Risikoabwägung der Aufhebung der Isolationspflicht

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die Aussagen der Landesregierung bzw. Ihres Ministeriums, wie sie unter folgender URL veröffentlicht wurden:

https://www.saarland.de/masfg/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen_2022/aktuelle-meldungen_2022-12/aktuelle-meldungen_20221206_isolationspflicht.html

Positiv getestete Menschen wurden von der Isolationspflicht befreit und müssen statt dessen Maske tragen. Ich gehe davon aus, dass Sie das Ansteckungsrisiko, das von Infizierten ausgeht (z.B. für Kolleg*innen bei Büroarbeit, Schulkindern, ...), entsprechend abgewogen haben und dass Ihre interne Risikobewertung dokumentiert wurde. Bitte übersenden Sie mir diese Risikobewertung.

Bitte übersenden Sie mir außerdem die wissenschaftlichen Studien, auf denen Ihre Abwägungen basieren. Sollten die Studien nicht frei zugänglich sein, reicht mir auch eine Liste der DOIs.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Aussagen der Landesregie…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Risikoabwägung der Aufhebung der Isolationspflicht [#264932]
Datum
7. Dezember 2022 21:12
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Aussagen der Landesregierung bzw. Ihres Ministeriums, wie sie unter folgender URL veröffentlicht wurden: https://www.saarland.de/masfg/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen_2022/aktuelle-meldungen_2022-12/aktuelle-meldungen_20221206_isolationspflicht.html Positiv getestete Menschen wurden von der Isolationspflicht befreit und müssen statt dessen Maske tragen. Ich gehe davon aus, dass Sie das Ansteckungsrisiko, das von Infizierten ausgeht (z.B. für Kolleg*innen bei Büroarbeit, Schulkindern, ...), entsprechend abgewogen haben und dass Ihre interne Risikobewertung dokumentiert wurde. Bitte übersenden Sie mir diese Risikobewertung. Bitte übersenden Sie mir außerdem die wissenschaftlichen Studien, auf denen Ihre Abwägungen basieren. Sollten die Studien nicht frei zugänglich sein, reicht mir auch eine Liste der DOIs. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264932/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, V…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Risikoabwägung der Aufhebung der Isolationspflicht“ [#264932]
Datum
22. Januar 2023 20:30
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264932/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher keinerlei Rückmeldung erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 264932.pdf Anfragenr: 264932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264932/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Anfragen vom 22.01.23 - Az. IF.1.1-2023-245, Az. IF.1.1-2023-246 - Stand Verfahren Az. IF 1.1-2022-743 Sehr &…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfragen vom 22.01.23 - Az. IF.1.1-2023-245, Az. IF.1.1-2023-246 - Stand Verfahren Az. IF 1.1-2022-743
Datum
26. Januar 2023 09:16
Status
Warte auf Antwort
signatur312.png
37,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 22. Januar 2022, mit der Sie um Vermittlung im Rahmen von zwei weiteren von Ihnen an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes gerichteten Anfragen nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Ihre Vermittlungsanfrage zur Anfrage "Risikoabwägung der Aufhebung der Isolationspflicht" wird hier unter dem Aktenzeichen Az. IF.1.1-2023-245, Ihre Vermittlungsanfrage zur Anfrage "Datenlage Inzidenzen, Krankenhauslastung und Immunschutz“ wird unter dem Aktenzeichen Az. IF.1.1-2023-246 geführt. Diesbezüglich ist auszuführen, dass das nunmehr als Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) bezeichnete Ministerium bereits im ebenfalls von Ihnen initiierten Verfahren Aktenzeichen Az. IF.1.1-2022-743 betreffend die Anfrage zu Corona-Lagebewertungen zuletzt mit Stellungnahme vom 20. Dezember 2022 weiterhin eine Herausgabe der vorhandenen und begehrten Corona-Lageberichte mit Blick auf die Angabe der entsprechenden Fundstellen im Internet zu der begehrten Datenbasis und die bereits erfolgten Bescheidungen der Anträge in diesem Zusammenhang ablehnt und darüber hinaus mitteilt, dass eine Bearbeitung der beiden oben genannten neuen Anträge nicht erfolgt, da es sich aus Sicht des MASFG um querulatorische Anfragen handele, die im Sinne des § 242 BGB einzuordnen seien. Sowohl gegenüber dem MASFG als auch Ihnen gegenüber wurde bereits die hiesige Rechtsauffassung dargestellt, wonach ein Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen und begehrten Corona-Lageberichten grundsätzlich besteht und der Verweis auf die zitierten Fundstellen seitens des MASFG nicht als ausreichend betrachtet wird. Insofern wird hiesigerseits derzeit geprüft, welche weiteren Maßnahmen ggf. nach § 6 SIFG in Betracht kommen, jedoch wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Anordnungskompetenz der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit zur Zugänglichmachung der begehrten Informationen nicht existiert. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche müssten Sie diese daher nach § 9 Abs. 4 IFG im Rahmen eines Widerspruchs und einer Verpflichtungsklage geltend machen. In den nunmehr initiierten zwei weiteren Verfahren (Az. IF.1.1-2023-245, Az. IF.1.1-2022-743) wird mit Blick auf die bereits geäußerte Ablehnung der Bearbeitung durch das MASFG einerseits das Argument des Rechtsmissbrauchs zu bewerten und das weitere Vorgehen zu prüfen sein. Über das Ergebnis der voranstehenden Prüfungen und das weitere Vorgehen werden Sie unaufgefordert unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen