RkI Situationsbericht Fallzallen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Im täglichen RKI-Sitautionsbericht heißt es:
Anzahl der Labor-diagnostischen bestätigten Fälle. In der Falldefinition werden unter C aber auch Fälle ohne Labor-diagnostischen Nachweis aufgeführt.
Werden diese Fälle auch gezählt? Wenn ja, wie hoch ist der prozentuale Anteil der Kategorien A-D?
Ferner ist nach Angaben der WHO ein Test seit dem 08.04. auch positiv bei negativen Nachweis des ORF- GEN SARS-Cov2, aber positiven Befund von E-GEN anderer bekannter Coronaviren.
Werden auch diese Fälle gezählt?
Falls ja, ist der Prozentuale Anteil bekannt?

Vielen Dank für Ihre Mühe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im täglichen RKI-Si…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RkI Situationsbericht Fallzallen [#186267]
Datum
9. Mai 2020 09:47
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im täglichen RKI-Sitautionsbericht heißt es: Anzahl der Labor-diagnostischen bestätigten Fälle. In der Falldefinition werden unter C aber auch Fälle ohne Labor-diagnostischen Nachweis aufgeführt. Werden diese Fälle auch gezählt? Wenn ja, wie hoch ist der prozentuale Anteil der Kategorien A-D? Ferner ist nach Angaben der WHO ein Test seit dem 08.04. auch positiv bei negativen Nachweis des ORF- GEN SARS-Cov2, aber positiven Befund von E-GEN anderer bekannter Coronaviren. Werden auch diese Fälle gezählt? Falls ja, ist der Prozentuale Anteil bekannt? Vielen Dank für Ihre Mühe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186267 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fach?…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: RkI Situationsbericht Fallzallen [#186267]
Datum
9. Mai 2020 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fach?ffentlichkeit zust?ndig. Wegen eines erh?hten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 k?nnen derzeit keine B?rgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen- sowie Antr?ge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und anderen Gesetzen - werden kapazit?tsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. ?rztinnen und ?rzte k?nnen sich auch an die Kassen?rztlichen Vereinigungen wenden. Anregungen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen werden von uns zur Kenntnis genommen und ggf. an die zust?ndigen Stellen weitergeleitet. Wir danken Ihnen f?r den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verst?ndnis, dass wir kapazit?tsbedingt nicht zu jeder Anfrage im einzelnen Stellung nehmen k?nnen. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und sch?tzt das Risiko f?r die Bev?lkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf h?ufig gestellte Fragen f?r Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen f?r B?rger un B?rgerinnen stellt die Bundeszentrale f?r gesundheitliche Aufkl?rung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verf?gung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die M?glichkeit, gezielt nach Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Eine Entscheidungshilfe bez?glich eines Arztbesuchs oder Coronavirus-Tests bietet die CovApp der Charit?: https://covapp.charite.de/ Hilfreiche Informationen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesministeriums f?r Gesundheit: https://www.zusammengegencorona.de/ sowie auf den Seiten der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus F?r die Durchf?hrung der empfohlenen Ma?nahmen sind die Landesbeh?rden und Gesundheits?mter vor Ort zust?ndig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines f?r B?rger: - das B?rgertelefon des Bundesministeriums f?r Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabh?ngige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbeh?rden der Bundesl?nder telefonische Beratung an. Vielen Dank f?r Ihr Verst?ndnis und freundliche Gr??e
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 09.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 09.05.2020
Datum
16. Juli 2020 13:03
Status
Warte auf Antwort
285,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Falldefinition des RKI für COVID-19 ist dieser Nachricht im Anhang beigefügt. In der Statistik des RKI werden alle Fälle, die der Referenzdefinition entsprechen, also alle labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen, ausgewiesen, das entspricht den Fällen der Falldefinitionskategorien C, D und E. Fälle der Falldefinitionskategorie B (klinisch-epidemiologisch bestätigte Fälle ohne Labornachweis) und der Falldefinitionskategorie A (rein klinische Fälle) werden grundsätzlich nicht an das RKI übermittelt. Im Rahmen der statistischen Erfassung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zuordnung zu den Falldefinitionskategorien sehr stark davon abhängt, wie vollständig die Angaben in den Fällen sind. In den letzten 4 Wochen verteilen sich die Fälle auf die Falldefinitionskategorien folgendermaßen (Datenstand SurvStat 28.06.2020 01:38:17): klinisch-epidemiologisch 29 / 37 / 15 /11 klinisch-labordiagnostisch 1398 / 1343 / 974 / 845 labordiagnostisch bei nicht erfüllter Klinik 1375 / 1142 /801 / 825 labordiagnostisch bei unbekannter Klinik 827 / 710 / 570 / 661 Hinsichtlich der diagnostischen Fragestellung verweise ich auf die bereits veröffentlichten und regelmäßig aktualisierten Informationen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html?nn=13490888 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 09.05.2020 [#186267] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „RkI Situ…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 09.05.2020 [#186267]
Datum
9. September 2020 12:51
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „RkI Situationsbericht Fallzallen“ vom 09.05.2020 (#186267) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 89 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186267/

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 09.05.2020 [#186267] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang tei…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 09.05.2020 [#186267]
Datum
9. September 2020 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr IFG Antrag wurde umfassend mit dem Antwortschreiben vom 16.07.2020 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Zur weiteren Information empfehlen wird die regelmäßig aktualisierten FAQs. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html?nn=13490888 Mit freundlichen Grüßen