Rohdaten von Verkehrszählungen 2010 bis heute

Tabellarische Rohdaten von Verkehrszählungen in der Stadt Magdeburg der Jahre 2010 bis 2019 in maschinenlesbarer Form. Vorzugsweise in den Dateiformaten .xls(x) oder .csv.

Die Tabellen sollen mindestens die Felder Datum, Uhrzeit, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung enthalten und nach den Fahrzeugarten PKW, LKW (mit/ohne Anhänger), Lieferfahrzeuge, Lastzüge, Busse, Krafträder und Fahrräder aufgeschlüsselt sein.

Als Vorbild kann die veröffentlichte Datei der Stadt Moers herangezogen werden:
https://www.offenesdatenportal.de/dataset/verkehrszahlungen-2018

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • Ein:e Follower:in
Jens Winter-Hübenthal
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
Jens Winter-Hübenthal
Betreff
Rohdaten von Verkehrszählungen 2010 bis heute [#154451]
Datum
6. Juli 2019 16:28
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tabellarische Rohdaten von Verkehrszählungen in der Stadt Magdeburg der Jahre 2010 bis 2019 in maschinenlesbarer Form. Vorzugsweise in den Dateiformaten .xls(x) oder .csv. Die Tabellen sollen mindestens die Felder Datum, Uhrzeit, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung enthalten und nach den Fahrzeugarten PKW, LKW (mit/ohne Anhänger), Lieferfahrzeuge, Lastzüge, Busse, Krafträder und Fahrräder aufgeschlüsselt sein. Als Vorbild kann die veröffentlichte Datei der Stadt Moers herangezogen werden: https://www.offenesdatenportal.de/dataset/verkehrszahlungen-2018 Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Winter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Winter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Winter-Hübenthal
Landeshauptstadt Magdeburg
Sehr geehrter Herr Jens Winter, Ihr Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA liegt mir vor. Betrachten Sie mei…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Betreff
Antw: Rohdaten von Verkehrszählungen 2010 bis heute [#154451]
Datum
11. Juli 2019 17:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Jens Winter, Ihr Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA liegt mir vor. Betrachten Sie meine Email als Eingangsbestätigung. Mit freundlichem Gruß
Landeshauptstadt Magdeburg
Kein Nachrichtentext
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Jens Winter-Hübenthal
Sehr geehrte<< Anrede >> vor dem Hintergrund einer bestehenden Streitigkeit bei einer anderen IZG-Anf…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
Jens Winter-Hübenthal
Betreff
AW: Rohdaten von Verkehrszählungen 2010 bis heute [#154451]
Datum
11. August 2019 11:10
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vor dem Hintergrund einer bestehenden Streitigkeit bei einer anderen IZG-Anfrage an das Ordnungsamt der Stadt Magdeburg ("Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018" https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-halte-und-parkverstoe-magdeburg-2018/), möchte ich nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich über möglicherweise entstehende Kosten, die bei der Bearbeitung dieser Anfrage entstehen, vorab informiert werden möchte. Das heißt: sollten Kosten auf mich als Antragssteller zukommen, teilen Sie mir die voraussichtliche Höhe mit bevor diese entstehen werden, sodass ich noch die Möglichkeit habe, meine Anfrage ggf. anzupassen oder zurückzuziehen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Jens Winter Anfragenr: 154451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Winter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Magdeburg
Sehr geehrter [geschwärzt], grundsätzlich können wir Ihnen unsere vorhandenen Erhebungsdaten zur Verfügung stelle…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Betreff
Antw.: Rohdaten von Verkehrszählungen 2010 bis heute
Datum
3. September 2019 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter [geschwärzt], grundsätzlich können wir Ihnen unsere vorhandenen Erhebungsdaten zur Verfügung stellen. Die Zahlen stehen als Nummerische Listen im pdf-Format unterteilt in folgende Fahrzeugarten zur Verfügung: RAD (Fahrräder), PKW (Personenkraftwagen inkl. Krafträder), LFZ (Lieferwagen), LKW (Lastkraftwagen), LZ (Lastzüge) und BUS (Kraftomnibusse). Die Unterlagen enthalten u.a. Datum, Uhrzeit (viertelstündiger Zeitintervall) sowie die Fahrtrichtung. Geschwindigkeiten werden nicht erfasst. Insgesamt werden innerhalb der Stadt rd. 600 Knotenpunkte und Querschnitte manuell erhoben, wobei diese nicht jährlich, sondern nach Zeitintervallen bzw. nach Bedarf erfasst und ausgewertet werden. Somit sollten Sie uns vorab mitteilen, welche Knotenpunkte/Querschnitte Sie benötigen. Erst nach Sichtung der Unterlagen können wir Ihnen konkret sagen, ob und wann diese Knoten gezählt wurden und ob diesbezügliche Auswertungen vorliegen. Gemäß „Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Landeshauptstadt Magdeburg auf den Gebieten des eigenen Wirkungskreises“ (Verwaltungskostensatzung vom 14.12.2006; Amtsblatt Nr. 44 / 2006) i.V.m. §§ 1; 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) erheben wir Gebühren. Folgende Kosten würden somit auf Sie als Antragsteller zukommen: Aufgrund o.g. Rechtsgrundlage berechnen wir Ihnen für jeden Knotenpunkt/Querschnitt 46,00 Euro. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Jens Winter-Hübenthal
Sehr geehrte [geschwärzt], ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Rückmeldung und die Information über die ents…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
Jens Winter-Hübenthal
Betreff
AW: Rohdaten von Verkehrszählungen 2010 bis heute [#154451]
Datum
10. September 2019 18:30
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Rückmeldung und die Information über die entstehenden Kosten. Bitte senden Sie mir die vorhandenen Erhebungsdaten der Verkehrszählung vom Knotenpunkt bzw. Querschnitt Kreuzungsbereich Julius-Bremer-Straße/Breiter Weg zu. Ich bitte Sie, die angekündigten Kosten in Höhe von EUR 46,00 nicht zu berechnen. Als Begründung verweise ich auf IZG LSA §10 Abs. 2a: "Betragen die Verwaltungskosten für eine Amtshandlung nicht mehr als 50 Euro, werden sie nicht festgesetzt. Die dadurch entstehende Mehrbelastung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise wird vom Land über eine pauschale Finanzzuweisung an jede Gemeinde, Verbandsgemeinde und jeden Landkreis in Höhe von 200 Euro je Haushaltsjahr ausgeglichen. Darüber hinausgehende Mehrbelastungen werden auf Einzelnachweis vom Land ausgeglichen." Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 154451 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landeshauptstadt Magdeburg
Anfragenr: 154451 - Julius-Bremer-Straße (i. H. Breiter Weg) Guten Morgen Herr Winter, der o. g. Querschnitt wurd…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Betreff
Anfragenr: 154451 - Julius-Bremer-Straße (i. H. Breiter Weg)
Datum
18. September 2019 06:58
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
7,2 MB
Guten Morgen Herr Winter, der o. g. Querschnitt wurde im Jahr 2010 gezählt. Wir senden Ihnen die Verkehrsdaten in der Form von nummerischen Listen zu. Eine Rechnungslegung wird geprüft. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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