RKI-Auswertungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Hallo,
Ich besorge mir täglich Ihre Corona-Daten und lade sie in eine MySql.DB.
Ich habe eine wichtige Verständnisfrage:
Wie kann es sein, das die Anzahl der Infizierten kleiner ist als die Anzahl der Genesenen ?
Beispiel Bundesland 'Sachsen'
kummulierte Werte 9334 14701 255 -5622
hier habe wir:
Infizierte: 9334
Genesen: 14701
Tot: 255
somit aktive Fälle -5622
Gibt es darauf eine Antwort ?
Gesamt-Datenstand: 2020-10-15 Gesamt-Records 269293

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, Ich besorge …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RKI-Auswertungen [#200937]
Datum
17. Oktober 2020 09:26
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, Ich besorge mir täglich Ihre Corona-Daten und lade sie in eine MySql.DB. Ich habe eine wichtige Verständnisfrage: Wie kann es sein, das die Anzahl der Infizierten kleiner ist als die Anzahl der Genesenen ? Beispiel Bundesland 'Sachsen' kummulierte Werte 9334 14701 255 -5622 hier habe wir: Infizierte: 9334 Genesen: 14701 Tot: 255 somit aktive Fälle -5622 Gibt es darauf eine Antwort ? Gesamt-Datenstand: 2020-10-15 Gesamt-Records 269293
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200937/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Robert Koch-Institut
Ihr Anfrage vom 17.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihne…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Anfrage vom 17.10.2020
Datum
21. Oktober 2020 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Im Übrigen erfolgte die Beantwortung daher im Wege der allgemeinen Bürgeranfrage. Die Auswertung der von den Gesundheitsämtern gemäß IFSG übermittelten Meldedaten sind unter https://experience.arcgis.com/experienc… auch für das Bundesland Sachsen abrufbar. Die Zahl der Genesenen wird zum jetzigen Zeitpunkt (Datenstand 21.10.2020 0:00 Uhr) für das Bundesland Sachsen auf 7.700 geschätzt (10.906 Fälle). Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Wir bitten vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass wir unsere gesetzlichen Kernaufgaben zu erfüllen haben und gegenwärtig konkrete Fragestellungen zu teilweise hochkomplexen wissenschaftlichen Fragestellungen weder zeitlich noch personell bearbeiten können. Wir verweisen insofern auf die regelmäßig aktualisierten Informationen zur Situation im täglichen Lagebericht, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… den häufig gestellten Fragen in unseren FAQs, https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2… sowie den zahlreichen weiteren Themen. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Mit freundlichen Grüßen