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Rolle des BMUs in der Dieselaffäre

in einer Anfrage an Sie, vor einer Woche, habe ich Sie thematisch um Auskünfte aus dem Bereich der CO2 Grenzwerte und den Supercredits befragt, s. [1].

Mittlerweile würde mich auch interessieren, ob es im Rahmen der Dieselaffäre Interventionen oder anderen "Rollen" von Seiten des BMUs oder "Bitten" an die Leitungsebene des BMUs gab. Dazu würde ich gerne sämtliche Kommunikation von dem VDA (inkl. BMW, Daimler und VW) und an diese für den Zeitraum von 2015-2019 per E-Mail zugeschickt bekommen.

Hintergrund ist, dass ich versuche zu verstehen, warum die BReg und/oder das BMU "so und so" gehandelt hat, s. auch exemplarisch den Artikel von der Tagesschau [2].

Es handelt sich zwar um einen größeren Zeitraum, dennoch gehe ich davon aus, dass es sich um keine besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt, da zum einen die Firmenangaben stark eingrenzt wurden und das BMU (leider?) nicht die allerste Anlaufstelle (BKAmt, BMVI, BMWi etc.) ist. Falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung.

Über eine unverbindliche Eingangsbestätigung würde ich mich freuen.

Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.

[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikationsunterlagen-von-herrn-altmaier-zu-co2-vorgaben-auf-eu-ebene/
[2] https://web.archive.org/web/20160930115515/https://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-skandal-bundesregierung-101.html

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Diese Anfrage habe ich im Rahmen meiner persönlichen "demokratischen Meinungs- und Willensbildung" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) und im Sinn nach der "lebendigen Demokratie" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) entwickelt und gestellt, und soll auch bitte als solche verstanden werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2019
  • Frist
    6. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: in eine…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rolle des BMUs in der Dieselaffäre [#167831]
Datum
4. Oktober 2019 10:40
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in einer Anfrage an Sie, vor einer Woche, habe ich Sie thematisch um Auskünfte aus dem Bereich der CO2 Grenzwerte und den Supercredits befragt, s. [1]. Mittlerweile würde mich auch interessieren, ob es im Rahmen der Dieselaffäre Interventionen oder anderen "Rollen" von Seiten des BMUs oder "Bitten" an die Leitungsebene des BMUs gab. Dazu würde ich gerne sämtliche Kommunikation von dem VDA (inkl. BMW, Daimler und VW) und an diese für den Zeitraum von 2015-2019 per E-Mail zugeschickt bekommen. Hintergrund ist, dass ich versuche zu verstehen, warum die BReg und/oder das BMU "so und so" gehandelt hat, s. auch exemplarisch den Artikel von der Tagesschau [2]. Es handelt sich zwar um einen größeren Zeitraum, dennoch gehe ich davon aus, dass es sich um keine besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt, da zum einen die Firmenangaben stark eingrenzt wurden und das BMU (leider?) nicht die allerste Anlaufstelle (BKAmt, BMVI, BMWi etc.) ist. Falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung. Über eine unverbindliche Eingangsbestätigung würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende. [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikationsunterlagen-von-herrn-altmaier-zu-co2-vorgaben-auf-eu-ebene/ [2] https://web.archive.org/web/20160930115515/https://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-skandal-bundesregierung-101.html --- Diese Anfrage habe ich im Rahmen meiner persönlichen "demokratischen Meinungs- und Willensbildung" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) und im Sinn nach der "lebendigen Demokratie" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) entwickelt und gestellt, und soll auch bitte als solche verstanden werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> da die Frist für meine erste Anfrage [1] bereits abgelaufen ist und dies…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rolle des BMUs in der Dieselaffäre [#167831]
Datum
2. November 2019 23:09
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> da die Frist für meine erste Anfrage [1] bereits abgelaufen ist und diese auch bald (in 3 Tagen) ablaufen wird, wollte ich sicherheitshalber mal an diese Anfrage erinnern bzw. Sie bitten mich über den Zwischenstand zu informieren. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikationsunterlagen-von-herrn-altmaier-zu-co2-vorgaben-auf-eu-ebene/ Anfragenr: 167831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167831
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rolle des BMUs in der Dieselaffäre“ …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rolle des BMUs in der Dieselaffäre [#167831]
Datum
8. November 2019 20:10
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rolle des BMUs in der Dieselaffäre“ vom 04.10.2019 (#167831) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 167831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167831
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Oktober 2019 und Nachfrage vom 8.…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Rolle des BMUs in der Dieselaffäre [#167831]
Datum
29. November 2019 15:08
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGRolledesBMUsinderDieselaffre1678.eml
3,2 KB
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Oktober 2019 und Nachfrage vom 8. November 2019 , in der Sie um Auskunft über die Rolle des BMU in der Dieselaffäre nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aufgrund eines technischen Büroversehens kann Ihr Antrag erst verspätetet bearbeitet werden. Hierfür entschuldigen wir uns im Namen des Bundesumweltministeriums. Unser Haus ist stets bemüht alle eingehenden UIG-Anträge fristgerecht zu beantworten. Dass dies in Ihrem Fall nicht gelungen ist, bedauern wir sehr. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
WG: Kommunikationsunterlagen von Herrn Altmaier zu CO2 Vorgaben auf EU Ebene [#167253] Sehr geehrte<Information…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kommunikationsunterlagen von Herrn Altmaier zu CO2 Vorgaben auf EU Ebene [#167253]
Datum
3. Dezember 2019 13:18
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGKommunikationsunterlagenvonHerrnAltmai.eml
3,3 KB
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfragen vom 25. September und 04. Oktober 2019. Die von Ihnen beantragten Zugänge zu Informationen bezieht sich auf Umweltinformationen im Sinne von § 2 Absatz 3 des Umweltinformationsgesetztes (UIG). Einzelne Passagen der von Ihnen beantragten Informationen enthalten personenbezogene Daten. Diese personenbezogenen Daten sind nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UIG zu schützen. Dieses soll durch Schwärzung der entsprechenden Passagen geschehen. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie mit den erforderlichen Schwärzungen einverstanden sind. Die Schwärzungen würden wir dann durchführen und Ihnen die Informationen entsprechend zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
WG: Kommunikationsunterlagen von Herrn Altmaier zu CO2 Vorgaben auf EU Ebene [#167253] Sehr geehrte<Information…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kommunikationsunterlagen von Herrn Altmaier zu CO2 Vorgaben auf EU Ebene [#167253]
Datum
3. Dezember 2019 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGKommunikationsunterlagenvonHerrnAltmai.eml
3,3 KB
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfragen vom 25. September und 04. Oktober 2019. Die von Ihnen beantragten Zugänge zu Informationen bezieht sich auf Umweltinformationen im Sinne von § 2 Absatz 3 des Umweltinformationsgesetztes (UIG). Einzelne Passagen der von Ihnen beantragten Informationen enthalten personenbezogene Daten. Diese personenbezogenen Daten sind nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UIG zu schützen. Dieses soll durch Schwärzung der entsprechenden Passagen geschehen. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie mit den erforderlichen Schwärzungen einverstanden sind. Die Schwärzungen würden wir dann durchführen und Ihnen die Informationen entsprechend zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte<Information-entfernt> da die untenstehende E-Mail mit einzelnen Anlagen nicht zugestellt werde…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Rolle des BMUs in der Dieselaffäre [#167831]
Datum
22. April 2020 07:49
Status
geschwärzt
2,6 MB
Sehr geehrte<Information-entfernt> da die untenstehende E-Mail mit einzelnen Anlagen nicht zugestellt werden konnte, übersende ich Ihnen diese erneut. Die Anlagen wurden nunmehr vollständig auf den u.g. Upload-Link hochgeladen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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