Rohdaten aus der UAW-Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Die Rohdaten über Verdachtsfälle von Impfkomplikationen in anonymisierter Art und Weise (ohne jegliche personenbezogenen Daten) für das Jahr 2021 (soweit bereits vorhanden) zur Verfügung zu stellen, bspw. als CSV-Dateien.

Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden Daten aus den Vorjahren bereits in https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-aus-der-uaw-datenbank-mit-verdachtsfallen-von-impfkomplikationen/ und https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-aus-der-uaw-datenbank-vom-jahr-2020-des-paul-ehrlich-instituts-als-csv-datei/#nachricht-583299 zur Verfügung gestellt haben. Vielen Dank dafür! In dieser Anfrage geht es eine Fortführung der Daten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Rohdaten über…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten aus der UAW-Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen [#232377]
Datum
4. November 2021 21:23
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rohdaten über Verdachtsfälle von Impfkomplikationen in anonymisierter Art und Weise (ohne jegliche personenbezogenen Daten) für das Jahr 2021 (soweit bereits vorhanden) zur Verfügung zu stellen, bspw. als CSV-Dateien. Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden Daten aus den Vorjahren bereits in https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-aus-der-uaw-datenbank-mit-verdachtsfallen-von-impfkomplikationen/ und https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-aus-der-uaw-datenbank-vom-jahr-2020-des-paul-ehrlich-instituts-als-csv-datei/#nachricht-583299 zur Verfügung gestellt haben. Vielen Dank dafür! In dieser Anfrage geht es eine Fortführung der Daten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232377/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr Antragsteller/in bis 2020 war es möglich, die Rohdaten der Verdachtsfälle auf eine Impfkomplikation (UAW) na…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Rohdaten aus der UAW-Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen [#232377]
Datum
3. Dezember 2021 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB


Sehr Antragsteller/in bis 2020 war es möglich, die Rohdaten der Verdachtsfälle auf eine Impfkomplikation (UAW) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herauszugeben, da sie aus der öffentlich zugänglichen UAW-Datenbank extrahiert werden konnten. Das ist nicht mehr möglich, da das Paul-Ehrlich-Institut diese UAW-Datenbank eingestellt hat. Daher werden die Daten nicht mehr für eine Veröffentlichung aufbereitet. Das ist jedoch notwendig, da insbesondere sensible Patientendaten aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden dürfen. Wir können Ihnen deshalb keine Rohdaten für das Jahr 2021 zur Verfügung stellen. Das IFG kennt keinen Anspruch auf eine systematische Aufarbeitung von Informationen. In der UAW-Datenbank der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) sind unter www.adrreports.eu/de/<http://www.adrreports.eu/de/> alle UAW-Meldungen aus den EU/EWR-Staaten, so auch aus Deutschland, dokumentiert und nach verschiedenen Kriterien wie Land, Impfstoff oder Erkrankung recherchierbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erklären Sie Ihre Einschätzung/Behauptung, dass das Paul-Ehrlich-Institut di…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten aus der UAW-Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen [#232377]
Datum
20. Dezember 2021 11:13
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erklären Sie Ihre Einschätzung/Behauptung, dass das Paul-Ehrlich-Institut die "UAW-Datenbank eingestellt hat". Der Link zur angeblich einstellten Datenbank lautet: https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html Alle Daten sind weiterhin vorhanden inklusive Daten auf 2021. Wie kann eine Behörden behaupten, dass diese Daten nicht vorhanden sind? Es scheint mir, dass sich das PEI selbst diskreditiert. Wie soll ich sie als Bürger noch Vertrauen in die Behörde haben? Ich bin entsetzt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232377/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung meiner Informationsfreiheitsanfrage „Rohdaten aus der UAW…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten aus der UAW-Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen [#232377]
Datum
22. Dezember 2021 13:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung meiner Informationsfreiheitsanfrage „Rohdaten aus der UAW-Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen“ vom 04.11.2021 (#232377). Die Frist wurde mittlerweile um 16 Tage überschritten. Die Behauptung, dass "das Paul-Ehrlich-Institut diese UAW-Datenbank eingestellt hat" ist haltlos. Die Datenbank ist weiterhin verfügbar unter https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html. Das Verfügbarmachen der Daten ist nötig und gerechtfertig, da die Abfragemöglichkeiten unkomfortable sind und nicht dem Stand der Technik entsprechen: - die Abfrage der Daten ist inperformant - die Bedienung der Benutzeroberfläche ist nicht intuitiv - einmal erstellte Filter können nicht geteilt (Deeplink) bzw. gespeichert werden - die Filtermöglichkeiten sind eingeschränkt - es ist unklar, warum beispielsweise unter "gemeldete Reaktion oder Erkrankung" sowohl "Tod" als auch "Hirntod" aufgeführt werden (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-aus-der-uaw-datenbank-mit-verdachtsfallen-von-impfkomplikationen/) Ich fordere erneut das Herausgeben der geforderten Daten im Sinne einer Informationsfreiheitsanfrage bis zum 29.12.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232377/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2021 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Fachaufsicht - Rohdaten aus der UAW-Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen [#232377]
Datum
21. Januar 2022 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2021 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung Ihres Antrages unter dem von Ihnen genannten Namen „Antragsteller/in Antragsteller/in“ nicht möglich ist. Die Nennung eines Pseudonyms ist für eine ordnungsgemäße Antragstellung nicht ausreichend, da so Ihre Identität nicht festgestellt werden kann. Aus diesem Grunde kann das von Ihnen nach § 7 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeleitete Verwaltungsverfahren nicht in rechtmäßiger Weise durchgeführt werden. Dies möchte ich Ihnen gerne näher erläutern. Die Erforderlichkeit der Feststellung Ihrer Identität ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des § 7 IFG, den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens und dem Sinn und Zweck des Antragserfordernisses (vgl. VG Köln, Urteil vom 18.03.2021 – 13 K 1189/20). Eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung ist im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vorgesehen. Der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass eine Identitätsfeststellung möglich sein muss (vgl. BT-Drs. 15/4493 S. 14). Außerdem kann das durch die Antragstellung eingeleitete Verwaltungsverfahren nur dann ordnungsgemäß nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und dem IFG bearbeitet und der Antragsteller am Ende rechtmäßig beschieden werden, wenn standardmäßige Kontaktdaten vorliegen. Zudem kann die Behörde bei Anträgen unter einem Pseudonym nicht erkennen, ob es sich um einen ernsthaften Antrag handelt, zu dem der Antragsteller auch steht. Die Nennung des richtigen Namens ergibt sich auch aus § 9 Absatz 3 IFG. Danach kann die informationspflichtige Stelle einen Informationsantrag ablehnen, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Hierdurch finden die individuellen Umstände des Antragstellers Berücksichtigung. Wäre es der informationspflichtigen Stelle nicht möglich, weitere personenbezogene Daten über die Identität des Antragstellers zu fordern, fände § 9 Absatz 3 Satz 1 IFG keine Anwendung, da die informationspflichtige Stelle nicht weiß, um wen es sich handelt und ob die Informationen schon vorliegen. Letztlich kann die Behörde auch nur beurteilen, ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt, wenn die antragstellende Person sich zu erkennen gibt. Ich bitte um Ihr Verständnis, Ihren Antrag nicht bearbeiten zu können. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr entnehme ich, dass die Behauptung des PEIs, dass…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fachaufsicht - Rohdaten aus der UAW-Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen [#232377]
Datum
2. Februar 2022 13:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr entnehme ich, dass die Behauptung des PEIs, dass UAW-Datenbank eingestellt wurde, inkorrekt ist. Eine Lüge. Eine Falschmeldung. Fake-News. Herzlichen Dank für diese Aufklärung. Die Informationen sind also sehr wohl vorhanden, jedoch haben Sie einen Grund gefunden, warum Sie sie nicht herausgeben müssen. Herzlichen Glückwunsch! Sie haben gut recherchiert. Dummerweise haben Sie ein Sache anscheinend nicht Bedacht: Mit dieser Intransparenz und dem Zur-Schau-Stellen, dass Sie deutsche Bürger nach Belieben an der Nase herumführen können, zerstören Sie das Vertrauen in Politik und Behörden immer weiter. Es ist mir unbegreiflich, warum dies getan wird. Was wollen Sie erreichen? Es wäre so einfach, die Daten in anonymisierter Form herauszugeben. Genau so, wie es die letzten Jahre getan wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232377/