Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2021

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021.

Jeder Eintrag der Liste sollte alle sämtliche über die jeweilige Ordnungswidrigkeit vorhandenen Informationen enthalten. Bitte entfernen Sie jedoch persönliche Daten.

Insbesondere sollte aus den Daten auch hervorgehen, ob es sich um Drittanzeigen handelt. Sollte dieses Merkmal nicht möglich sein, bitte ich um zwei getrennte Listen (eine der Drittanzeigen und eine der übrigen Anzeigen).

Bitte senden Sie mir die Liste per E-Mail als Datei im CSV-Format. Gerne können Sie diese Datei in einer ZIP-Datei komprimieren.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2021 [#236569]
Datum
1. Januar 2022 02:26
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021. Jeder Eintrag der Liste sollte alle sämtliche über die jeweilige Ordnungswidrigkeit vorhandenen Informationen enthalten. Bitte entfernen Sie jedoch persönliche Daten. Insbesondere sollte aus den Daten auch hervorgehen, ob es sich um Drittanzeigen handelt. Sollte dieses Merkmal nicht möglich sein, bitte ich um zwei getrennte Listen (eine der Drittanzeigen und eine der übrigen Anzeigen). Bitte senden Sie mir die Liste per E-Mail als Datei im CSV-Format. Gerne können Sie diese Datei in einer ZIP-Datei komprimieren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236569/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2021 [#236569] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
1. Januar 2022 02:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022; Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in in o.g.…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022; Eingangsbestätigung
Datum
5. Januar 2022 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende …
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022
Datum
31. Januar 2022 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569] Sehr << Anrede >> herzli…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569]
Datum
31. Januar 2022 21:36
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die fristgerechte Antwort und die Informationen bzgl. des Aktenzeichens! Ich gehe davon aus, dass dem Ordnungsamt mindestens zwei weitere Merkmale der Ordnungswidrigkeiten vorliegen: 1. Das Buß- bzw. Verwarngeld 2. Der genaue Tatbestandstext Beide können nicht aus der TBNR abgeleitet werden, da sich im BT-KAT-OWI nur ein Regelsatz findet, von dem in der Praxis abgewichen werden kann und weil (zumindest manche) Tatbestandstexte im BT-KAT-OWI Variablen beinhalten, die vom Ordnungsamt ausgefüllt werden müssen. Angefragt waren "sämtliche über die jeweilige Ordnungswidrigkeit vorhandenen Informationen", abzüglich personenbezogener Daten. Vor diesem Hintergrund bitte ich zu prüfen, ob die hier genannten und weitere Merkmale von Ordnungswidrigkeiten dem Ordnungsamt vorliegen und diese ebenfalls in der CSV-Datei zu inkludieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236569/
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569] Hallo Antragsteller/in ist meine Mai…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569]
Datum
8. März 2022 04:41
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in ist meine Mail vom 31.01.2022 bei Ihnen unter gegangen? Ich habe leider noch keine Rückmeldung erhalten. https://fragdenstaat.de/a/236569 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236569/
Ordnungsamt Aachen
#a6-22 Antw: AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569] Sehr Antragsteller/in t…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a6-22 Antw: AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569]
Datum
8. März 2022 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in tatsächlich ist Ihre ergänzende Rückfrage mit Mail vom 31.01.2022 mir aus dem Blick geraten. Die eingetretene Verzögerung bitte ich zu entschuldigen und antworte wie folgt: Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog ist auf der Website des Kraftfahrtbundesamts mit Tatbestandsnummer, Tatbestandstext und Bußgeldhöhe öffentlich einsehbar. D.h. mit der Tatbestandsnummer können der dazu gehörige Tatbestandstext und die Höhe des Verwarnungsgelds/Bußgelds ermittelt werden. Die von Ihnen beschriebene Variabilität (Möglichkeit der Erhöhung des Bußgelds wegen besonderer Tatumstände) ist auf Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr beschränkt. Vor diesem Hintergrund verweise ich Sie freundlich auf die Möglichkeit die begehrten Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu recherchieren (vgl. § 5 Abs. 4 IFG NRW). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a6-22 Antw: AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569] Sehr << Anrede…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a6-22 Antw: AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569]
Datum
26. März 2022 16:08
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in der Vergangenheit wichen die u.a. im Open Data Portal veröffentlichten Verwarn- bzw. Bußgelder teils von den Regelsätzen des Tatbestandskatalogs ab. Manchmal waren es sogar 0€. Können Sie bestätigen, dass das im Jahr 2021 kein einziges Mal der Fall war? Andernfalls bitte ich um diese Daten. Auf die von mir erwähnte Problematik der Tatbestandstexte sind Sie leider nicht eingegangen, deshalb möchte ich noch einmal anmerken, dass manche der Tatbestandstexte im Tatbestandskatalog als Lückentexte gestaltet sind und deshalb die TBNR allein nicht ausreicht, um den Tatbestandstext und somit den konkreten Vorwurf zu ermitteln. Deshalb bitte ich weiterhin um den vollständigen Tatbestandstext. Eine Beschreibung der variablen Werte finden Sie in Nr. 5 des Vorworts des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236569/
Ordnungsamt Aachen
Antw: AW: #a6-22 Antw: AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569] Sehr geehrte*r…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: AW: #a6-22 Antw: AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569]
Datum
26. März 2022 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte*r Sender*in ich bin am 25.03.2022 dienstlich nicht erreichar. Bitte beachten Sie, dass Ihre Mail nicht weitergeleitet wird. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Vorzimmer, [geschwärzt], unter der Telefonnummer [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: AW: #a6-22 Antw: AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569] Sehr geehr…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: #a6-22 Antw: AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569]
Datum
9. April 2022 00:57
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2021“ vom 01.01.2022 (#236569) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Ordnungsamt Aachen
AW: Antw: AW: #a6-22 Antw: AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569] Sehr Antra…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
AW: Antw: AW: #a6-22 Antw: AW: #a6-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 01.01.2022 [#236569]
Datum
12. April 2022 14:32
Status
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Sachstandsanfrage erlaube ich mir den Hinweis, dass Ihre Anfrage vom 01.01.2022 fristgemäß mit Schreiben vom 31.01.2022 beantwortet wurde. Mit Mail vom 31.01.2022 haben Sie sich für die fristgerechte Antwort bedankt und haben eine ergänzende Nachfrage gestellt. Auf diese habe ich mit Mail vom 08.03.2022 geantwortet. Daraufhin haben Sie mit Mail vom 28.03.2022 eine weitere Nachfrage gestellt, die sich derzeit in Bearbeitung befindet. Eine Fristüberschreitung von 63 Tagen kann ich vor diesem Hintergrund nicht feststellen. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
Kein Nachrichtentext
Von
Ordnungsamt Aachen
Via
Upload
Betreff
Datum
14. April 2022 16:50
Status

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [#236569] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#236569]
Datum
11. Juli 2022 20:55
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 14.04.2022. Leider musste ich bei der Verarbeitung der Daten feststellen, dass diese noch immer unvollständig sind und die angefragten Daten auch nicht von anderen Quellen bezogen werden können. Angefragt wurden am 01.01.2022 "sämtliche über die jeweilige Ordnungswidrigkeit vorhandenen Informationen". Darunter zählen auch Konkretisierungen der Ordnungswidrigkeit sowie das Verwarn- bzw Bußgeld. 1) Konkretisierungen: Die von Ihnen am 14.04. übermittelte CSV-Datei enthält die Tatbestandstexte, wie sie auch in der Datenbankversion des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs zu finden sind. Wie bereits in meiner Mail vom 26.03.2022 erwähnt, finden sich in den Tatbestandstexten variable Werte, die anzugeben sind. Ebenso gibt es variable Werte in der Rechtsgrundlage, sowie Konkretisierungen der Behinderung/Gefährdung. Da diese Werte laut Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog angegeben werden müssen, gehe ich davon aus, dass sie dem Ordnungsamt Aachen auch vorliegen und bitte erneut darum, die angefragten Daten herauszugeben. 2) Verwarn- bzw. Bußgeld: Bezüglich der Verwarn- und Bußgelder verwiesen Sie auf die im Open Data Portal veröffentlichten Datensätze und beriefen sich auf § 5 Abs. 4 IFG NRW. Die im Open Data Portal veröffentlichen Datensätze haben jedoch kein Aktenzeichen oder eine andere eindeutige Kennung, sodass eine Zuordnung von Bußgeldern aus dem Open Data Portal zu Datensätzen aus der von Ihnen übermittelten CSV-Datei nicht möglich ist. Auch eine Zuordnung über die Felder Tattag;Zeit;Fabrikat;Farbe;Tatort 2;Tatb-Nr. ist nicht eindeutig. Hier sei Beispielhaft das Aktenzeichen 080104396 genannt. Dazu finden sich in der von Ihnen übermittelten CSV-Datei die folgenden Werte: 19.01.2021;09:31;Audi;Grau;Zollernstraße ggü. 33;329119 Sucht man nach diesen Werten in der Datei aus dem Open Data Portal, findet man zwei Zeilen (Verwarn-/Bußgeld am Ende): 19.01.2021;09:31;Audi;Grau;Zollernstraße ggü. 33;329119;55 19.01.2021;09:31;Audi;Grau;Zollernstraße ggü. 33;329119;12 Somit lässt sich unmöglich zuordnen, ob das Verwarn-/Bußgeld für den Datensatz mit dem Aktenzeichen 080104396 nun 55€ oder 12€ beträgt. Auch ist die Anzahl und die Reihenfolge der Datensätze in den beiden Dateien offensichtlich unterschiedlich, sodass auch eine Zuordnung über eine identische Zeilennummer nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch hier erneut darum, die angefragten Daten herauszugeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 236569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236569/