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Risikostudie zum Ausbau der A49 aus dem Jahr 2006

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage der Grünen Sprecherin für Umweltpolitik Dr. Bettina Hoffman MdB zu "Gefährdung des Grundwassers durch Bau und Betrieb der A49 Neuental bis zum Anschluss an die A5 bei Gemünden" (Drucksache 19/21372) auf eine unabhängige Risikostudie aus dem Jahr 2006. Um Klarheit über die wisenschaftlichen Fakten hinter dieser Begründung zu bekommen bitte ich um Einsicht in die benannte Studie.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
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Sarah Schlitt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesregier…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Sarah Schlitt
Betreff
Risikostudie zum Ausbau der A49 aus dem Jahr 2006 [#200302]
Datum
10. Oktober 2020 17:08
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage der Grünen Sprecherin für Umweltpolitik Dr. Bettina Hoffman MdB zu "Gefährdung des Grundwassers durch Bau und Betrieb der A49 Neuental bis zum Anschluss an die A5 bei Gemünden" (Drucksache 19/21372) auf eine unabhängige Risikostudie aus dem Jahr 2006. Um Klarheit über die wisenschaftlichen Fakten hinter dieser Begründung zu bekommen bitte ich um Einsicht in die benannte Studie.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sarah Schlitt Anfragenr: 200302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200302/ Postanschrift Sarah Schlitt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sarah Schlitt

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schlitt, anliegend erhalten Sie das Antwortschreiben des Bundesumweltministeriums hinsichtlich…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Risikostudie zum Ausbau der A49 aus dem Jahr 2006 [#200302]
Datum
21. Oktober 2020 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schlitt, anliegend erhalten Sie das Antwortschreiben des Bundesumweltministeriums hinsichtlich Ihrer Bitte vom 10.10.2020. Mit freundlichen Grüßen