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Rodungsgenehmigungen für Hambacher und Dannenröder Forst

Anfrage an: Umweltbundesamt

Vorab per Frag den Staat:
Anfrage nach dem UIG.

Bitte senden Sie mir folgendes sowohl
- bevorzugt digital
- als auch in Papierform
zu:

1. Die Rechtsgrundlage nach der die Strabag SE sog. iIllegal den Dannröder Forst rodet.
2. Den Revierleitplan, welcher die RWE AG authorisiert vor dem Jahr 2023 Waldflächen, die erst nach 2026 in Anspruch genommen werden sollen, durch Rodung vernichtet.
3. Die Seitennummer sowie das Dokument, auf dem sich die rechtliche Grundlage befindet, auf welche sich berufend die RWE AG derzeit – Stand 09.11.2020 – operiert und Bäume fällt.
4. Mindestens ein Gutachten, das begründet, dass der Dannröder Forst kein FFH-Gebiet nach geltendem EU Recht ist.
5. Mindestens ein Gutachten, das begründet, dass der Hambacher Forst kein FFH-Gebiet nach geltendem EU Recht ist.

Hinweise:
I. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der sich durch das Operieren der RWE ergebenden Konsequenzen drohe ich Ihnen bereits jetzt eine Untätigkeitsklage an.
II. Fordere ich sie auf sich ggfs. per Amtshilfe die Unterlagen aus NRW zu beschaffen.
III. Weise ich sie freundlich auf §99 VwGO hin.
IV. Fordere ich sie auf den Streitwert auf maximal 500€ festzulegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. März 2021
  • Frist
    28. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorab per Frag d…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rodungsgenehmigungen für Hambacher und Dannenröder Forst [#216717]
Datum
26. März 2021 11:39
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorab per Frag den Staat: Anfrage nach dem UIG. Bitte senden Sie mir folgendes sowohl - bevorzugt digital - als auch in Papierform zu: 1. Die Rechtsgrundlage nach der die Strabag SE sog. iIllegal den Dannröder Forst rodet. 2. Den Revierleitplan, welcher die RWE AG authorisiert vor dem Jahr 2023 Waldflächen, die erst nach 2026 in Anspruch genommen werden sollen, durch Rodung vernichtet. 3. Die Seitennummer sowie das Dokument, auf dem sich die rechtliche Grundlage befindet, auf welche sich berufend die RWE AG derzeit – Stand [geschwärzt] – operiert und Bäume fällt. 4. Mindestens ein Gutachten, das begründet, dass der Dannröder Forst kein FFH-Gebiet nach geltendem EU Recht ist. 5. Mindestens ein Gutachten, das begründet, dass der Hambacher Forst kein FFH-Gebiet nach geltendem EU Recht ist. Hinweise: I. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der sich durch das Operieren der RWE ergebenden Konsequenzen drohe ich Ihnen bereits jetzt eine Untätigkeitsklage an. II. Fordere ich sie auf sich ggfs. per Amtshilfe die Unterlagen aus NRW zu beschaffen. III. Weise ich sie freundlich auf §99 VwGO hin. IV. Fordere ich sie auf den Streitwert auf maximal 500€ festzulegen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216717 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Rodungsge…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Rodungsgenehmigungen für Hambacher und Dannenröder Forst [#216717]
Datum
7. April 2021 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Rodungsgenehmigungen für Hambacher und Dannenröder Forst", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
gelesen: Rodungsgenehmigungen für Hambacher und Dannenröder Forst [#216717]
Datum
7. April 2021 09:19
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216717/

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Umweltbundesamt
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Sehr Antragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen den Ablehnungsb…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
Datum
20. April 2021 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen den Ablehnungsbescheid vom 19.04.2021 vorab per E-Mail. Das Original geht Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.