Sehr
<<entfernt>>,
wir kommen auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 09.06.2022, Az. 2.13.04/0004#0213, zurück und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit:
Affenpocken werden durch engen Körperkontakt von Mensch zu Mensch übertragen. Das Risiko ist nicht auf Menschen beschränkt, die sexuell aktiv sind oder auf Männer, die Sex mit Männern haben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Affenpocken/affenpocken_gesamt.html
(siehe unter „Besteht für Männer, die Sex mit Männern haben, ein höheres Risiko, sich mit Affenpocken anzustecken?“)
Eine Übersicht allgemeiner Informationen zu diesem Thema finden Sie zudem unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken.html
Den Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Empfehlung zur Impfung gegen Affenpocken mit Imvanex (MVA-Impfstoff), einschließlich Ausführungen zu Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko, finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/25-26/Art_01.html
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nach § 10 Absatz 1 und 3 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) i.V.m. der Anlage zu § 1 Absatz 1 der IFGGebV (Gebühren und Auslagenverzeichnis) die Erteilung einer schriftlichen Auskunft gebührenpflichtig ist, sofern es sich nicht um eine einfache schriftliche Auskunft handelt. Bereits aufgrund des durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens handelt es sich hier nicht um eine einfache schriftliche Auskunft. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft, ist im Übrigen nach Teil A Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV eine Gebühr zwischen EUR 30,- und 250,- zu erheben. Die konkrete Gebührenhöhe bestimmt sich insoweit nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand, kann also im Vorfeld nicht genauer beziffert werden. Wir bitten Sie daher um Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag Nr. 1 festhalten möchten.
Wir bitten Sie, Rückfragen und Antworten in dieser Sache ausschließlich an das Funktionspostfach
<<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0213 zu senden.
Mit freundlichen Grüßen