RLP-Datenschutzbeauftragter - Fragen zur neuen Corona-Kontakterfassungs-App der Dehoga (externes IT-Unternehmen) 2

Ergänzende Fragen/Hinweise zur Anfrage
https://fragdenstaat.de/anfrage/rlp-datenschutzbeauftragter-fragen-zur-neuen-corona-kontakterfassungs-app-der-dehoga-externes-it-unternehmen/
bzw.
Ihrem Fragenkatalag an die DeHoGA.

Ich bitte um die Zusendung entsprechender Unterlagen (mit geschwärzten personenbezogenen Daten), die im Rahmen der Vorgangsbehandlung m.E. auch die nachfolgend angesprochenen Themen aufgreifen sollten.

1) Durch welche Maßnahmen wird ausgeschlossen, dass
Gästen ohne eigenes Endgerät bzw.
ohne die (abgelehnte) Nutzung eines Endgerätes von Dritten
der Zugang zu den Betrieben verwehrt wird?

2) Welche alternativen Maßnahmen werden getroffen bzw. angeboten, wenn einzelne Teilnehmer einer Gruppe NICHT mit der elektronischen Erfassung ihrer Daten (App, Webanwendung o.ä.) durch andere einverstanden sind?

3) Werden vorgenannte Konstellationen in elektronischen Anwendungen erfasst
und, wenn ja,
wie wird dieser Vorgang "abgebildet" und gespeichert?

Wird wird ausgeschlossen bzw. sichergestellt, dass der Verantwortliche (DeHoGa) bzw. der Technikanbieter Xorigin
NICHT
4) durch Nutzung von Hardware Dritter (z.B. Smartphone-Anbieter)
bzw.
5)
bereits registrierte Nutzung und ständige (nicht faktisch überprüfbare) Aktualisierung hardwarenaher Software (Betriebssysteme u.ä.)
bzw.
6) serverseitige Betreiber-Verantwortlichkeit
bzw.
7) serverseitige Software-Verantwortlichkeit
gegen
das vom EU-GH gekippte Privacy shield (o.ä.) Abkommen verstößt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ergänzende Fragen…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RLP-Datenschutzbeauftragter - Fragen zur neuen Corona-Kontakterfassungs-App der Dehoga (externes IT-Unternehmen) 2 [#196924]
Datum
10. September 2020 14:32
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergänzende Fragen/Hinweise zur Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/rlp-datenschutzbeauftragter-fragen-zur-neuen-corona-kontakterfassungs-app-der-dehoga-externes-it-unternehmen/ bzw. Ihrem Fragenkatalag an die DeHoGA. Ich bitte um die Zusendung entsprechender Unterlagen (mit geschwärzten personenbezogenen Daten), die im Rahmen der Vorgangsbehandlung m.E. auch die nachfolgend angesprochenen Themen aufgreifen sollten. 1) Durch welche Maßnahmen wird ausgeschlossen, dass Gästen ohne eigenes Endgerät bzw. ohne die (abgelehnte) Nutzung eines Endgerätes von Dritten der Zugang zu den Betrieben verwehrt wird? 2) Welche alternativen Maßnahmen werden getroffen bzw. angeboten, wenn einzelne Teilnehmer einer Gruppe NICHT mit der elektronischen Erfassung ihrer Daten (App, Webanwendung o.ä.) durch andere einverstanden sind? 3) Werden vorgenannte Konstellationen in elektronischen Anwendungen erfasst und, wenn ja, wie wird dieser Vorgang "abgebildet" und gespeichert? Wird wird ausgeschlossen bzw. sichergestellt, dass der Verantwortliche (DeHoGa) bzw. der Technikanbieter Xorigin NICHT 4) durch Nutzung von Hardware Dritter (z.B. Smartphone-Anbieter) bzw. 5) bereits registrierte Nutzung und ständige (nicht faktisch überprüfbare) Aktualisierung hardwarenaher Software (Betriebssysteme u.ä.) bzw. 6) serverseitige Betreiber-Verantwortlichkeit bzw. 7) serverseitige Software-Verantwortlichkeit gegen das vom EU-GH gekippte Privacy shield (o.ä.) Abkommen verstößt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196924/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10. September 2020 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informa…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10. September 2020
Datum
14. September 2020 13:22
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 25 73 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 14.09.2020 Gesch.Z.: 4.04.20.049 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10. September 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. Begründung: In meiner Behörde liegen keine Informationen zu den von Ihnen gestellten Fragen vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10. September 2020 [#196924] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10. September 2020 [#196924]
Datum
14. September 2020 15:30
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Nehmen Sie meine Anfrage dann bitte als datenschutzrechtliche/n Hinweis bzw. Beschwerde für die weitere Bearbeitung dieses Vorgangs. Wie Sie besser wissen als ich, führt eine oberflächliche Korrektur (APP-Nachbesserung) nicht zu einer Aufschiebung oder Verhinderung von Überwachungstendenzen mittels grundlegender Techniken. Setzen Sie bitte (noch) geltendes Recht um, für Sich, Ihre Kinder, Enkel, ... für eine selbstbestimmte Zukunftsplanung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196924/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre E-Mail vom 14. September 2020 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinlan…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. September 2020
Datum
17. September 2020 13:25
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 25 73 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 17.09.2020 Gesch.Z.: 8.21.01 8.21:0114 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre E-Mail vom 14. September 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Ich werde Ihren Hinweis bei der Prüfung der App einbeziehen, wenn mir weitere Informationen zur App vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre E-Mail vom 14. September 2020 [#196924] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Info! Mit fre…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 14. September 2020 [#196924]
Datum
17. September 2020 15:30
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Info! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196924/