RKI-Unterlagen aus allen bisherigen Pressekonferenzen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

In den letzten Monaten hat das RKI bei zahlreichen Pressekonferenzen die Öffentlichkeit zu Corona informiert.

Der eigene Vortrag stützte sich dabei jeweils auf die mitgebrachten Unterlagen, die dadurch schon öffentlich sind.

1) Ich bitte Sie um die Zusendung dieser mitgebrachten Unterlagen für alle Pressekonferenzen bis zum heutigen Tag (30.06.2020) im Rahmen einer Einfachen Anfrage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den letzten Mona…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RKI-Unterlagen aus allen bisherigen Pressekonferenzen [#191809]
Datum
30. Juni 2020 17:38
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den letzten Monaten hat das RKI bei zahlreichen Pressekonferenzen die Öffentlichkeit zu Corona informiert. Der eigene Vortrag stützte sich dabei jeweils auf die mitgebrachten Unterlagen, die dadurch schon öffentlich sind. 1) Ich bitte Sie um die Zusendung dieser mitgebrachten Unterlagen für alle Pressekonferenzen bis zum heutigen Tag (30.06.2020) im Rahmen einer Einfachen Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191809/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Anfrage. Zunächst bitten wir um die Vervollständigung Ihrer personenb…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
WG: IFG-Anfrage: RKI-Unterlagen aus allen bisherigen Pressekonferenzen [#191809]
Datum
7. Juli 2020 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Anfrage. Zunächst bitten wir um die Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten, sie sind zum Ausüben des Verwaltungsermessens notwendig. Die Pressekonferenzen und alle darin genannten Informationen waren öffentlich und sind über den Twitterkanal des RKI https://twitter.com/rki_de weiterhin zugänglich. Viele Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zeitnahe Reaktion. Ihre VORAB-Anforderung personenbezogener Da…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Anfrage: RKI-Unterlagen aus allen bisherigen Pressekonferenzen [#191809]
Datum
7. Juli 2020 12:24
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zeitnahe Reaktion. Ihre VORAB-Anforderung personenbezogener Daten muss ich leider zurückweisen, da dies nicht für meine Anfrage erforderlich ist; und auch für anonyme und pseudonyme Antragstellungen nicht wäre. Ich bitte wie im Rahmen einer Einfachen Anfrage beantragt, um die Bereitstellung entsprechender Unterlagen. Siehe aktueller IFG-Tätigkeitsbericht von Prof. Kelber: 5.1 Anonyme und pseudonyme Antragstellung nach dem IFG ist auch eine Frage des Datenschutzes 5.1 Anonyme und pseudonyme Antragstellung nach dem IFG ist auch eine Frage des Datenschutzes Auch im Rahmen eines IFG­Verfahrens bedarf die Ver­arbeitung personenbezogener Daten einer rechtlichen Grundlage. Eine solche fehlt jedoch für die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit der Antragsteller in einfachen Fällen. Bereits in meinem 5. Tätigkeitsbericht (Nr. 2.2.2) hatte ich über die grundsätzliche Zulässigkeit von anonymen oder pseudonymen IFG-Anträgen berichtet. Obwohl ich meine Rechtsauffassung in einem Schreiben an alle Bundesministerien nochmals verdeutlicht und die datenschutzrechtlichen Aspekte erläutert habe, halten mehrere Behörden an ihrer bisherigen Praxis fest. Sie verlangen weiterhin von den Antragstellern vor Bearbeitung ihrer IFG-Anträge grundsätzlich deren postalische Erreichbarkeit. Diese Praxis verstößt nach meiner Rechtsauffassung gegen Datenschutzrechte der Antragstellenden. https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/7TB_18_19.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191809/
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Unser Rechtreferat ist der Ansicht, dass eine anonymisierte …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: WG: IFG-Anfrage: RKI-Unterlagen aus allen bisherigen Pressekonferenzen [#191809]
Datum
7. Juli 2020 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Unser Rechtreferat ist der Ansicht, dass eine anonymisierte Antragsstellung ungenügend ist. Zwar ist dies für § 7 IFG umstritten, jedoch steht in der Gesetzesbegründung: „muss die Behörde die Identität des Antragstellers feststellen können“ und „der Dritte muss über die Identität des Antragstellers unterrichtet werden, bevor er über seine Zustimmung zur Freigabe seiner personenbezogenen Daten oder seiner Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse entscheidet“. ( So BT-Drs. 15/4493 S. 14) Die Anforderung der Angabe personenbezogener Daten ergibt sich zudem aus der Notwendigkeit der Prüfung, ob der Antragssteller handlungsfähig ist (dies ist notwendig um überhaupt eine Verwaltungshandlung im Sinne eines Antrages vornehmen zu können); dies bestimmt sich nach § 12 VwVfG. Ob die Voraussetzungen des § 12 VwVfG vorliegen, setzt jedoch einen nicht anonymisierten Antrag voraus. Wie gesagt, die Pressekonferenzen und alle Inhalte können über Twitter abgerufen werden. Viele Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „RKI-Unterlagen aus allen bisherigen Pressekonferenzen“ [#191809] [#191809]
Datum
7. Juli 2020 18:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191809/ 1) Ich bin, wie Sie (BfDI), der Meinung, dass das RKI verpflichtet ist, auf diese Einfache Anfrage die entsprechenden Unterlagen zu übermitteln. 2) Desweiteren ist es auch aus Datenschutzgründen UNZUMUTBAR, dass nach deutschem IFG angeforderte Unterlagen über Internetseiten us-amerikanischer Datenkraken "angeboten" werden, die auf diese Art selbst wiederum mit personenbezogenen Daten "versorgt" werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 191809.pdf Anfragenr: 191809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191809/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0369 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „RKI-Unterlagen aus allen bisherigen Pressekonferenzen“ [#191809] # 25-721/009 II#0369
Datum
23. Juli 2020 13:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0369 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen A…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „RKI-Unterlagen aus allen bisherigen Pressekonferenzen“ [#191809] # 25-721/009 II#0369 [#191809]
Datum
22. Januar 2021 12:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191809/