Rohdaten zur Stellungnahme Nr. 045/2019 des BfR

- die Rohdaten (Studien, grundlegende Annahmen, u.ä.) die zur Stellungnahme Nr. 045/2019 des BfR verwendet wurden.
- die zur Auswertung der Rohdaten in der Stellungnahme Nr. 045/2019 des BfR verwendeten Formeln mit Datenbezug in einem Tabellenformat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Dezember 2019
  • Frist
    28. Januar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Rohdaten (Stu…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten zur Stellungnahme Nr. 045/2019 des BfR [#172680]
Datum
24. Dezember 2019 09:39
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Rohdaten (Studien, grundlegende Annahmen, u.ä.) die zur Stellungnahme Nr. 045/2019 des BfR verwendet wurden. - die zur Auswertung der Rohdaten in der Stellungnahme Nr. 045/2019 des BfR verwendeten Formeln mit Datenbezug in einem Tabellenformat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 172680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172680 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre Anträge auf Informationszugang vom 24.12.2019 und vom 14.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden S…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihre Anträge auf Informationszugang vom 24.12.2019 und vom 14.01.2020
Datum
21. Februar 2020 18:33
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
864,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie unser Schreiben als pdf-Datei. Mit freundlichen Grüßen