Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg

- Sämtliche Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte

(Datenerhebung aufgrund der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik))

=> in elektronischer und maschinenlesbarer Form
=> Ich bitte um elektronische Beantwortung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Rohdaten/Dat…
An Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627]
Datum
25. März 2021 13:59
An
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte (Datenerhebung aufgrund der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik)) => in elektronischer und maschinenlesbarer Form => Ich bitte um elektronische Beantwortung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216627/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in nachstehende Anfrage übersende ich mit der Bitte um Bearbeitung. Vielen Dank. Mit freundli…
Von
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Betreff
WG: Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627]
Datum
25. März 2021 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nachstehende Anfrage übersende ich mit der Bitte um Bearbeitung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2…
An Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627]
Datum
16. Juni 2021 09:13
An
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg“ vom 25.03.2021 (#216627) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216627/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627] Sehr Antr…
Von
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Betreff
Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627]
Datum
21. Juni 2021 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage vom 25. März 2021 erhalten Sie in der Anlage die Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg in Form von zwei Excel-Tabellen (VG 120SG für die Klageverfahren und VG 220SG für die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes). Eine frühere Übersendung war leider nicht möglich, ich bitte hierfür um Entschuldigung. Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627] Sehr …
An Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627]
Datum
21. Juni 2021 15:16
An
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das ist ja wunderbar :) Ich danke recht herzlich für die problemlose Bearbeitung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216627/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627] Sehr …
An Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627]
Datum
21. Juni 2021 15:24
An
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider konnte ich die Rohdaten der Statistik nicht wiederfinden. Die zugesandten Statistiken sind aggregierte Ergebnisse soweit ich das überblicken kann. Vielleicht habe ich es auch nur in Ihrer Antwort übersehen, aber können Sie mir die bei Ihnen vorhandenen Rohdaten zur VwG-Statistik nachreichen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216627/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627] Sehr Antr…
Von
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Betreff
Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627]
Datum
22. Juni 2021 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 25. März 2021 (unser Az.: 0532.2-13040) eine Anfrage u. a. nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg gerichtet. Sie bitten um sämtliche Rohdaten der Justizgeschäftsstatistik für die Verwaltungsgerichte in elektronischer und maschinenlesbarer Form. Nach § 7 Satz 1 LIFG entscheidet die Stelle über den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Im vorliegenden Fall hat das Statistische Landesamt keine entsprechende Verfügungsberechtigung. Die für die Gewährung eines Informationszugangs erforderliche Verfügungsbefugnis der informationspflichtigen Stelle besteht jedenfalls in Bezug auf von ihr selbst erhobene Informationen. Bei Informationen, die sie von Dritten erhalten hat, ist maßgebend, ob sie über diese Information kraft Gesetzes oder - gegebenenfalls stillschweigender - Vereinbarung ein eigenes Verfügungsrecht erhält. Bei der Justizgeschäftsstatistik für die Verwaltungsgerichte handelt es sich um eine Geschäftsstatistik gem. § 2 Nr. 3 Landesstatistikgesetz (LStatG). In diesem Fall ist nicht das Statistische Landesamt die datenerhebende Behörde, sondern die Daten fallen im Geschäftsgang der Gerichte an. Entsprechend § 7 Abs. 2 Satz 1 LStatG hat das fachlich zuständige Justizministerium Baden-Württemberg mit Zustimmung des Finanzministeriums dem Statistischen Landesamt die statistische Aufbereitung der Justizgeschäftsstatistiken übertragen. Dem Statistischen Landesamt wird hierbei nicht kraft Gesetzes ein eigenes Verfügungsrecht eingeräumt. § 7 Abs. 2 Satz 4 LStatG sieht lediglich vor, dass das Statistische Landesamt mit Einwilligung der auftraggebenden Stelle berechtigt ist, aus aufbereiteten Daten der Geschäftsstatistiken statistische Ergebnisse für allgemeine Zwecke darzustellen und zu veröffentlichen. Die Befugnis zur anderweitigen Nutzung und Weitergabe der Daten der Geschäftsstatistiken ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen. Dem Statistischen Landesamt wurde auch nicht durch ggf. auch stillschweigende Vereinbarung ein eigenes Verfügungsrecht eingeräumt. Über Datenanfragen, die die Justizgeschäftsstatistiken betreffen, entscheidet ausschließlich das Justizministerium Baden-Württemberg. Die Vorschrift des § 7 Abs. 2 LStatG enthält eine spezielle Form der Auftragsdatenverarbeitung für Geschäftsstatistiken. Im Falle einer Auftragsdatenverarbeitung ist der Antrag auf Informationszugang an den Auftraggeber zu richten. Davon ist ausweislich der Gesetzesbegründung zum LIFG auch der Gesetzgeber ausgegangen (LT-Drs. 15/7720, S. 72). Wir haben Ihre Anfrage dementsprechend an das Justizministerium weitergeleitet und bitten Sie, sich ggf. an das Justizministerium zu wenden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, Böblinger Straße 68, 70199 Stuttgart, Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen unter der Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
AW: Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627] Sehr …
Von
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Betreff
AW: Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627]
Datum
22. Juni 2021 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,3 KB


Sehr Antragsteller/in die Rohdaten der VwG-Statistik liegen dem Ministerium der Justiz und für Migration nicht vor und können daher auch nicht übermittelt werden. Die Erfassung der statistischen Daten richtet sich nach der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik). Die Gerichte übermitteln die zusammengestellten statistischen Daten aller Erhebungseinheiten elektronisch an das Statistische Landesamt (§ 8 VwG-Statistik), dieses bereitet die Daten auf und stellt die Ergebnisse der obersten Landesbehörde – dem Justizministerium – zur Verfügung (§ 9 VwG-Statistik). Bei den beiden übersandten Excel-Tabellen (VG 120SG für die Klageverfahren und VG 220SG für die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) handelt es sich um die uns durch das Statistische Landesamt übermittelten Datenergebnisse – dargestellt als Landesergebnis und für jedes Verwaltungsgericht. Art und Umfang der zu erhebenden statistischen Daten ergeben sich aus der Verfahrenserhebung gem. § 1 i. V. m. Anlage 1 (für die Klageverfahren) und Anlage 3 (für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) der VwG-Statistik. Die Excel-Tabellen VG 120SG und VG 220SG enthalten im Wesentlichen alle in der Verfahrenserhebung erfassten Daten. Nicht enthalten sind Daten, die einen Bezug zu einem konkreten Verfahren haben, nämlich: B. Schlüsselzahl der Erhebungseinheit C. Laufende Nummer des Datensatzes D. Geschäftsnummer E. Tag des Eingangs der Sache S. Tag der Erledigung der Sache. Alle übrigen Daten der Verfahrenserhebung sind in den Excel-Tabellen enthalten. Soweit Auskünfte statistischer Art erbeten werden, die einen Bezug zu einem konkreten Verfahren haben oder auf ein solches abzielen, handelt es sich nicht mehr um einen Bereich der Justizverwaltung und damit fallen diese Auskünfte nicht mehr in den Anwendungsbereich von § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 LIFG. Da eine Lieferung der Rohdaten nicht möglich ist, gehen wir von einer abschließenden Beantwortung Ihre Anfrage aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627] Sehr …
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten/Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg [#216627]
Datum
22. Juni 2021 16:26
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg haben Sie die Verfügungsbefugnis über die Daten, die dem Landesamt vorliegen. Sie können jedoch nicht sagen: "Das Landesamt hat die Daten und darf diese nicht rausgeben, da keine Verfügungsbefugnis". Und dann direkt darauf "Das JM hat die Daten nicht, aber dafür die Verfügungsbefugnis, deshalb gibt es keine Daten zur Herausgabe, die wir rausgeben können". Das führt das LIFG vollständig ad absurdum - das sehen Sie doch wohl selber? Laut § 7 LIFG sind Sie zur Entscheidung in dieser Sache verpflichtet, auch ohne die Daten physikalisch zu besitzen: "Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist". Die Exceltabelle enthält keine Datensätze je Verfahren und ist deshalb ausgesprochen nutzlos. So sind mir beispielsweise Analysen zur Verfahrensdauer je Sachgebiet oder je Gericht unmöglich. Die Daten können und sollten daher ohnehin als Open Data proaktiv veröffentlicht werden. Da die Erhebung der Daten aufgrund direkter Anordnung durch das Justizministerium BW erfolgt handelt es sich zweifelsfrei um eine Verwaltungstätigkeit der Gerichte, die vollständig vom LIFG umfasst ist. Das JM wäre überhaupt nicht befugt den Gerichten Anordnungen außerhalb von Verwaltungsangelegenheiten zu machen. Die Gerichte sind daher keineswegs als "Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher oder sachlicher Unabhängigkeit" tätig. Somit sind alle ermittelten und übertragenen Daten vom LIFG umfasst. Die Rechtsgrundlage der Erhebung der angefragten Rohdaten ist die "Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik)". Personenbezogene Daten werden erkennbar aus den Anlagen zur VwG-Statistik im Übrigen nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216627/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg“ [#216627]
Datum
19. Juli 2021 15:47
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216627/ Das Ministerium der Justiz BW hat die Verfügungsbefugnis über die angefragten Informationen, aber weigert sich den Informationszugang nach § 7 LIFG zu bescheiden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216627.pdf - 2021-06-21_1-image001.png - 2021-06-21_1-L08_L08Land_VG120SG_X_2019_12.xls - 2021-06-21_1-L08_L08Land_VG220SG_X_2019_12.xls - 2021-06-22_2-image001.jpg Anfragenr: 216627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216627/
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Sehr << Anrede >> ich bitte erneut um Bescheidung meines Antrags, da Sie die verfügungsberechtigte St…
An Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage „Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg“ [#216627]
Datum
19. Juli 2021 15:51
An
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte erneut um Bescheidung meines Antrags, da Sie die verfügungsberechtigte Stelle nach § 7 LIFG sind. So auch der eindeutige Standpunkt der Ihnen untergeordneten Stelle (Statistikamt BW). Zusätzlich teile ich mit, dass ich die Anfrage auf die folgenden Datenfelder einschränke: => Tag des Eingangs der Sache => Sachgebiet => Tag der Erledigung der Sache => Ausgang des Verfahrens hinsichtlich der Behörde Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216627/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg“ [#216627]
Datum
19. Juli 2021 15:59
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
[MailServer Notification]Benachrichtigung an Sender: Anhang blockiert Sie haben eine E-Mail mit Anhang an ein Post…
Von
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Betreff
[MailServer Notification]Benachrichtigung an Sender: Anhang blockiert
Datum
19. Juli 2021 16:00
Status
Sie haben eine E-Mail mit Anhang an ein Postfach der Landesverwaltung Baden-Württemberg gesendet. Ein Anhang dieser E-Mail wurde aus Sicherheitsgründen durch den Mailserver der Landesverwaltung Baden-Württemberg entfernt. Bitte unterstützen Sie einen sicheren E-Mail-Verkehr und verwenden Sie künftig modernere Dateiformate die keine Makros enthalten können. Anhangname: 2021-06-21_1-L08_L08Land_VG120SG_X_2019_12.xls Betreff: Vermittlung bei Anfrage „Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg“ [#216627] Datum: 19.07.2021 15:59:46
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
[MailServer Notification]Benachrichtigung an Sender: Anhang blockiert Sie haben eine E-Mail mit Anhang an ein Post…
Von
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Betreff
[MailServer Notification]Benachrichtigung an Sender: Anhang blockiert
Datum
19. Juli 2021 16:00
Status
Sie haben eine E-Mail mit Anhang an ein Postfach der Landesverwaltung Baden-Württemberg gesendet. Ein Anhang dieser E-Mail wurde aus Sicherheitsgründen durch den Mailserver der Landesverwaltung Baden-Württemberg entfernt. Bitte unterstützen Sie einen sicheren E-Mail-Verkehr und verwenden Sie künftig modernere Dateiformate die keine Makros enthalten können. Anhangname: 2021-06-21_1-L08_L08Land_VG220SG_X_2019_12.xls Betreff: Vermittlung bei Anfrage „Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Baden-Württemberg“ [#216627] Datum: 19.07.2021 15:59:46
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
WG: Antwort auf Auskunftsbegehren vom 19.7.2021 Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 19. …
Von
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Betreff
WG: Antwort auf Auskunftsbegehren vom 19.7.2021
Datum
5. August 2021 15:20
Status
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 19. Juli 2021. In der Anlage übersenden wir Ihnen die gewünschten Verfahrensdaten der Verwaltungsgerichte. Eine kurze Erläuterung des Datensatzes ist ebenfalls angefügt. Nachdem Sie um eine Mitteilung des Datenfelds "Ausgang des Verfahrens hinsichtlich der Behörde" gebeten haben, haben wir zur Ermöglichung einer Interpretation die Datenfelder "Das Verfahren ist erledigt worden durch" und "Ausgang des Verfahrens" hinzugefügt, denn das Datenfeld "Ausgang des Verfahrens hinsichtlich der Behörde" wird nicht bei jedem Verfahrensausgang befüllt. Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen sehen wir gemäß § 10 Absatz 3 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes ab.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antwort auf Auskunftsbegehren vom 19.7.2021: Rohdaten Justizstatistik VG [#216627] Sehr << Anrede &g…
An Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antwort auf Auskunftsbegehren vom 19.7.2021: Rohdaten Justizstatistik VG [#216627]
Datum
5. August 2021 15:39
An
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke recht herzlich für die Zurverfügungstellung der angefragten Informationen und die bürgerfreundliche Bescheidung meines Antrags. Für das Ergänzen der Rohdaten um weitere Felder, weil das angefragte Feld nicht immer ausgefüllt wird, möchte dem Sachbearbeiter gerne auch persönlich danken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216627/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>