Rohdaten Straftaten bzw. Einbrüchen

Die verschiedenen Polizeidienststellen in NRW veröffentlichen jede Kalenderwoche ein "Wohnungseinbruchsradar". Dies sind Übersichtskarten (PDF) mit wochenaktuellen Einbruchsorten in deren Zuständigkeitsbereich.
Ist es möglich die anonymisierten Rohdaten zu diesen Übersichtskarten oder sogar die anonymisierten Rohdaten zu Straftaten bzw. Einbrüchen des letzten Jahres (2017) für den Raum Düsseldorf in einem Datenaustauschformat (z.B. CSV) zu erhalten?
Zum Beispiel könnte(n) diese Datei(en) Datum, Zeit, den ungefähren Ort (z.B. Straßenname) und die Art der Straftat auflisten.

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  • Datum
    26. März 2018
  • Frist
    27. April 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten Straftaten bzw. Einbrüchen [#27264]
Datum
26. März 2018 20:34
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die verschiedenen Polizeidienststellen in NRW veröffentlichen jede Kalenderwoche ein "Wohnungseinbruchsradar". Dies sind Übersichtskarten (PDF) mit wochenaktuellen Einbruchsorten in deren Zuständigkeitsbereich. Ist es möglich die anonymisierten Rohdaten zu diesen Übersichtskarten oder sogar die anonymisierten Rohdaten zu Straftaten bzw. Einbrüchen des letzten Jahres (2017) für den Raum Düsseldorf in einem Datenaustauschformat (z.B. CSV) zu erhalten? Zum Beispiel könnte(n) diese Datei(en) Datum, Zeit, den ungefähren Ort (z.B. Straßenname) und die Art der Straftat auflisten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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