Risikobewertungen Trinkwasserwerke Wittlaer, Bockum und Kaiserswerth

Risikobewertungsberichte Trinkwasserwerke Wittlaer, Bockum und Kaiserswerth (Gesundheitsamt). Insbesondere, wie dabei die geplante Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorfs (Verfahren Verkehrsministerium NRW) berücksichtigt wurde/wird. Vgl. § 14 TrinkwV.

Laut Stadt Duisburg soll die Stadt Düsseldorf zuständig sein.

Erläuterungen:
Vom Flughafen Düsseldorf gehen bekannte und potentielle Gefahren für die Trinkwasserversorgung aus. Bei einer Steigerung des Flugbetriebs ergibt sich aufgrund der Rahmenbedingungen auch eine höhere Wahrscheinlichkeit für Vorfälle mit Einfluss auf die Wasserversorgung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Risikobewertungen Trinkwasserwerke Wittlaer, Bockum und Kaiserswerth [#223598]
Datum
17. Juni 2021 11:32
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Risikobewertungsberichte Trinkwasserwerke Wittlaer, Bockum und Kaiserswerth (Gesundheitsamt). Insbesondere, wie dabei die geplante Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorfs (Verfahren Verkehrsministerium NRW) berücksichtigt wurde/wird. Vgl. § 14 TrinkwV. Laut Stadt Duisburg soll die Stadt Düsseldorf zuständig sein. Erläuterungen: Vom Flughafen Düsseldorf gehen bekannte und potentielle Gefahren für die Trinkwasserversorgung aus. Bei einer Steigerung des Flugbetriebs ergibt sich aufgrund der Rahmenbedingungen auch eine höhere Wahrscheinlichkeit für Vorfälle mit Einfluss auf die Wasserversorgung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 223598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223598/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Scharfenort, gerne bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage - Risikobewertungen Trinkwasserwerke Wittlaer, Bockum und Kaiserswerth [#223598]
Datum
17. Juni 2021 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, gerne bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen in der nächsten Woche die gewünschte Unterlage zur Verfügung stellen kann. Freundliche Grüße

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
***************** Sehr geehrter Herr Scharfenort, Sie baten am 17.06.2021 um Übersendung der „Risikobewertungsber…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage: Risikobewertungen Trinkwasserwerke Wittlaer, Bockum und Kaiserswerth [#223598]
Datum
29. Juni 2021 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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36,4 KB


***************** Sehr geehrter Herr Scharfenort, Sie baten am 17.06.2021 um Übersendung der „Risikobewertungsberichte Trinkwasserwerke Wittlaer, Bockum und Kaiserswerth (Gesundheitsamt). Insbesondere, wie dabei die geplante Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorfs (Verfahren Verkehrsministerium NRW) berücksichtigt wurde/wird. Vgl. § 14 TrinkwV“. Ihre Anfrage wurde als Antrag nach § 2 Umweltinformationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) in Verbindung mit § 4 UIG des Bundes gewertet. Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Die Überwachung der Trinkwasseranlagen obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf. Die Probenahmen werden gemeinsam mit dem Wasserversorger geplant und gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durchgeführt, was die Häufigkeit der Probenahme und den Untersuchungsumfang betrifft. Mit der 4. Änderung der Trinkwasserverordnung wird dem Wasserversorger die Möglichkeit gegeben von dieser Vorgehensweise abzuweichen, wenn dieser bereit ist eine Risikobewertungsbasierte Anpassung der Probennahmeplanung (RAP) auszuarbeiten und dem Gesundheitsamt zur Genehmigung vorzulegen. Eine solche Probenahmeplanung wurde mir von den Stadtwerken Duisburg bisher nicht vorgelegt. Daher werden die von Ihnen genannten Wasserwerke vollumfänglich gemäß § 14 der Trinkwasserverordnung untersucht und darüber hinaus von dem Wasserversorger das Trinkwasser auf Spurenstoffe, wie Arzneimittel geprüft. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen