Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020 + 1. HJ 2021

eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 , sowie 01.01.2021 bis 30.06.2021

Jeder Eintrag der Liste sollte alle über die Ordnungswidrigkeit vorhandenen Informationen enthalten. Nach meinem Kenntnisstand umfassen die vorhandenen Informationen mindestens:

- Aktenzeichen
- Vom wem wurde die OWI gemeldet (z.B. von Mitarbeiter des FB 32, von Dritten, usw)
- Datum
- Uhrzeit
- Verkehrsbeteiligter (z.B. "Führer des PKW")
- Fahrzeughersteller
- TBNR
- Tatort
- Verhängte Geldbuße / Verwarngeld

Sollten darüber hinaus weitere Daten vorhanden sein, sollte diese bitte auch in der Liste enthalten sein. Bitte entfernen Sie jedoch persönliche Daten wie Kennzeichen oder Namen.

Sollten noch Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2020 erfasst werden müssen, so bitte ich darum diese Erfassung, spätestens jedoch die Verjährung, abzuwarten. Nach dieser Anfrage eingereichte Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2021 müssen nicht berücksichtigt werden.

Bitte senden Sie mir die Liste per E-Mail als Datei im CSV-Format oder einem vergleichbaren maschinenlesbaren Format (xls, xlsx, ods, etc.). Gerne können Sie diese Datei in einer ZIP-Datei komprimieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
  • Kosten dieser Information:
    143,50 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: e…
An Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020 + 1. HJ 2021 [#232383]
Datum
4. November 2021 22:54
An
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 , sowie 01.01.2021 bis 30.06.2021 Jeder Eintrag der Liste sollte alle über die Ordnungswidrigkeit vorhandenen Informationen enthalten. Nach meinem Kenntnisstand umfassen die vorhandenen Informationen mindestens: - Aktenzeichen - Vom wem wurde die OWI gemeldet (z.B. von Mitarbeiter des FB 32, von Dritten, usw) - Datum - Uhrzeit - Verkehrsbeteiligter (z.B. "Führer des PKW") - Fahrzeughersteller - TBNR - Tatort - Verhängte Geldbuße / Verwarngeld Sollten darüber hinaus weitere Daten vorhanden sein, sollte diese bitte auch in der Liste enthalten sein. Bitte entfernen Sie jedoch persönliche Daten wie Kennzeichen oder Namen. Sollten noch Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2020 erfasst werden müssen, so bitte ich darum diese Erfassung, spätestens jedoch die Verjährung, abzuwarten. Nach dieser Anfrage eingereichte Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2021 müssen nicht berücksichtigt werden. Bitte senden Sie mir die Liste per E-Mail als Datei im CSV-Format oder einem vergleichbaren maschinenlesbaren Format (xls, xlsx, ods, etc.). Gerne können Sie diese Datei in einer ZIP-Datei komprimieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232383/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 04.11.2021 wurde mir zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Diese E-Mail ist…
Von
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Betreff
Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020 + 1. HJ 2021 [#232383]
Datum
10. November 2021 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 04.11.2021 wurde mir zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Diese E-Mail ist noch nicht als Antrag auf Informationszugang im Sinne des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) zu werten, da die Erteilung der Auskünfte nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IZG LSA kostenpflichtig sein würde. Hier folge ich der Rechtsauffassung des Landesverwaltungsamtes, die sich in den nachfolgenden Ausführungen widerspiegelt. In Ihrer E-Mail führen Sie aus: „Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.“ Für die Auslegung von Anträgen gilt § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprechend. Ein Antrag ist grundsätzlich so auszulegen, wie dies dem erkennbaren Zweck und Ziel am besten dienlich ist. Die zitierte Formulierung lässt sich nur in der Weise verstehen, dass Sie für den Fall einer Gebührenpflichtigkeit der Auskunft darum bitten, vorab über die anfallenden Kosten informiert zu werden. „Vorab“ kann nur bedeuten: vor einer gebührenpflichtigen Auskunft. Erst auf Grundlage dieser Information wollen Sie dann entscheiden, ob und in welchem genauen Inhalt Sie einen Antrag auf Erteilung von Auskünften stellen würden. Ich habe davon auszugehen, dass Sie noch keinen Antrag auf Informationszugang gestellt haben und Ihre E-Mail nicht als solcher zu werten ist. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, welche Informationen Sie letztendlich begehren. Soweit Sie Ihr Begehren beschränken auf - Status der anzeigenden Person (Behördenbediensteter oder Privatperson) - Tattag - Tatzeit - Tatort - Tatbestand (TBNR) - Fahrzeughersteller wären von Ihnen voraussichtliche Kosten von 97,50 Euro zu tragen. Soweit Sie noch zusätzlich Informationen - zur Geldbuße/zum Verwarnungsgeld begehren, müsste die Liste manuell ergänzt werden, wobei hier auch nur die Regelsätze als Information bereitgestellt werden können. Der erhöhte zeitliche Aufwand für diese manuelle Ergänzung würde voraussichtliche Kosten von 373,50 Euro für den Informationszugang verursachen. Eine automatische Auswertung hinsichtlich der konkreten Höhe der Geldbuße oder der festgesetzten Kosten nach § 25a des Straßenverkehrsgesetzes zu jedem einzelnen Verfahren und zur verfahrensbezogenen Verkehrsbeteiligung ist nicht möglich. Um diese Daten zu ermitteln, müsste jeder einzelne Vorgang geöffnet werden. Bei geschätzten 8.000 Verfahren pro Monat wären dies 144.000 Vorgänge. Der zeitliche Aufwand beträgt durchschnittlich mindestens 3 Minuten je Vorgang, sodass 432.000 Minuten anzusetzen wären. Bei eine Jahresarbeitszeit von 1.631 Stunden einer 40 Stunden-Arbeitskraft (laut KGSt-Bericht 07/2020 - Kosten eines Arbeitsplatzes) würde die Bereitstellung dieser Daten 4,4 Vollzeit-Arbeitskräfte für ein Jahr binden. Dadurch wäre die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erheblich beeinträchtigt. Der Antrag auf Informationszugang soll in derartigen Fällen nach § 3 Absatz 2 IZG LSA abgelehnt werden. Dies würde auch auf die Bereitstellung der Aktenzeichen zutreffen. Die Aktenzeichen werden personenbezogen zugeordnet. Das Aktenzeichen dient insbesondere auch der Identifizierung eines Betroffenen bei der Kontaktaufnahme zur Behörde, um das berechtigte Interesse in verfahrensbezogenen Angelegenheiten nachzuweisen. Insofern sehe ich die Aktenzeichen als personenbezogene Daten an. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IZG LSA darf der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Deshalb muss ein Antrag begründet werden, wenn er Daten Dritter betrifft (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IZG LSA). Die Begründung wäre dann bei der Güterabwägung zu berücksichtigen. Zur Ermittlung des schutzwürdigen Interesse der Dritten am Ausschluss des Informationszugangs bezogen auf die Aktenzeichen müsste ich ein Verfahren nach § 8 IZG LSA führen. Bevor über den Antrag auf Informationszugang entschieden werden darf, habe ich den Dritten, deren Belange durch einen Antrag auf Informationszugang berührt sind, die Gelegenheit zur Stellungnahme (innerhalb eines Monats) zu geben. Bei den geschätzten 144.000 Verfahren würden auch hier mehrere Mitarbeiter über ein Jahr lang gebunden, sodass auch hierdurch die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erheblich beeinträchtigt wäre. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich würde Sie bitten zu erläutern, warum eine Auswertung automatisch nicht möglich …
An Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020 + 1. HJ 2021 [#232383]
Datum
10. November 2021 20:31
An
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde Sie bitten zu erläutern, warum eine Auswertung automatisch nicht möglich ist. Gerade bei dem Hintergrund der Verfolgung und Abrechnung der Verkehrsordnungswidrigkeiten gehe ich davon aus, dass Sie auf ein datenbankgestütztes Fachverfahren aufbauen, welches mit anderen Fachverfahren innerhalb der Verwaltung; v.a. die der Abteilung Finanzen; verbunden sein muss. Die angefraten Daten müssten ebenfalls aus dieser Datenbank entnommen werden können. Somit wäre auch kein Aufwand von 4,4 Vollzeitstellen zu erwarten. Welche Software wird von Ihrer Seite eingesetzt, sodass eine Datenbankauswertung nicht möglich wäre? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232383/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Hinweis wurde der Anbieter des hier verwendeten Fachverfahren EurOwiG® Verkehrs-O…
Von
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Betreff
Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020 + 1. HJ 2021 [#232383]
Datum
16. November 2021 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Hinweis wurde der Anbieter des hier verwendeten Fachverfahren EurOwiG® Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten nochmals kontaktiert. Zu Ihrem Begehren, auch Informationen über „Verhängte Geldbuße / Verwarngeld“ zu erhalten, konnte eine Lösung gefunden werden. Insofern könnten folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden: - Status der anzeigenden Person (Behördenbediensteter oder Privatperson) - Tattag - Tatzeit - Tatort - Tatbestand (TBNR) - Fahrzeughersteller - zum Soll gestellte Beträge - gezahlte Beträge (Ist) Das Zusammenführen der Daten hat einen höheren Verwaltungsaufwand zur Folge. Für die Bereitstellung der genannten Informationen wären von Ihnen voraussichtliche Kosten von 143,50 Euro zu tragen, wobei die endgültige Kostenfestsetzung hiervon abweichen kann. Die verfahrensbezogene Verkehrsbeteiligung kann definitiv nicht über das Statistikmodul abgebildet werden. Die meisten Verfahren erledigen sich bereits mit dem Eingang von vollständigen Zahlungen auf Verwarnungsgeldangebote, sodass keine weiteren Ermittlungen zur Verkehrsbeteiligung erforderlich und zulässig sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich mit den avisierten Kosten von etwa 143,50€ einverstanden klären und…
An Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020 + 1. HJ 2021 [#232383]
Datum
7. Dezember 2021 12:02
An
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich mit den avisierten Kosten von etwa 143,50€ einverstanden klären und würde Sie bitten, die Datei(n) zur Verfügung zu Stellen. Ich bedanke mich im voraus und wünsche noch schöne Weihnachten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232383/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Sehr Antragsteller/in ich werde die Daten, so wie in meiner E-Mail vom 16.11.2021 aufgeführt, zusammenstellen las…
Von
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Betreff
Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020 + 1. HJ 2021 [#232383]
Datum
8. Dezember 2021 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich werde die Daten, so wie in meiner E-Mail vom 16.11.2021 aufgeführt, zusammenstellen lassen und Ihnen anschließend per E-Mail zur Verfügung stellen. Über die Kosten erhalten Sie dann einen gesonderten Bescheid. Ich danke Ihnen für die Wünsche, die ich gerne erwidere. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag vom 07.12.2021 stelle ich Ihnen die Informationen zur Verfügung. Anliegend…
Von
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Betreff
Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020 + 1. HJ 2021 [#232383]
Datum
28. Dezember 2021 13:34
Status
299,7 KB
249,9 KB
385,6 KB
221,9 KB
225,5 KB
463,1 KB
77,6 KB
344,2 KB
226,3 KB
286,9 KB
396,6 KB
315,1 KB
322,9 KB
322,4 KB
362,7 KB
289,7 KB
292,7 KB
216,0 KB
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag vom 07.12.2021 stelle ich Ihnen die Informationen zur Verfügung. Anliegend erhalten Sie die Dateien für die einzelnen Monate von Januar 2020 bis Juni 2021. In den jeweiligen Monaten sind die Anzeigen von Dritten (Fremdanzeigen) zu Beginn des Tages farblich gekennzeichnet (lila), sofern zu dem jeweiligen Tattag Fremdanzeigen eingingen und Verfahren eingeleitet wurden. Ich wünsche Ihnen eine guten Start ins neue Jahr und verbleibe mit freundlichen Grüßen