risikopatientin.... mundschutz

da ich durch meine erkrankungen gleich mehrfache risikopatientin bin, hätte ich gerne einen mundschutz. kann ich den bei ihnen bekommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
risikopatientin.... mundschutz [#183487]
Datum
27. März 2020 08:02
An
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da ich durch meine erkrankungen gleich mehrfache risikopatientin bin, hätte ich gerne einen mundschutz. kann ich den bei ihnen bekommen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183487 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Email bitten Sie das Referat Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen, Sie mit ei…
Von
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Betreff
WG: risikopatientin.... mundschutz [#183487]
Datum
27. März 2020 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Email bitten Sie das Referat Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen, Sie mit einem Mundschutz auszustatten. Die Bitte um Ausstattung mit Schutzausrüstung wird gegenwärtig von einer Vielzahl an Personen, Unternehmen, niedergelassenen Ärzten und Kliniken an uns herangetragen. Aufgrund der komplexen Situation, in der wir uns derzeit befinden, kann der Krisenstab zurzeit leider keine Lösung für den von Ihnen vorgebrachten Sachverhalt bzw. die von Ihnen erfragte Bereitstellung von Mundschutz organisieren. Ziel der Maßnahmen ist und bleibt es, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung dieser Stadt zu erreichen. Daher kommen Individuallösungen zurzeit nicht in Betracht, so wünschens- und unterstützenswert sie auch sein mögen. Hierfür die herzliche Bitte um Verständnis. Auch an dieser Stelle möchte ich abschließend noch einmal auf die Homepage der Stadt Gelsenkirchen www.gelsenkirchen.de/coronavirus/ verweisen. Mit freundlichen Grüßen