Risikoeinschätzung MSM Affenpocken

Anfrage an: Robert Koch-Institut

alle Dokumente und Kommunikation betreffend der Einstufung von Männern, die Sex mit Männern (MSM) haben sowie Männer, die gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte mit wechselnden Partnern haben, als Risikogruppe für sog. Affenpocken.

Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden. Falls Dokumente nach § 3 Nummer 3 b) IFG oder ähnlich nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren, um so einen Widerspruch möglich zu machen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • 3 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente un…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Risikoeinschätzung MSM Affenpocken [#251043]
Datum
9. Juni 2022 16:26
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente und Kommunikation betreffend der Einstufung von Männern, die Sex mit Männern (MSM) haben sowie Männer, die gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte mit wechselnden Partnern haben, als Risikogruppe für sog. Affenpocken. Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden. Falls Dokumente nach § 3 Nummer 3 b) IFG oder ähnlich nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren, um so einen Widerspruch möglich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251043/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.06.2022 Sehr <<entfernt>>, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen w…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.06.2022
Datum
9. Juni 2022 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0213. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Ihre Anfrage vom 09.06.2022 [#251043] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risi…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.06.2022 [#251043]
Datum
12. Juli 2022 10:15
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikoeinschätzung MSM Affenpocken“ vom 09.06.2022 (#251043) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Ihre Anfrage vom 09.06.2022 [#251043] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risi…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.06.2022 [#251043]
Datum
6. August 2022 15:12
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikoeinschätzung MSM Affenpocken“ vom 09.06.2022 (#251043) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.06.2022 - Az. 2.13.04/0004#0213 Sehr <<entfernt>>, wir kommen auf Ihren Antrag au…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.06.2022 - Az. 2.13.04/0004#0213
Datum
8. September 2022 18:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <<entfernt>>, wir kommen auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 09.06.2022, Az. 2.13.04/0004#0213, zurück und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Affenpocken werden durch engen Körperkontakt von Mensch zu Mensch übertragen. Das Risiko ist nicht auf Menschen beschränkt, die sexuell aktiv sind oder auf Männer, die Sex mit Männern haben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Affenpocken/affenpocken_gesamt.html (siehe unter „Besteht für Männer, die Sex mit Männern haben, ein höheres Risiko, sich mit Affenpocken anzustecken?“) Eine Übersicht allgemeiner Informationen zu diesem Thema finden Sie zudem unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken.html Den Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Empfehlung zur Impfung gegen Affenpocken mit Imvanex (MVA-Impfstoff), einschließlich Ausführungen zu Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko, finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/25-26/Art_01.html In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nach § 10 Absatz 1 und 3 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) i.V.m. der Anlage zu § 1 Absatz 1 der IFGGebV (Gebühren und Auslagenverzeichnis) die Erteilung einer schriftlichen Auskunft gebührenpflichtig ist, sofern es sich nicht um eine einfache schriftliche Auskunft handelt. Bereits aufgrund des durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens handelt es sich hier nicht um eine einfache schriftliche Auskunft. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft, ist im Übrigen nach Teil A Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV eine Gebühr zwischen EUR 30,- und 250,- zu erheben. Die konkrete Gebührenhöhe bestimmt sich insoweit nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand, kann also im Vorfeld nicht genauer beziffert werden. Wir bitten Sie daher um Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag Nr. 1 festhalten möchten. Wir bitten Sie, Rückfragen und Antworten in dieser Sache ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0213 zu senden. Mit freundlichen Grüßen