behindertengerechten) Toilette, ergab sich: - ein vermeintlich schutzsuchender, vermutlich bartloser Nigerianer wusste nicht wie die Toilettentür zu bedienen war. Als dieser drin war hatte er den Alarm betätigt der erst nach mehrerer Minuten vom Zugpersonal abgeschaltet werden konnte. Die Tür liess sich öffnen so dass der Toilettennutzer bei der Verrichtung seines Geschäftes sichtbar war. - nachfolgend kamen dann ca. 3 Personen (vermutlich hier geborene) die zum Großteil zumindest nicht wussten wie die Türe nach Eintritt verschlossen wird. - sodann eine Person mit Kopftuch, der deutschen Sprache mächtig. Nachdem sehr sicher während der gesamten Zeit das WC Zeichen bei der Benutzung der Toilette (nahezu) nicht geleuchtet hat und ein nachfolgender Test ergab dass es bei korrekt verschlossener Tür leuchtet ist zu vermuten: Der Großteil der Toilettennutzer weiss nicht wie die Türe abgeschlossen wird. Der Großteil der Nutzer der Toilette verrichten ihr Geschäft mit geöffneter Türe. Nachdem für andere nicht erkennbar ist das dass jemand die Toilette benutzt ist das Eintreten einer anderen Person durchaus wahrscheinlich. In Anbetracht diverser Messerstechereien (u.a. Kandel, Freiburg..) und potentieller 'Ehrverletzungen' verschleierter Personen erbitte ich um Informationen: - wie ist die korrekte Benutzung der Toiletten (sicheres Abschliessen) erklärt und sichergestellt ? - gibt es Unterlagen bei welcher die Inbetriebnahme mit 'hier geborenen' Benutzern geprüft wurde? Stichwort: Design for All. - gibt es Unterlagen/Tests bei welcher die Inbetriebnahme dieser Toilette mit Migranten geprüft wurde? Gibt es eine Risikoabschätzung insbesondere für den Fall dass ein(e) nicht hier geborene(r) von einem anderen potentiellen Toilettennutzer bei der Toilettennutzung überrascht wird? Wie wahrscheinlich ist es dass eine scheinbare Ehrverletzung in Gewalt endet? Was wurde unternommen um die Sicherheit der Zugnutzer zu gewährleisten? Gab es hier schon Probleme? Auch um sicherzustellen dass die Menschen ihre Privatsphäre während der Toilettennutzung behalten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren LIFG-Antrag vom 15.01.2018 haben wir heute erhalten und zuständigkeitshalber an…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Risikoabschätzung nicht abgeschlossener Zugtoiletten, Innere Sicherheit, potentielle Messerstechereien etc. [#26153]
Datum
16. Januar 2018 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren LIFG-Antrag vom 15.01.2018 haben wir heute erhalten und zuständigkeitshalber an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr LIFG-Antrag konnte vom Verkehrsministerium wegen fehlender Zuständigkeit nicht be…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Risikoabschätzung nicht abgeschlossener Zugtoiletten, Innere Sicherheit, potentielle Messerstechereien etc. [#26153]
Datum
29. Januar 2018 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr LIFG-Antrag konnte vom Verkehrsministerium wegen fehlender Zuständigkeit nicht beantwortet werden und wurde an uns zurück geschickt. Leider müssen auch wir Ihnen mitteilen, dass wir über die von Ihnen begehrten Informationen nicht verfügen. Sie könnten versuchen, die Informationen vom Eisenbahnbundesamt und/oder von der DB AG zu verlangen. Mit freundlichen Grüßen