RKI Wochenbericht: Gruppierung "18 bis 59-Jährige": wissenschaftlich basierte Kategorisierung oder bewusste Irreführung?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Ich lese jede Woche den RKI Wochenbericht. Im Wochenbericht definieren Sie eine recht große "Gruppe der 18 bis 59-Jährigen".

Meine freundliche Frage an Sie: durch welche wissenschaftlichen Kriterien kommen Sie zu der Einschätzung, dass man in Bezug auf Covid-19 eine solche Altersgruppe definieren kann?

Auf welcher Methodik basiert diese Gruppierung respektive Staffelung?

Bitte beantworten Sie meine Frage auch unter Einbeziehung folgender Aspekte:

- Risiko einer schweren Erkrankung 18 vs. 59-Jährige. Halten Sie hier die Fallzahlen nicht für viel zu unterschiedlich groß, als dass man eine solche Einordnung vornehmen kann?
- Anzahl der bisherigen Todesfälle 18 vs. 59 Jährige. Auch hier die Frage aus dem vorletzten Satz.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich lese jede Woc…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RKI Wochenbericht: Gruppierung "18 bis 59-Jährige": wissenschaftlich basierte Kategorisierung oder bewusste Irreführung? [#238580]
Datum
23. Januar 2022 18:16
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich lese jede Woche den RKI Wochenbericht. Im Wochenbericht definieren Sie eine recht große "Gruppe der 18 bis 59-Jährigen". Meine freundliche Frage an Sie: durch welche wissenschaftlichen Kriterien kommen Sie zu der Einschätzung, dass man in Bezug auf Covid-19 eine solche Altersgruppe definieren kann? Auf welcher Methodik basiert diese Gruppierung respektive Staffelung? Bitte beantworten Sie meine Frage auch unter Einbeziehung folgender Aspekte: - Risiko einer schweren Erkrankung 18 vs. 59-Jährige. Halten Sie hier die Fallzahlen nicht für viel zu unterschiedlich groß, als dass man eine solche Einordnung vornehmen kann? - Anzahl der bisherigen Todesfälle 18 vs. 59 Jährige. Auch hier die Frage aus dem vorletzten Satz.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238580/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 23.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.01.2022
Datum
24. Januar 2022 17:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0093. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23.01.2022 [Az. 2.13.04/0004#0093] [#238580] Sehr Antragstel…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23.01.2022 [Az. 2.13.04/0004#0093] [#238580]
Datum
14. Februar 2022 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Der Wochenbericht dient als Orientierung und kann nur einen Überblick zu größeren Erkrankungsgruppen bzw. Risikofaktoren geben. Die Vielfalt verschiedener potenziell prädisponierender Vorerkrankungen und ihrer Schweregrade sowie die Vielzahl anderer Einflussfaktoren machen die Komplexität deutlich. Informationen zu einer Aufschlüsselung nach detaillierteren Altersgruppen finden Sie öffentlich auf unserer Seite sowie in der individuellen Abfrage der Meldedaten abrufbar. Einen Überblick zu größeren Risikofaktoren finden Sie in unserem epidemiologischen Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html (siehe zur demografischen Einteilung hier auch unter 12. - 15.) Eine Gesamtübersicht der an das RKI übermittelten Todesfälle mit einer detaillierteren Aufschlüsselung nach Altersgruppen finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/COVID-19_Todesfaelle.html Zu COVID-19-Fälle nach Altersgruppe und Meldewoche: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Altersverteilung.html Zu COVID-19-Fälle nach Meldewoche und Geschlecht sowie Anteile mit für COVID-19 relevanten Symptomen, Anteile Hospitalisierter/Verstorbener und Altersmittelwert/-median: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Klinische_Aspekte.html Eine individuelle Abfrage der Meldedaten mit der Möglichkeit der Differenzierung nach Alter ist öffentlich abrufbar unter: https://survstat.rki.de/Content/Query/Create.aspx Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt/Anfragen/Anfragen_node.html). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen). Mit freundlichen Grüßen