Routerzwang ruiniert die Informationsfreiheit

Akten, die nachvollziehbar machen
1) welche Position Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in der Frage "Abschaffung des Routerzwangs" [2] vertritt?
2) ob die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Zusammenhang mit dem Routerzwang-Streit [2] einen Handlungsbedarf sieht?

= relevante Hintergrundinformationen =
"Der scheinbar überraschschend entflammte Streit zwischen dem Bundesrat und der Bundesregierung um das kleine Stück Hardware namens Router markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung der neuen Medienordnung. Der Routerzwang gefährdet die freien Medien." [1]

"Der Chaos Computer Club sieht in seiner zehnseitigen Stellungnahme [3] zahlreiche Nachteile für die Nutzer. So sei der Funktionsumfang der Geräte festgelegt, es könne zu Inkompatibilitäten mit anderen Endgeräten kommen, und die entstehende Monokultur erleichtere großflächige Angriffe auf die Netzwerkinfrastruktur." - schrieb http://www.golem.de am 06.11.2013 [4].

Quellen
[1] Routerzwang? NEIN DANKE! 08.10.2015 - http://routerzwang-nein-danke.sprechrun.de/
[2] Bundesrat äußert Bedenken zum Gesetz gegen Routerzwang, 30.09.2015 - https://www.routerzwang.de/2015/09/bundesrat-aeussert-bedenken-zum-gesetz-gegen-routerzwang.html
[3] Chaos Computer Club. Stellungnahme zum Routerzwang: an die Bundesnetzagentur, 05.11.2013 - http://ccc.de/system/uploads/139/original/routerzwang.pdf
[4] Breite Front gegen Zwangsgeräte der Provider, 06.11.2013 - http://www.golem.de/news/router-breite-front-gegen-zwangsgeraete-der-provider-1311-102591.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2015
  • Frist
    10. November 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Routerzwang ruiniert die Informationsfreiheit [#11566]
Datum
8. Oktober 2015 08:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen 1) welche Position Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in der Frage "Abschaffung des Routerzwangs" [2] vertritt? 2) ob die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Zusammenhang mit dem Routerzwang-Streit [2] einen Handlungsbedarf sieht? = relevante Hintergrundinformationen = "Der scheinbar überraschschend entflammte Streit zwischen dem Bundesrat und der Bundesregierung um das kleine Stück Hardware namens Router markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung der neuen Medienordnung. Der Routerzwang gefährdet die freien Medien." [1] "Der Chaos Computer Club sieht in seiner zehnseitigen Stellungnahme [3] zahlreiche Nachteile für die Nutzer. So sei der Funktionsumfang der Geräte festgelegt, es könne zu Inkompatibilitäten mit anderen Endgeräten kommen, und die entstehende Monokultur erleichtere großflächige Angriffe auf die Netzwerkinfrastruktur." - schrieb http://www.golem.de am 06.11.2013 [4]. Quellen [1] Routerzwang? NEIN DANKE! 08.10.2015 - http://routerzwang-nein-danke.sprechrun.de/ [2] Bundesrat äußert Bedenken zum Gesetz gegen Routerzwang, 30.09.2015 - https://www.routerzwang.de/2015/09/bundesrat-aeussert-bedenken-zum-gesetz-gegen-routerzwang.html [3] Chaos Computer Club. Stellungnahme zum Routerzwang: an die Bundesnetzagentur, 05.11.2013 - http://ccc.de/system/uploads/139/original/routerzwang.pdf [4] Breite Front gegen Zwangsgeräte der Provider, 06.11.2013 - http://www.golem.de/news/router-breite-front-gegen-zwangsgeraete-der-provider-1311-102591.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. November 2015 09:18
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