Risikobewertung von Trinkwasser-Zusatzstoffen

Dokumente, aus denen die Risikobewertung für folgende Stoffe im Trinkwasser hervorgeht;
dies unter den Annahme, dass die Flüssigkeitsaufnahme durch Trinken NUR durch das Trinken von Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungssystem erfolgt; ca 2 Liter/Tag.

Zusatzstoffe zur Trinkwasseraufbereitung
(Verwendungszweck der Zusatzstoffe)

1)Chlor
(Desinfektion)

2) Natriumsilikate in Mischung mit Ortho- und Polyphosphaten
(Hemmung der Korrosion durch Schutzschichtbildung und Verminderung der Steinablagerungen)

3) Natriumortho- und Polyphosphat
(Hemmung der Korrosion durch Schutzschichtbildung und Verminderung der Steinablagerungen).

P.S. Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich Sie um die Nennung der zuständigen Stelle.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2017
  • Frist
    25. April 2017
  • 0 Follower:innen
Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, aus d…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Risikobewertung von Trinkwasser-Zusatzstoffen [#20766]
Datum
23. März 2017 12:18
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, aus denen die Risikobewertung für folgende Stoffe im Trinkwasser hervorgeht; dies unter den Annahme, dass die Flüssigkeitsaufnahme durch Trinken NUR durch das Trinken von Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungssystem erfolgt; ca 2 Liter/Tag. Zusatzstoffe zur Trinkwasseraufbereitung (Verwendungszweck der Zusatzstoffe) 1)Chlor (Desinfektion) 2) Natriumsilikate in Mischung mit Ortho- und Polyphosphaten (Hemmung der Korrosion durch Schutzschichtbildung und Verminderung der Steinablagerungen) 3) Natriumortho- und Polyphosphat (Hemmung der Korrosion durch Schutzschichtbildung und Verminderung der Steinablagerungen). P.S. Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich Sie um die Nennung der zuständigen Stelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesinstitut für Risikobewertung
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihren Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 23.03.2017, in der Sie das Bund…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Antw: Risikobewertung von Trinkwasser-Zusatzstoffen [#20766]
Datum
4. April 2017 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihren Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 23.03.2017, in der Sie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach Dokumenten fragten, aus denen die Risikobewertung für 1. Chlor, 2. Natriumsilikate in Mischung mit Ortho- und Polyphosphaten und 3. Natriumortho- und Polyphosphat im Trinkwasser hervorgeht. Das BfR ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Die gesetzliche Zuständigkeit bei Ihrer Fragestellung liegt nicht beim BfR. Wir bitten Sie, sich in dieser Angelegenheit an das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde zu wenden: Umweltbundesamt (UBA) Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Tel: 0340/2103-2416 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.umweltbundesamt.de Wir bedauern, Ihnen nicht besser weiterhelfen zu können und bitten für die Verzögerung um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen