Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen

I. HINTERGRUND MEINER ANFRAGE

1. Der Presse habe ich entnommen, dass der erste SARS-CoV-2-Fall in Deutschland am 28. Januar 2020 beobachtet wurde.

2. Der Presse habe ich ebenfalls entnommen, dass die erste deutsche Pilotstudie zu SARS-CoV-2 Infektionen und Erkrankungen in der Allgemeinbevölkerung durch den Virologen Hendrik Streeck im Kreis Heinsberg durchgeführt wurde. Beginn der Studie war Ende März 2020. Der erste Infektionsfall im Kreis Heinsberg war am 25. Februar zu verzeichnen.

3. Einem Artikel im European Journal of Epidemiology (Epidemiologisches Institut der Universität Münster), aus dem Jahre 2011, entnehme ich folgende Empfehlungen für den Umgang mit epidemischen Infektionskrankheiten:

„Sound infectious disease epidemiology must be applied to the surveillance of influenza epidemics, e.g. define the target population, draw appropriate random samples from the respective population to obtain unbiased estimates of the incidence of flu like symptoms and of the viral status of the sample. Such methodology allows for proper inference of the spread and the virulence of the respective infectious agent. Data currently provided by the Global Influenza Surveillance Network are insufficient; they are not population based and therefore do not provide reliable data on disease severity, nor on case fatality. The data on the seasonal influenza show similar weaknesses and the estimates of disease frequency, mortality, and case fatality are similarly vague. Consequently, the effectiveness of seasonal influenza vaccination campaigns and of anti-viral medication is more than questionable.“

„Conflicts of interest of scientific advisors to WHO or to other international and national public health institutions regarding connections with the respective pharmaceutical industry must be disclosed and acted upon in a similar fashion as is the case for employees of and advisors to WHO regarding the tobacco industry.“

„WHO failed to give appropriate guidance in the swine flu pandemic. To prevent this from recurring, new strategies for the evaluation of the impact of new infectious diseases are needed. [...] four scenarios are conceivable: a severe disease infecting many (Type 1), a severe disease infecting few (Type 2), a mild disease infecting many (Type 3) and a mild disease infecting few (Type 4). So far WHO has misclassified SARS, avian flu and swine flu as Type 1 diseases, which produced a hat trick of false alarms within less than a decade. Future WHO emergency committees must comprise scientists from a wide range of disciplines thus diminishing the chance of misclassification of future infectious disease epidemics. Advice from disease experts, e.g. molecular virologists, is important, but final policy recommendations must come from scientists trained in evaluation, priority setting, and public health and being fully independent.“

II. ANGEFRAGTE DOKUMENTE

Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, welche für die Beantwortung der folgenden fünf Fragen relevant sind:

1. Sind die von mir zitierten Fakten korrekt, nach dem aktuellen Kenntnisstand des BMG und das RKI?

2. Welche Schritte wurden durch das BMG und das RKI in den Jahren 2011 bis 2020 unternommen, um die Datenqualität bei der Betrachtung und Risikobewertung von infektiösen Atemwegs-Erkrankungen in Deutschland zu erhöhen? Welche vorbeugenden Maßnahmen wurden getroffen, um im Falle einer Pandemie schnell eine zuverlässige Datengrundlage zu erhalten? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen?

3. Welche Schritte wurden durch das BMG und das RKI seit Bekanntwerden des ersten Falls von SARS-CoV-2 unternommen, um eine adäquate Datengrundlage für die Risikobewertung von Covid19 Erkrankungen zu schaffen? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen?

4. Welche Schritte wurden insbes. im Zeitraum 25. 02. 2020 bis Ende März 2020 unternommen, also in dem Zeitraum von ca. 30 Tagen zwischen dem Auftreten des ersten Corona-Falles in Heinsberg und dem Beginn der ersten Pilotstudie in Heinsberg? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen?

5. Inwiefern war das BMG bzw. das RKI an der Pilotstudie in Heinsberg beteiligt? Werden aktuell bzw. wurden in der Vergangenheit weitere Studien zu SARS-CoV-2 im Auftrage des BMG bzw. das RKI durchgeführt? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I. HINTERGRUND M…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#194979]
Datum
11. August 2020 17:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I. HINTERGRUND MEINER ANFRAGE 1. Der Presse habe ich entnommen, dass der erste SARS-CoV-2-Fall in Deutschland am 28. Januar 2020 beobachtet wurde. 2. Der Presse habe ich ebenfalls entnommen, dass die erste deutsche Pilotstudie zu SARS-CoV-2 Infektionen und Erkrankungen in der Allgemeinbevölkerung durch den Virologen Hendrik Streeck im Kreis Heinsberg durchgeführt wurde. Beginn der Studie war Ende März 2020. Der erste Infektionsfall im Kreis Heinsberg war am 25. Februar zu verzeichnen. 3. Einem Artikel im European Journal of Epidemiology (Epidemiologisches Institut der Universität Münster), aus dem Jahre 2011, entnehme ich folgende Empfehlungen für den Umgang mit epidemischen Infektionskrankheiten: „Sound infectious disease epidemiology must be applied to the surveillance of influenza epidemics, e.g. define the target population, draw appropriate random samples from the respective population to obtain unbiased estimates of the incidence of flu like symptoms and of the viral status of the sample. Such methodology allows for proper inference of the spread and the virulence of the respective infectious agent. Data currently provided by the Global Influenza Surveillance Network are insufficient; they are not population based and therefore do not provide reliable data on disease severity, nor on case fatality. The data on the seasonal influenza show similar weaknesses and the estimates of disease frequency, mortality, and case fatality are similarly vague. Consequently, the effectiveness of seasonal influenza vaccination campaigns and of anti-viral medication is more than questionable.“ „Conflicts of interest of scientific advisors to WHO or to other international and national public health institutions regarding connections with the respective pharmaceutical industry must be disclosed and acted upon in a similar fashion as is the case for employees of and advisors to WHO regarding the tobacco industry.“ „WHO failed to give appropriate guidance in the swine flu pandemic. To prevent this from recurring, new strategies for the evaluation of the impact of new infectious diseases are needed. [...] four scenarios are conceivable: a severe disease infecting many (Type 1), a severe disease infecting few (Type 2), a mild disease infecting many (Type 3) and a mild disease infecting few (Type 4). So far WHO has misclassified SARS, avian flu and swine flu as Type 1 diseases, which produced a hat trick of false alarms within less than a decade. Future WHO emergency committees must comprise scientists from a wide range of disciplines thus diminishing the chance of misclassification of future infectious disease epidemics. Advice from disease experts, e.g. molecular virologists, is important, but final policy recommendations must come from scientists trained in evaluation, priority setting, and public health and being fully independent.“ II. ANGEFRAGTE DOKUMENTE Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, welche für die Beantwortung der folgenden fünf Fragen relevant sind: 1. Sind die von mir zitierten Fakten korrekt, nach dem aktuellen Kenntnisstand des BMG und das RKI? 2. Welche Schritte wurden durch das BMG und das RKI in den Jahren 2011 bis 2020 unternommen, um die Datenqualität bei der Betrachtung und Risikobewertung von infektiösen Atemwegs-Erkrankungen in Deutschland zu erhöhen? Welche vorbeugenden Maßnahmen wurden getroffen, um im Falle einer Pandemie schnell eine zuverlässige Datengrundlage zu erhalten? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen? 3. Welche Schritte wurden durch das BMG und das RKI seit Bekanntwerden des ersten Falls von SARS-CoV-2 unternommen, um eine adäquate Datengrundlage für die Risikobewertung von Covid19 Erkrankungen zu schaffen? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen? 4. Welche Schritte wurden insbes. im Zeitraum 25. 02. 2020 bis Ende März 2020 unternommen, also in dem Zeitraum von ca. 30 Tagen zwischen dem Auftreten des ersten Corona-Falles in Heinsberg und dem Beginn der ersten Pilotstudie in Heinsberg? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen? 5. Inwiefern war das BMG bzw. das RKI an der Pilotstudie in Heinsberg beteiligt? Werden aktuell bzw. wurden in der Vergangenheit weitere Studien zu SARS-CoV-2 im Auftrage des BMG bzw. das RKI durchgeführt? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 194979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/194979/upload/5d1fbcd78fadaa7f0b4ac8224323601f3c2172c8/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#194979]
Datum
12. August 2020 07:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> im Nachgang zu Ihrem gestrigen Antrag hat uns auch Ihr IFG-Antrag vom 16.…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#194979]
Datum
12. August 2020 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Nachgang zu Ihrem gestrigen Antrag hat uns auch Ihr IFG-Antrag vom 16. April 2020 erreicht. Leider wurde Ihr damaliger schriftlicher Antrag erst jetzt an uns als zuständige Bearbeitungsstelle übermittelt. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Antrag nunmehr aufgrund Ihrer gleichlautenden Anfrage erledigt hat. Ihr Antrag vom 11. August 2020 wurde nun an das zuständige Fachreferat zur Bearbeitung übersendet. Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-V…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#194979]
Datum
15. September 2020 08:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen“ vom 11.08.2020 (#194979) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 194979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/194979/upload/5d1fbcd78fadaa7f0b4ac8224323601f3c2172c8/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#194979]
Datum
17. September 2020 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Wie Ihnen bereits mit Email vom 12.08.2020 mitgeteilt worden ist, sind dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind, für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags zuständig. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht! Bereits am 16. April hatte ich meine ursprüngliche IFG-A…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#194979]
Datum
19. September 2020 11:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht! Bereits am 16. April hatte ich meine ursprüngliche IFG-Anfrage gestellt. Gerade weil ich mich in meiner Anfrage auf das aktuelle Thema des Sars-CoV-2 Risikomanagements beziehe, gehe ich davon aus, dass die von mir angeforderten Informationen quasi "griffbereit" in Ihrer Behörde vorliegen müssten, und der Zeitaufwand zur Bearbeitung daher eher niedrig liegen sollte. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich hier falsch liegen sollte. Daher bitte ich Sie, meine Anfrage nun priorisiert und vollständig binnen 7 Tagen zu beantworten. Aufgrund der ungewöhnlich langen Bearbeitungszeit erlaube ich mir zudem, meine Anfrage um alle Unterlagen zu erweitern, welche für die Beantwortung der folgenden Fragen relevant sind: 1) Wie viele Mitarbeiter sind in RKI und BMG mit dem Sars-CoV-2 Risikomanagement im engeren und weiteren Sinne betraut? (Zeitraum Januar 2020 bis heute, jeweils nach Wochen aufgeschlüsselt). 2) Über welche Qualifikationen verfügen die Mitarbeiter, welche in RKI und BMG mit dem Sars-CoV-2 Risikomanagement im engeren und weiteren Sinne betraut sind? (Zeitraum Januar 2020 bis heute, jeweils nach Wochen aufgeschlüsselt). 3) Sind die personellen und fachlichen Kapazitäten, sowie die jeweilige Qualifikation der Mitarbeiter ausreichend, um eine umfassende Bewältigung des Sars-CoV-2 Risikomanagements sicherzustellen? (Zeitraum Januar 2020 bis heute, jeweils nach Wochen aufgeschlüsselt). 4) Welche Schritte wurden durch BMG und RKI unternommen, um für die Bewältigung des Sars-CoV-2 Risikomanagements (inklusive IFG-Anfragen der Bürger) jederzeit ausreichende personelle und fachliche Kapazitäten und Qualifikationen der Mitarbeiter sicherzustellen? Waren diese Schritte ausreichend? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 194979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/194979/upload/5d1fbcd78fadaa7f0b4ac8224323601f3c2172c8/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre u.a. Erweiterung Ihres IFG-Antrages teile ich Ihnen folgendes mi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#194979]
Datum
23. September 2020 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre u.a. Erweiterung Ihres IFG-Antrages teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen gewünschten zusammenfassenden Darstellungen über Mitarbeitende des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und des Robert-Koch- Instituts (RKI), die mit dem Sars-CoV-2 Risikomanagement beauftragt sind, deren Qualifikationen etc. liegen im BMG nicht vor. Das IFG gewährt lediglich einen Anspruch auf Zugang zu bestehenden amtlichen Informationen. Darüberhinausgehende Zusammenstellungen, Auswertungen und Analysen sind vom Anspruch auf Informationszugang nicht umfasst. Soweit sich Ihre Anfrage auf Daten des RKI bezieht, stelle ich Ihnen frei Ihre Anfrage direkt dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Antwort vom 23. 09. 2020. Sie schreiben: "Die von Ihnen gewün…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#194979]
Datum
23. September 2020 23:03
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Antwort vom 23. 09. 2020. Sie schreiben: "Die von Ihnen gewünschten zusammenfassenden Darstellungen über Mitarbeitende des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und des Robert-Koch- Instituts (RKI), die mit dem Sars-CoV-2 Risikomanagement beauftragt sind, deren Qualifikationen etc. liegen im BMG nicht vor." Verstehe ich Ihre Antwort dahingehend richtig, dass im BMG keinerlei Informationen darüber vorliegen oder erhoben werden, ob für das Sars-CoV-2 Krisenmanagement und Risikomanagement ausreichende personelle und fachliche Kapazitäten in BMG und RKI vorhanden sind? Bezüglich meiner ersten Anfrage vom 16. April 2020 erbitte ich nach wie vor eine priorisierte Bearbeitung bis zum 23. September 2020. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 194979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/194979/upload/5d1fbcd78fadaa7f0b4ac8224323601f3c2172c8/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-V…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#194979]
Datum
5. Oktober 2020 19:42
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen“ vom 11.08.2020 (#194979) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Meine erste Anfrage an den Bundesminister des BMG, Herrn Jens Spahn, datiert vom 16. April 2020. Sämtliche Fristen wurden von Ihrem Hause nun schon zum wiederholten Male überschritten. Ich möchte Sie gerne daran erinnern, dass es sich hierbei um einen gesetzlich verankerten Anspruch handelt, der jedem Bürger unserer Bundesrepublik zusteht. Sollten alle angeforderten Unterlagen nicht bis zum 16. Oktober 2020 bei mir eingegangen sein – also 6 Monate nach meiner erste Anfrage – werde ich daher davon ausgehen, dass die Beantwortung meiner Anfrage nicht einfach fahrlässig, sondern vorsätzlich nicht erfolgt. Es ist keinesfalls akzeptabel, wenn eine Bundesbehörde und ein Ministerium sich über geltende Gesetze hinwegsetzt, und berechtigte Informations- und Transparenzansprüche der Bürger verweigert. Denn Transparenz ist eine der Säulen unseres Rechtsstaates und des Wertekanons, welcher unserer Demokratie immanent ist. In der Exekutive ist sie Grundvoraussetzung für die funktionierende Gewaltenteilung unserer Bundesrepublik. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre zeitnahe Stellungnahme. Ab dem 16. Oktober behalte ich mir eine Strafanzeige gegen die zuständigen Mitarbeiter Ihres Ministeriums, sowie weitere Schritte, ausdrücklich vor. Hochachtungsvoll, Ihr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 194979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/194979/upload/5d1fbcd78fadaa7f0b4ac8224323601f3c2172c8/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezug auf Ihre Anfrage vom 11. August 2020 beantworten wir Ihre F…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#194979]
Datum
2. November 2020 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezug auf Ihre Anfrage vom 11. August 2020 beantworten wir Ihre Fragen wie folgt: I. HINTERGRUND MEINER ANFRAGE 1. Der Presse habe ich entnommen, dass der erste SARS-CoV-2-Fall in Deutschland am 28. Januar 2020 beobachtet wurde. Am 27.01.2020 wurden die bayerischen Behörden erstmals über einen COVID-19- Fall unterrichtet. 2. Der Presse habe ich ebenfalls entnommen, dass die erste deutsche Pilotstudie zu SARS-CoV-2 Infektionen und Erkrankungen in der Allgemeinbevölkerung durch den Virologen Hendrik Streeck im Kreis Heinsberg durchgeführt wurde. Beginn der Studie war Ende März 2020. Der erste Infektionsfall im Kreis Heinsberg war am 25. Februar zu verzeichnen. Der erste Fall im Kreis Heinsberg wurde in der 4. Woche den zuständigen Behörden gemeldet. Die Studie umfasst den Studienzeitraum 31. März bis 6- April 2020. 3. Einem Artikel im European Journal of Epidemiology (Epidemiologisches Institut der Universität Münster), aus dem Jahre 2011, entnehme ich folgende Empfehlungen für den Umgang mit epidemischen Infektionskrankheiten: „Sound infectious disease epidemiology must be applied to the surveillance of influenza epidemics, e.g. define the target population, draw appropriate random samples from the respective population to obtain unbiased estimates of the incidence of flu like symptoms and of the viral status of the sample. Such methodology allows for proper inference of the spread and the virulence of the respective infectious agent. Data currently provided by the Global Influenza Surveillance Network are insufficient; they are not population based and therefore do not provide reliable data on disease severity, nor on case fatality. The data on the seasonal influenza show similar weaknesses and the estimates of disease frequency, mortality, and case fatality are similarly vague. Consequently, the effectiveness of seasonal influenza vaccination campaigns and of anti-viral medication is more than questionable.“ „Conflicts of interest of scientific advisors to WHO or to other international and national public health institutions regarding connections with the respective pharmaceutical industry must be disclosed and acted upon in a similar fashion as is the case for employees of and advisors to WHO regarding the tobacco industry.“ „WHO failed to give appropriate guidance in the swine flu pandemic. To prevent this from recurring, new strategies for the evaluation of the impact of new infectious diseases are needed. [...] four scenarios are conceivable: a severe disease infecting many (Type 1), a severe disease infecting few (Type 2), a mild disease infecting many (Type 3) and a mild disease infecting few (Type 4). So far WHO has misclassified SARS, avian flu and swine flu as Type 1 diseases, which produced a hat trick of false alarms within less than a decade. Future WHO emergency committees must comprise scientists from a wide range of disciplines thus diminishing the chance of misclassification of future infectious disease epidemics. Advice from disease experts, e.g. molecular virologists, is important, but final policy recommendations must come from scientists trained in evaluation, priority setting, and public health and being fully independent.“ Der zitierte Text ist dem Artikel „Keil U, Schönhöfer P, Spelsberg A: The invention of the swine-flu pandemic. Eur J Epidemiol 2011; 26: 187-190 zu entnehmen. Er gibt die Meinung der drei Autoren über Vorgehensweisen im Rahmen der Pandemie mit dem Influenzavirus H1N1 im Jahr 2009 wieder und stellt nicht einen allgemeinen wissenschaftlichen Konsens zu diesem Thema dar. Gleichwohl sprechen sie auch Maßnahmen einer guten epidemiologischen Praxis an, die im deutschen Surveillancesystem für Infektionskrankheiten grundsätzlich Berücksichtigung finden, wie zum Beispiel die Definition einer besonders betroffenen Zielpopulation oder die Notwendigkeit von gezielten Probenentnahmen, um valide Daten erheben zu können. II. ANGEFRAGTE DOKUMENTE Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, welche für die Beantwortung der folgenden fünf Fragen relevant sind: 1. Sind die von mir zitierten Fakten korrekt, nach dem aktuellen Kenntnisstand des BMG und das RKI? Siehe oben 2. Welche Schritte wurden durch das BMG und das RKI in den Jahren 2011 bis 2020 unternommen, um die Datenqualität bei der Betrachtung und Risikobewertung von infektiösen Atemwegs-Erkrankungen in Deutschland zu erhöhen? Welche vorbeugenden Maßnahmen wurden getroffen, um im Falle einer Pandemie schnell eine zuverlässige Datengrundlage zu erhalten? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen? Die Pandemie 2009 mit dem Influenza A(H1N1)pdm09-Virus war die erste Bewährungsprobe für die Pandemiepläne. Die im Rahmen der Pandemie durchgeführten Maßnahmen wurden in anschließenden Evaluationsprozessen nationale und international diskutiert und bewertet. So fand im März 2010 in Deutschland ein Workshop zu diesem Thema mit den wichtigsten Akteuren des Gesundheitswesens statt. Die Ergebnisse wurden im Mai-Heft des Bundesgesundheitsblatts veröffentlicht und sind auch auf den RKI-Internetseiten abrufbar (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I...). Die Erfahrungen haben bei der Überarbeitung der Pandemiepläne eine wichtige Rolle gespielt. Nach Ansicht des RKI waren viele durchgeführten Maßnahmen wirkungsvoll. Diese haben – neben einer Reihe anderer Faktoren - vermutlich mit dazu beigetragen, die Verbreitung des Virus bis zum Herbst verzögern. Es gab aber auch eine Reihe von Erfahrungen, die Anlass für zukünftige Verbesserungen geben. Zum Beispiel, dass die Überwachungsinstrumente für schwere Krankheitsverläufe bei dieser Pandemie zwar im Nationalen Pandemieplan empfohlen, aber bis zum Start der Pandemie weitgehend gefehlt haben. Daher war zum Beispiel nicht bekannt, wie viele Patienten mit der pandemischen Grippe auf Intensivstationen bzw. mit Lungenersatzverfahren behandelt wurden. Genauso gilt: Die Ärzteschaft sollte besser in Entscheidungsprozesse und Aufklärungsarbeit eingebunden werden. Dies hätte die Akzeptanz der Schutzimpfung möglicherweise verbessert. Diese und weitere Einschätzungen der Maßnahmen und weitere Fragen zur H1N1-Pandemie des RKI sind hier zu finden: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Pan... Die zahlreichen Erfahrungen und Erkenntnisse führten dazu, dass der Nationale Pandemieplan in Deutschland überarbeitet wurde. Die einzelnen Kapitel des wissenschaftlichen Teils (Teil II) der aktuellen Version des Nationalen Pandemieplans wurden 2015/2016 sukzessive veröffentlicht. 3. Welche Schritte wurden durch das BMG und das RKI seit Bekanntwerden des ersten Falls von SARS-CoV-2 unternommen, um eine adäquate Datengrundlage für die Risikobewertung von Covid19 Erkrankungen zu schaffen? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen? Die Entwicklung von Datengrundlagen nach Auftreten eines neuen Erregers wie SARS-CoV-2 und weitere Schritte, wie die Einführung der Meldepflicht, erfolgt am RKI im Benehmen mit dem BMG und weiteren Fachbehörden des Bundes und der Länder sowie unter Berücksichtigung der Meinung von weiteren nationalen wie internationalen Expertinnen und Experten und den zur Verfügung stehenden bereits publizierten Erkenntnissen bezüglich des Virus. 4. Welche Schritte wurden insbes. im Zeitraum 25. 02. 2020 bis Ende März 2020 unternommen, also in dem Zeitraum von ca. 30 Tagen zwischen dem Auftreten des ersten Corona-Falles in Heinsberg und dem Beginn der ersten Pilotstudie in Heinsberg? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen? Siehe oben 5. Inwiefern war das BMG bzw. das RKI an der Pilotstudie in Heinsberg beteiligt? Werden aktuell bzw. wurden in der Vergangenheit weitere Studien zu SARS-CoV-2 im Auftrage des BMG bzw. das RKI durchgeführt? Inwiefern wurden hierbei die von mir aus dem European Journal of Epidemiology zitierten Empfehlungen beachtet bzw. nicht beachtet, und jeweils aus welchen Gründen? Die zurzeit durchgeführten Studien des RKI, z.B. zur Seroprävalenz von SARS-CoV-2 sind auf der Website des RKI einsehbar: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen“ [#194979] [#194979]
Datum
2. November 2020 12:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194979/auth/d47d38f36acdcf972ca318d0d1e6ca087ad7205d/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Antwort sehr ausweichend und unklar formuliert ist. Es wird nicht zu den von mir konkret erfragten Aspekten des Risiko-Managements Stellung genommen. Meine IFG-Anfrage bezieht sich konkret darauf, ob bestimmte "Best Practices" der Epidemiologie, welche ich einem Fachartikel der Uni-Münster entnommen habe, von BMG und RKI in der Praxis des Sars-Cov-2 Risiko-Managements angewendet werden, oder nicht. Sollten diese "Best Practices" nicht konsequent angewendet werden, läge möglicherweise ein Fall von fahrlässiger Unterlassung vor. Daher ist meine Anfrage von hoher Relevanz. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 194979.pdf Anfragenr: 194979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/194979/upload/5d1fbcd78fadaa7f0b4ac8224323601f3c2172c8/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
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Datum
3. Dezember 2020 18:09
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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag an das BMG vom 11. August 2020 # 25-721/002 II#0407 [#194979]
Sehr geehrte Damen und Herren, Aus G…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag an das BMG vom 11. August 2020 # 25-721/002 II#0407 [#194979]
Datum
5. Dezember 2020 19:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Aus Gründen der Klarheit und Eindeutigkeit erlaube ich mir, meine Anfrage vom 16. April 2020 erneut zu formulieren: Im Rahmen dieser IFG Anfrage zu „Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen“ beantrage ich die Übersendung relevanter Unterlagen bzw. Dokumente zu den unten aufgelisteten Themenbereichen. Der Begriff „Unterlagen“ bezeichnet im Rahmen dieser Anfrage beispielsweise Schriftwechsel, Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle, wissenschaftliche Berichte, Bewertungen und Ausarbeitungen, Handlungsanweisungen, oder andere Dokumente, welche im Einzelfall relevant sind. Sollten zu einzelnen Aspekten keine Unterlagen vorhanden sein, bitte ich um entsprechenden Hinweis. Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen zu: 1) Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, ob und wann – durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde – Studien durchgeführt, in Auftrag gegeben, oder zur Lageeinschätzung herangezogen wurden wurden, welche eine zuverlässige, sichere und evidenzbasierte Einschätzung des Risikos für die Bevölkerung durch Infektionen und Erkrankungen mit Sars-CoV-2 Viren ermöglichen. Hierbei besteht besonderes Interesse an Studien, welche einen relevanten, repräsentativen, und allgemeinen Bevölkerungsquerschnitt von ausreichender Größe („Kohorte“), über einen längeren Zeitraum regelmäßig (z.B. im Wochenrhythmus) untersuchen bezüglich: - der Prävalenz von Sars-CoV-2, mittels ausreichend validierter und sicherer Testverfahren zur Erfassung von akuten Infektionen (PCR-Testverfahren), akuter Infektiosität (Nachweis reproduktionsfähiger Erreger in Zellkultur), Antikörper-Immunität bspw. in Blut und Schleimhäuten, zellulärer Immunität. - der Prävalenz, Schwere und Behandlungsnotwendigkeit von Symptomen von Covid-19. - der Prävalenz, Schwere und Behandlungsnotwendigkeit von anderen Erkrankungen, der Arzneimittel- und Impfanamnese, anderer Risikofaktoren und Umwelteinflüsse; mit dem Ziel einer umfangreichen Differenzialdiagnose. 1a) Für den Fall, dass die unter Punkt 1 beschriebenen Studien nicht in der beschriebenen Art und Weise durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Durchführung von Studien in der oben beschriebenen Art und Weise verzichtet wurde. 2) Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, bei der Testung der Bevölkerung auf Sars-CoV-2-Infektionen mittels PCR-Test-Verfahren, seit Beginn 2020 ergriffen worden sind. Hierbei besteht besonderes Interesse an der Qualitätssicherung in Bezug auf Falsch-Positive-Testergebnisse, bspw. hervorgerufen durch den Aufbau der Tests, mögliche Verunreinigungen einer Testprobe, oder Fehler in der Durchführung von Proben-Entnahme und Testung. Insbesondere besteht Interesse nach relevanten Unterlagen zur operativen Quote an falsch positiven Testergebnissen im konkreten, praktischen Laborbetrieb, im Verhältnis zur jeweils durchgeführten Anzahl von Testungen und positiven Ergebnissen, aufgeschlüsselt nach einzelnen Laboren und Tagen. Mit einer Anonymisierung der einzelnen Labore bin ich einverstanden, sofern aus Datenschutz-Gründen erforderlich. 2a) Für den Fall, dass die unter Punkt 2 beschriebenen operativen Quoten zu falsch positiven Testergebnissen nicht in der beschriebenen Art und Weise erhoben worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Erhebung in der oben beschriebenen Art und Weise verzichtet wurde. 3) Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, seit Beginn 2020 ergriffen worden sind, um im Rahmen der Lageeinschätzung, Risikobeurteilung, des Studiendesigns, und der Studiendurchführung zu Sars-CoV-2, die Gefahren einer Fehleinschätzung durch sogenannte kognitive Verzerrungen („cognitive bias“) auszuschließen. Besonderes Interesse besteht u.a. an der Qualitätssicherung bzgl. Basisratenfehlern/Prävalenzfehlern, Zielscheibenfehlern, Bestätigungsfehlern/Confirmation-Bias, Informationsbias/Detection-Bias, Selection-Bias, Publication-Bias, und Bandwagon-Effect. 3a) Für den Fall, dass die unter Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht systematisch durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Umsetzung in der oben beschriebenen Art und Weise verzichtet wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Arten von Bias. 4) Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, seit 2011 ergriffen worden sind, um Interessenkonflikte zwischen Behörden und pharmazeutischen Unternehmen transparent der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und Auswirkungen von Interessenkonflikten auf die Arbeit der öffentlichen Behörden und Institute konsequent zu verhindern. 4a) Für den Fall, dass die zu Punkt 4 notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht systematisch durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Umsetzung verzichtet wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen. 5) Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, seit 2011 ergriffen worden sind, um sicherzustellen, dass im Falle eines Pandemie-Krisenmanagements Risikobewertungen und Entscheidungen durch ein interdisziplinäres Team getroffen werden, welchem insbesondere Experten aus den Fach-Gebieten Public-Health, Evaluation und Qualitätsmanagement, sowie Priority Setting angehören, und welches vollständig unabhängig von politischer Einflussnahme oder anderer Lobbyarbeit ist. 5a) Für den Fall, dass die in Punkt 5 genannten Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht systematisch durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Umsetzung verzichtet wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 194979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/19497... Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
AW: IFG Antrag an das BMG vom 11. August 2020 # 25-721/002 II#0407 [#194979] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: IFG Antrag an das BMG vom 11. August 2020 # 25-721/002 II#0407 [#194979]
Datum
10. Dezember 2020 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer u.a. E-Mail verweise ich auf meine Antwort vom 2. November 2020. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Ich verweise hier auf die Zuständigkeit des Robert Koch Institut (RKI). Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt nur Zugang zu vorhandenen Informationen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Behörden, hier das BMG, neue Informationen erheben, auswerten oder von anderen Stellen anfordern. Mit freundlichen Grüßen

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AW: IFG Antrag an das BMG vom 11. August 2020 # 25-721/002 II#0407 [#194979] Sehr << Anrede >> ich da…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag an das BMG vom 11. August 2020 # 25-721/002 II#0407 [#194979]
Datum
10. Dezember 2020 16:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre rasche Antwort zu meiner Nachfrage vom 5. Dezember. Ich verstehe Ihre Information dahingehend, dass die von mir angefragten Themenbereiche im BMG nicht Gegenstand von Untersuchungen, Erwägungen oder Betrachtungen in irgend einer Form gewesen sind. Allenfalls könnten mündliche Besprechungen stattgefunden haben, welche nicht dokumentiert worden sind. Wenn ich mit dieser Einschätzung falsch liegen sollte, bitte ich um entsprechende zeitnahe Rückmeldung. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt neue Unterlagen zu meiner Anfrage verfügbar sein, erbitte ich ebenfalls einen Hinweis Ihrerseits. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 194979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/194979/upload/5d1fbcd78fadaa7f0b4ac8224323601f3c2172c8/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>