Rolle der Tagebaue bei der Flutkatastrophe 2021

Studien, Erkenntnisse über die Rolle der Tagebaue bei der Flutkatastrophe 2021.

- Welchen Einfluss hatte das gesenkte Grundwasser auf die Flutkatastrophe?
- Wie wäre die Flutkatastrophe verlaufen, wäre das Grundwasser in NRW nicht aufgrund der Tagebaue abgesenkt?
- Wurde es geprüft die Tagebaue zu fluten und damit andere Bereiche (z.B. Siedlungen) zu schützen?
- Wenn nein, wieso nicht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rolle der Tagebaue bei der Flutkatastrophe 2021 [#225569]
Datum
26. Juli 2021 14:48
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studien, Erkenntnisse über die Rolle der Tagebaue bei der Flutkatastrophe 2021. - Welchen Einfluss hatte das gesenkte Grundwasser auf die Flutkatastrophe? - Wie wäre die Flutkatastrophe verlaufen, wäre das Grundwasser in NRW nicht aufgrund der Tagebaue abgesenkt? - Wurde es geprüft die Tagebaue zu fluten und damit andere Bereiche (z.B. Siedlungen) zu schützen? - Wenn nein, wieso nicht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225569/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrem Antrag begehren Sie Informationen hinsichtlich der Rolle der Tagebaue bei der Flu…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2021-07-26 - KOM BD an IFG-Geschäftsstelle - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Rolle der Tagebaue bei der Flutkatastrophe 2021 [#225569]
Datum
27. Juli 2021 17:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Ihrem Antrag begehren Sie Informationen hinsichtlich der Rolle der Tagebaue bei der Flutkatastrophe 2021. Das Ministerium des Innern nimmt zwar Aufgaben bei der Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe wahr; eine konkrete Zuständigkeit für die Tagebaue hat aber das Ministerium des Innern nicht. Es liegen daher keine Erkenntnisse hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Informationen vor. Ihrem Antrag entsprechende amtliche Informationen gemäß § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1 IFG NRW sind somit nicht vorhanden. Eine Informationsbeschaffungspflicht sieht das IFG NRW im Übrigen nicht vor. Eine Auskunftserteilung bzw. eine Beantwortung Ihrer Fragen ist daher bei dieser Sachlage nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> an welche Stelle muss ich mich denn wenden, um die Informationen zu erhalten? Mit …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 2021-07-26 - KOM BD an IFG-Geschäftsstelle - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Rolle der Tagebaue bei der Flutkatastrophe 2021 [#225569]
Datum
27. Juli 2021 21:45
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> an welche Stelle muss ich mich denn wenden, um die Informationen zu erhalten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225569/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in da im Ministerium des Innern eine sichere Erkenntnis nicht vorliegt, wo die von Ihnen gewün…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: 2021-07-26 - KOM BD an IFG-Geschäftsstelle - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Rolle der Tagebaue bei der Flutkatastrophe 2021 [#225569]
Datum
28. Juli 2021 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in da im Ministerium des Innern eine sichere Erkenntnis nicht vorliegt, wo die von Ihnen gewünschten Auskünfte nachgefragt werden können, habe ich davon Abstand genommen, Ihnen in Frage kommende Ressorts zu benennen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) dürfte aus dem Aspekt des Bergbaus und das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (MULNV) könnte aus dem Aspekt Hochwasserschutz und Grundwasser Zuständigkeiten im Bereich der Tagebaue haben. Ob die beiden genannten Ressorts aber über Informationen in der von Ihnen gewünschten Form verfügen, kann nur von diesen ggf. anzurufenden öffentlichen Stellen beurteilt werden. Nur zur Vollständigkeit erlaube ich mir den rechtlichen Hinweis, dass es Aufgabe des Antragstellers ist, den IFG-Antrag bei der öffentlichen Stelle zu stellen, wo die amtlichen Informationen vorhanden sind. D. h. es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, einen an falscher Stelle gestellten Antrag an eine zuständige öffentliche Stelle weiterzuleiten. Dass wir als "Serviceleistung" bei vorliegender Kenntnis der tatsächlich zuständigen Behörde einem Antragsteller im Einzelfall Hinweise über Zuständigkeiten geben, bleibt davon unberührt. Im vorliegenden Fall ist es aber - wie oben ausgeführt - nicht eindeutig, bei wem die von Ihnen nachgefragten Auskünfte zu bekommen sind. Ich hoffe Ihnen gleichwohl mit diesen Hinweisen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen