RP Tübingen Widerspruchsbescheid und überhöhte Kosten wg. Beschwerden über Strassenverkehrslärm
Am 30.12.2013 hatte das RP Tübingen - Eva Schöpf - eine Widerspruchsbescheid gegen Schutzmaßnahmen versendet. Die Kosten betrugen 480€. AZ: 46-1/3851. 1 -0-01
(1) Darf das RP Tübingen ohne vorherige Information über die Kosten einen solchen Bescheid erstellen. Vom wem wurde die Anfertigung und der Umfang dieses Bescheides festgelegt? Bitte um konkrete namentliche Offenlegung.
(2) Nachdem es wiederum zu sehr sicher künstlich überhöht produzierten Kosten durch durch das RP Tübingen gekommen ist die Frage wer prüft den Umfang der Arbeiten welche das RP Tübingen beauftragt ?
(3) Wie können sich die Bürger vor solchen überhöhten Bescheiden schützen?
(3) Welche Möglichkeiten auf Anwohnerschutzmaßnahmen haben die Bürger wenn die Kommune schlichtweg keinen Lärmaktionsplan erstellt.
(4) Ist es gestattet dass eine Kommune für die Stadträte überall Tempo 30 Zonen schafft aber in den Vororten noch nicht einmal nachts dem 50km/h Lkw Durchgangsverkehr eindämmt?
Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Information nicht vorhanden
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Datum10. März 2018
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9. April 2018
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