Rodungsgenehmigungen für Hambacher und Dannenröder Forst
Vorab per Frag den Staat:
Anfrage nach dem UIG.
Bitte senden Sie mir folgendes sowohl
- bevorzugt digital
- als auch in Papierform
zu:
1. Die Rechtsgrundlage nach der die Strabag SE sog. iIllegal den Dannröder Forst rodet.
2. Den Revierleitplan, welcher die RWE AG authorisiert vor dem Jahr 2023 Waldflächen, die erst nach 2026 in Anspruch genommen werden sollen, durch Rodung vernichtet.
3. Die Seitennummer sowie das Dokument, auf dem sich die rechtliche Grundlage befindet, auf welche sich berufend die RWE AG derzeit – Stand 09.11.2020 – operiert und Bäume fällt.
4. Mindestens ein Gutachten, das begründet, dass der Dannröder Forst kein FFH-Gebiet nach geltendem EU Recht ist.
5. Mindestens ein Gutachten, das begründet, dass der Hambacher Forst kein FFH-Gebiet nach geltendem EU Recht ist.
Hinweise:
I. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der sich durch das Operieren der RWE ergebenden Konsequenzen drohe ich Ihnen bereits jetzt eine Untätigkeitsklage an.
II. Fordere ich sie auf sich ggfs. per Amtshilfe die Unterlagen aus NRW zu beschaffen.
III. Weise ich sie freundlich auf §99 VwGO hin.
IV. Fordere ich sie auf den Streitwert auf maximal 500€ festzulegen.
Information nicht vorhanden
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Datum26. März 2021
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28. April 2021
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