Rostocker Straßenbahn AG - Fördermittel für Neuanschaffungen
Antrag nach dem IFG M-V
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut einem Onlineartikel der Ostsee-Zeitung vom 07.06.2018 möchte die
Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) bis 2025 alle Straßenbahnen des Typs „6N1“
ausmustern und ist bezüglich der geplanten Neuanschaffungen an Ihr Ministerium
herangetreten, um Fördermittel zu erhalten.
Zitat des Herrn Bleis (Vorstand „Technik & Markt“): „Wir haben bereits erste intensive Gespräche mit dem Verkehrsministerium in Schwerin geführt“.
Da eventuelle Fördermittel für Neuanschaffungen letztendlich vom Steuerzahler aufgebracht werden müssten, bitte ich um folgende Auskünfte und Antworten:
1) Bitte lassen Sie mir den bisherigen internen Schriftverkehr zwischen Ihnen und der RSAG zukommen.
2) Gibt es bereits eine Kosten-Nutzen-Analyse durch Ihr Ministerium oder durch die RSAG?
- Falls ja, so bitte ich um Zusendung.
3) Wurde der RSAG von Ihrem Ministerium ein sogenanntes, deutlich kostengünstigeres „Redesign“ vorgeschlagen, wie es bereits mehrere dt. Städte vollzogen haben?
So wurden in München (MVG) beispielsweise 55 Straßenbahnen des Typs "GT6N",
von der Firma IFTEC Leipzig, für gerade einmal 16 Millionen Euro umgebaut
und auch die Nürnberger Verkehrs-Aktiengesellschaft lässt ihre
Straßenbahntypen „GT6N“ und „GT8N“ durch die Firma IFTEC modernisieren.
Die genannten Straßenbahntypen wurden genau wie der Rostocker Typ „6N1“ zum Anfang der 1990er Jahren in Betrieb genommen.
Weitere Informationen zu den o.g. Redesigns:
https://www.iftec.de/de/referenzen.html
https://www.vag.de/unternehmen/projekte/modernisierung-strassenbahnen.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenbahn_München_Baureihe_R
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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu
entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum10. Juli 2018
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11. August 2018
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